Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung von Dritten bei Vollstreckung gegen ausländische Immobiliengesellschaften

Anfrage an: Finanzamt Angermünde

Nach vorliegenden Informationen haben Sie Daten von Personen an Klingelschildern erhoben, bei denen die Personen Mieter einer ausländischen Immobiliengesellschaft waren.
Offensichtlich wurden diese Daten dann mit den Vornamen der Daten von den Klingelschildern angereichert.
1) Woher stammen die Vornamen
2) Wurden die Betroffenen nach Art. 14 DSGVO iVm. § 32b AO über Ihre Rechte informiert.
3) Wurden die Daten an die Immobiliengesellschaft übermittelt?
4) Welche Rechtsgrundlage gibt es für den Grundrechtseingriff der Datenübermittlung an die Immobiliengesellschaft
5) Wie lange werden die Daten gespeichert, was ist die Rechtsgrundlage
6) Haben Sie die betroffenen vor dem Grundrechtseingriff nach Art. 41 GRCh iVm. § 93 gehört?
Wenn nein, welches Entschließungs- und Auswahlermessen lag der Entscheidung zu Grund die Betroffen nicht zu hören.
Allgemein:
Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum ab 25. Mai 2018
7) Wie viele Meldungen nach Art. 33 DSGVO wurden an den BfDI abgegeben?
8) Wie viele Meldungen nach Art. 34 DSGVO wurden abgeben?
9) Wie viele Informationen nach Art. 14 DSGVO wurden abgeben, insbesondere wenn Außenprüfungen Daten von Dritten bei den Steuerpflichtigen erhoben wurden.

Warte auf Antwort

  • Datum
    24. April 2024
  • Frist
    28. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Finanzamt Angermünde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung von Dritten bei Vollstreckung gegen ausländische Immobiliengesellschaften [#307259]
Datum
24. April 2024 08:20
An
Finanzamt Angermünde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach vorliegenden Informationen haben Sie Daten von Personen an Klingelschildern erhoben, bei denen die Personen Mieter einer ausländischen Immobiliengesellschaft waren. Offensichtlich wurden diese Daten dann mit den Vornamen der Daten von den Klingelschildern angereichert. 1) Woher stammen die Vornamen 2) Wurden die Betroffenen nach Art. 14 DSGVO iVm. § 32b AO über Ihre Rechte informiert. 3) Wurden die Daten an die Immobiliengesellschaft übermittelt? 4) Welche Rechtsgrundlage gibt es für den Grundrechtseingriff der Datenübermittlung an die Immobiliengesellschaft 5) Wie lange werden die Daten gespeichert, was ist die Rechtsgrundlage 6) Haben Sie die betroffenen vor dem Grundrechtseingriff nach Art. 41 GRCh iVm. § 93 gehört? Wenn nein, welches Entschließungs- und Auswahlermessen lag der Entscheidung zu Grund die Betroffen nicht zu hören. Allgemein: Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum ab 25. Mai 2018 7) Wie viele Meldungen nach Art. 33 DSGVO wurden an den BfDI abgegeben? 8) Wie viele Meldungen nach Art. 34 DSGVO wurden abgeben? 9) Wie viele Informationen nach Art. 14 DSGVO wurden abgeben, insbesondere wenn Außenprüfungen Daten von Dritten bei den Steuerpflichtigen erhoben wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307259/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzamt Angermünde
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Von
Finanzamt Angermünde
Betreff
AW: Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung von Dritten bei Vollstreckung gegen ausländische Immobiliengesellschaften [#307259]
Datum
30. April 2024 12:01
Status
Warte auf Antwort
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