Rechtsgrundlagen Schulpsychologie

Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie im Saarland, die außer dem Schulgesetz existieren:
-(Rechts-)Verordnungen
-Ausführungsbestimmungen
-Dienstanweisungen
Daraus hervorgehen sollte:
- der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen
- der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen)
-Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...)
Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2015
  • Frist
    21. August 2015
  • 0 Follower:innen
Claudia Herbst
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche rech…
An Dezernat für Bildung, Kultur und Wissenschaft - Saarbrücken Details
Von
Claudia Herbst
Betreff
Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10718]
Datum
20. Juli 2015 22:30
An
Dezernat für Bildung, Kultur und Wissenschaft - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie im Saarland, die außer dem Schulgesetz existieren: -(Rechts-)Verordnungen -Ausführungsbestimmungen -Dienstanweisungen Daraus hervorgehen sollte: - der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen - der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen) -Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...) Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Claudia Herbst <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst
Dezernat für Bildung, Kultur und Wissenschaft - Saarbrücken
Sehr geehrte Frau Herbst, Ihre o. g. Anfrage hat mir Herr BG Erik Schrader zugeleitet, da der Schulpsychologische…
Von
Dezernat für Bildung, Kultur und Wissenschaft - Saarbrücken
Betreff
Rechtsgrundlagen Schulpsychologie
Datum
29. Juli 2015 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Herbst, Ihre o. g. Anfrage hat mir Herr BG Erik Schrader zugeleitet, da der Schulpsychologische Dienst der Landeshauptstadt Saarbrücken eine Abteilung des Amtes für Kinder und Bildung ist. Nach § 20a, Abs. 1 SchoG vom 05.05.1965, zuletzt geändert am 25.06.2014, richten die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken, die Landeshauptstadt Saarbrücken und die kreisfreien Städte einen Schulpsychologischen Dienst ein. Sie erfüllen diese Aufgaben als staatliche Aufgaben. Gemäß § 20a, Abs. 2 SchoG untersteht der Schulpsychologische Dienst der Fachaufsicht der Schulaufsichtsbehörde. Da sich Ihre Anfrage auf den landesweiten rechtlichen Rahmen bezieht, darf ich Sie bitten, sich an die Fachaufsicht der Schulpsychologischen Dienste im Ministerium für Bildung und Kultur zu wenden. Die Rechtsvorschriften über den Schulpsychologischen Dienst im Saarland können Sie ansonsten im Internet abrufen (z.B. Verordnung über den Schulpsychologischen Dienst vom 07.08.2008). Mit freundlichen Grüßen
Claudia Herbst
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre freundliche Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Claudia …
An Dezernat für Bildung, Kultur und Wissenschaft - Saarbrücken Details
Von
Claudia Herbst
Betreff
AW: Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10718]
Datum
15. August 2015 09:48
An
Dezernat für Bildung, Kultur und Wissenschaft - Saarbrücken
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre freundliche Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst ... Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Anfragenr: 10718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Dezernat für Bildung, Kultur und Wissenschaft - Saarbrücken
Sehr geehrte Damen und Herren, derzeit bin ich nicht im Büro. Das Geschäftszimmer ist unter der Rufnummer 0681 90…
Von
Dezernat für Bildung, Kultur und Wissenschaft - Saarbrücken
Betreff
Automatische Antwort: Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10718]
Datum
15. August 2015 09:48
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, derzeit bin ich nicht im Büro. Das Geschäftszimmer ist unter der Rufnummer 0681 905 4952 erreichbar. Ihre Mail wird nicht weiter geleitet. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Frau Werner, Tel: 0681 905 4944. Alles Gute wünscht Ihnen Bernhard Teich