Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung von Dritten bei Vollstreckung gegen ausländische Immobiliengesellschaften
Nach vorliegenden Informationen haben Sie Daten von Personen an Klingelschildern erhoben, bei denen die Personen Mieter einer ausländischen Immobiliengesellschaft waren.
Offensichtlich wurden diese Daten dann mit den Vornamen der Daten von den Klingelschildern angereichert.
1) Woher stammen die Vornamen
2) Wurden die Betroffenen nach Art. 14 DSGVO iVm. § 32b AO über Ihre Rechte informiert.
3) Wurden die Daten an die Immobiliengesellschaft übermittelt?
4) Welche Rechtsgrundlage gibt es für den Grundrechtseingriff der Datenübermittlung an die Immobiliengesellschaft
5) Wie lange werden die Daten gespeichert, was ist die Rechtsgrundlage
6) Haben Sie die betroffenen vor dem Grundrechtseingriff nach Art. 41 GRCh iVm. § 93 gehört?
Wenn nein, welches Entschließungs- und Auswahlermessen lag der Entscheidung zu Grund die Betroffen nicht zu hören.
Allgemein:
Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum ab 25. Mai 2018
7) Wie viele Meldungen nach Art. 33 DSGVO wurden an den BfDI abgegeben?
8) Wie viele Meldungen nach Art. 34 DSGVO wurden abgeben?
9) Wie viele Informationen nach Art. 14 DSGVO wurden abgeben, insbesondere wenn Außenprüfungen Daten von Dritten bei den Steuerpflichtigen erhoben wurden.
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Datum24. April 2024
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28. Mai 2024
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