Rechtsgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des Landkreises Rostock nach Art. 52 Abs. 1 GRCh

Anfrage an: Landkreis Rostock

in der DA 30 werden Aufbewahrungsfristen für die Daten im Ermessen des Landkreises festgelegt. Art. 52 Abs. 1 GRCh fordert jedoch ein formelles Gesetz auch für Aufbewahrungsfristen, da auch die Speicherung von Daten über die absolute Erforderlichkeit hinaus einen Grundrechtseingriff darstellt. Rechtsgrundlagen für die willkürliche Festlegung der Aufbewahrungsfristen sind nicht erkennbar.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Februar 2024
  • Frist
    16. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Landkreis Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des Landkreises Rostock nach Art. 52 Abs. 1 GRCh [#300121]
Datum
14. Februar 2024 17:25
An
Landkreis Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der DA 30 werden Aufbewahrungsfristen für die Daten im Ermessen des Landkreises festgelegt. Art. 52 Abs. 1 GRCh fordert jedoch ein formelles Gesetz auch für Aufbewahrungsfristen, da auch die Speicherung von Daten über die absolute Erforderlichkeit hinaus einen Grundrechtseingriff darstellt. Rechtsgrundlagen für die willkürliche Festlegung der Aufbewahrungsfristen sind nicht erkennbar.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300121/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Rechtsgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des Landkreises Rostock nach Art. 52 Abs. 1 GRCh [#300121]
An Landkreis Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Rechtsgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des Landkreises Rostock nach Art. 52 Abs. 1 GRCh [#300121]
Datum
14. Februar 2024 17:26
An
Landkreis Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
37,3 KB
Landkreis Rostock
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist per Fax bei uns am 14.02.2024 eingegangen. Der Vorgang wird…
Von
Landkreis Rostock
Betreff
AW: Rechtsgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des Landkreises Rostock nach Art. 52 Abs. 1 GRCh [#300121]
Datum
19. Februar 2024 13:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist per Fax bei uns am 14.02.2024 eingegangen. Der Vorgang wird nun unter dem Aktenzeichen 30.0-11.04.31-5-7 geführt. Nach erfolgter Prüfung Ihres Anliegens werden wir unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Rostock
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben sende ich Ihnen zur Beantwortung Ihrer unten stehe…
Von
Landkreis Rostock
Betreff
AW: Rechtsgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des Landkreises Rostock nach Art. 52 Abs. 1 GRCh [#300121]
Datum
12. März 2024 13:24
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben sende ich Ihnen zur Beantwortung Ihrer unten stehenden Anfrage. Mit freundlichen Grüßen