Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie im Saarland, die außer dem Schulgesetz existieren:
-(Rechts-)Verordnungen
-Ausführungsbestimmungen
-Dienstanweisungen
Daraus hervorgehen sollte:
- der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen
- der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen)
-Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...)
Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter
FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Herbst
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Claudia Herbst
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