Rechtsgrundlagen für die Speicherung von Daten über 20 Jahre

Anfrage an: Finanzamt Oranienburg

Rechtsgrundlagen für die Speicherung von Daten über 20 Jahre.
Die Rechtsgrundlagen für die Datenspeicherung. Aus der AO und EStG ergeben sich keine Rechtsgrundlagen für die Datenaufbewahrung. Nach Art. 52 GRCh besteht kein Ermessen für die Datenspeicherung. Die AufbewBest-FV stellen, wenn auch zentral ausgeübt, lediglich ein Ermessen dar.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Finanzamt Oranienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgrundlagen für die Speicherung von Daten über 20 Jahre [#300610]
Datum
20. Februar 2024 10:00
An
Finanzamt Oranienburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rechtsgrundlagen für die Speicherung von Daten über 20 Jahre. Die Rechtsgrundlagen für die Datenspeicherung. Aus der AO und EStG ergeben sich keine Rechtsgrundlagen für die Datenaufbewahrung. Nach Art. 52 GRCh besteht kein Ermessen für die Datenspeicherung. Die AufbewBest-FV stellen, wenn auch zentral ausgeübt, lediglich ein Ermessen dar.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300610/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzamt Oranienburg
Das FA meint, dass die AufbewBest-FV eine Rechtsgrundlage seien
Von
Finanzamt Oranienburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Das FA meint, dass die AufbewBest-FV eine Rechtsgrundlage seien