Rechtsgutachten zu Leitsätzen für private Finanzgeschäfte

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deutsche Bundesbank hat "Leitsätze der Deutschen Bundesbank über Anforderungen an private Finanzgeschäfte der Beschäftigten und zur Insiderprävention" beschlossen, die ab dem 1. September 2018 angewendet werden sollen. Während der Erarbeitung dieser Leitsätze wurde ein externes Rechtsgutachtens beauftragt, mit dem die Zulässigkeit der geplanten Regelungen und Beschränkungen untersucht wurde.

Bitte senden Sie mir dieses Rechtsgutachten zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 3 Follower:innen

Die Anfrage „Rechtsgutachten zu Leitsätzen für private Finanzgeschäfte“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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Bisher hat eine weitere Person dieses Dokument angefragt.

Christoph Hartmann (Herr)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Bundesbank hat "Leitsätze der Deut…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Christoph Hartmann (Herr)
Betreff
Rechtsgutachten zu Leitsätzen für private Finanzgeschäfte [#30829]
Datum
14. Juni 2018 18:39
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Bundesbank hat "Leitsätze der Deutschen Bundesbank über Anforderungen an private Finanzgeschäfte der Beschäftigten und zur Insiderprävention" beschlossen, die ab dem 1. September 2018 angewendet werden sollen. Während der Erarbeitung dieser Leitsätze wurde ein externes Rechtsgutachtens beauftragt, mit dem die Zulässigkeit der geplanten Regelungen und Beschränkungen untersucht wurde. Bitte senden Sie mir dieses Rechtsgutachten zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christoph Hartmann <<E-Mail-Adresse>>
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Hartmann, in Ihrem IFG-Antrag vom 14. Juni 2018 baten Sie um Zusendung des externen Rechtsgut…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Rechtsgutachten zu Leitsätzen für private Finanzgeschäfte [#30829]
Datum
29. Juni 2018 13:31
Status
Warte auf Antwort
76,5 KB
Sehr geehrter Herr Hartmann, in Ihrem IFG-Antrag vom 14. Juni 2018 baten Sie um Zusendung des externen Rechtsgutachtens zu den ab dem 1. September 2018 anzuwendenden „Leitsätzen der Deutschen Bundesbank über Anforderungen an private Finanzgeschäfte der Beschäftigten und zur Insiderprävention“, mit dem die Zulässigkeit der geplanten Regelungen und Beschränkungen untersucht wurde. Es ist nicht auszuschließen, dass der Informationszugang auch Rechte Dritter, hier den Schutz des geistigen Eigentums der von der Deutschen Bundesbank beauftragten Rechtsanwälte an ihrem Gutachten als geschütztem Werk, betrifft. Nach § 6 Satz 1 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Vorliegend könnte eine Weitergabe gegen die urheberrechtlichen Veröffentlichungs- und Verwertungsrechte verstoßen. Daher werden wir nach den Vorschriften des IFG ein formelles Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG anstoßen müssen, das den betroffenen Rechtsanwälten die Möglichkeit der Stellungnahme zu dieser Frage binnen eines Monats einräumt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Betroffenheit von Daten Dritter im Sinne des § 6 IFG der IFG-Antrag gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG zu begründen ist und geben Ihnen bis zum 27. Juli 2018 Gelegenheit, diese Begründung nachzuholen. Zudem verweisen wir darauf, dass im Fall einer vollständigen oder teilweisen Herausgabe der beantragten Informationen Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben werden, es sei denn es handelte sich um die Erteilung einfacher Auskünfte, vgl. § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 1 IFG. Zur Darstellung des Gebührenrahmens haben wir Ihnen die IFGGebV zu Ihrer Kenntnis beigefügt. (See attached file: IFGGebV.pdf) Bitte teilen Sie uns bis zum 13. Juli 2018 mit, ob Sie Ihren Antrag weiterverfolgen wollen. Sollte uns bis zu diesem Termin keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass die weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Hartmann (Herr)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie informieren, dass ich oben genannten IFG-Antrag weiterverfolgen möc…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Christoph Hartmann (Herr)
Betreff
AW: Rechtsgutachten zu Leitsätzen für private Finanzgeschäfte [#30829]
Datum
13. Juli 2018 23:42
An
Deutsche Bundesbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie informieren, dass ich oben genannten IFG-Antrag weiterverfolgen möchte. Die Begründung des Antrags werde ich in den nächsten Tagen nachreichen. Mit freundlichen Grüßen Christoph Hartmann Anfragenr: 30829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Hartmann
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Hartmann, wir haben Ihre Auskunft, an der Bearbeitung Ihres IFG-Antrags vom 14. Juni 2018 weit…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: AW: Rechtsgutachten zu Leitsätzen für private Finanzgeschäfte [#30829]
Datum
17. Juli 2018 18:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hartmann, wir haben Ihre Auskunft, an der Bearbeitung Ihres IFG-Antrags vom 14. Juni 2018 weiter festzuhalten, fristgerecht erhalten. Wir bitten Sie nunmehr, uns die Begründung Ihres Antrags in einem separaten Schreiben bis spätestens zum 27. Juli 2018 per E-Mail unter Angabe Ihrer zustellfähigen Anschrift an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> zukommen zu lassen. Sollte uns Ihre Begründung bis zu diesem Termin nicht vorliegen, gehen wir davon aus, dass die weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Hartmann (Herr)
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehend möchte ich die ausstehende Begründung für meine Informationsfreiheitsa…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Christoph Hartmann (Herr)
Betreff
AW: Antwort: AW: Rechtsgutachten zu Leitsätzen für private Finanzgeschäfte [#30829]
Datum
19. August 2018 23:40
An
Deutsche Bundesbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehend möchte ich die ausstehende Begründung für meine Informationsfreiheitsanfrage nachreichen: Die von im Rahmen der Bankenaufsicht beaufsichtigten Instituten zu beachtenden Vorschriften werden immer umfangreicher und komplexer. Daher stellt es insbesondere für kleinere Institute teilweise eine große Herausforderung dar, den Überblick im Vorschriftenlabyrinth zu behalten. Mit der Allgemeinen zur Verfügungstellung des bestehenden Rechtsgutachten, wird für die Institute in dem behandelten Themenfeld der Umsetzungsaufwand verringert, da ihnen eine Orientierungsgrundlage zur Verfügung steht. Dies stellt einen Betrag zur Reduzierung des operativen Aufwands für kleine Institute durch aufsichtliche Anforderungen dar. Diesem Ziel hat sich die Bundesbank verschrieben (siehe etwa die Rede des Herrn Dr. Andreas Dombredt, damals Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank, am 21.02.2018 bei der 2. Hessischen Regionalbankenkonferenz: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Reden/2018/2018_02_21_dombret.html). Ferner wie erbeten meine Anschrift: Christoph Hartmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Christoph Hartmann Anfragenr: 30829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Hartmann Herr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Hartmann, Sie baten in Ihrer E-Mail vom 14. Juni 2018 um die Zusendung des externen Rechtsguta…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Rechtsgutachten zu Leitsätzen für private Finanzgeschäfte [#30829]
Datum
11. September 2018 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hartmann, Sie baten in Ihrer E-Mail vom 14. Juni 2018 um die Zusendung des externen Rechtsgutachtens zu den "Leitsätzen der Deutschen Bundesbank über Anforderungen an private Finanzgeschäfte der Beschäftigten und zur Insiderprävention". Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir nach Eingang Ihrer Begründung des Antrags, wie in unserer E-Mail vom 29. Juni 2018 angekündigt, nunmehr das Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 Informationsfreiheitsgesetz eingeleitet haben, das den betroffenen Rechtsanwälten die Möglichkeit der Stellungnahme binnen eines Monats einräumt. Nach Ablauf der Frist werden wir über Ihren Antrag entscheiden. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Hartmann, Sie beantragten in Ihrer E-Mail vom 14. Juni 2018 die Zusendung des externen Rechtsg…
Von
Deutsche Bundesbank
Via
Briefpost
Betreff
Ihre IFG Anfrage vom 14. Juni 2018 "Rechtsgutachten zu Leitsätzen für private Finanzgeschäfte [#30829]
Datum
22. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hartmann, Sie beantragten in Ihrer E-Mail vom 14. Juni 2018 die Zusendung des externen Rechtsgutachtens zu den ab dem 1. September 2018 anzuwendenden "Leitsätzen der Deutschen Bundesbank über Anforderungen an private Finanzgeschäfte der Beschäftigten und zur Insiderpräsentation", mit dem Zulässigkeit der geplanten Regelungen und Beschränkungen untersucht wurde. Der Informationszugang zu diesem externen Rechtsgutachten wird durch Übersendung einer Papierkopie gewährt. Die Beschränkungen des Urheberrechts gelten für das Gutachten weiterhin. So haben Sie kein Verwertungs- oder Nutzungsrecht, insbesondere sind Sie nicht zur Veröffentlichung des Gutachtens zum Zwecke der Rechtsberatung Dritter berechtigt. Für den Informationszugang wird eine Gebühr von 15 € festgesetzt. Die Gebühr in Höhe von 15 Euro wird zehn Tage nach Bekanntgabe dieser Entscheidung fällig. Sie ist vorzugsweise auf das Konto der Deutschen Bundesbank Servicezentrum Bundesbank [...] zu zahlen. Begründung: Da der von Ihnen beantrage Informationszugang Rechte Dritter betrifft, und zwar den Schutz des geistigen Eigentums der von der Deutschen Bundesbank beauftragen Rechtsanwälte an ihrem Gutachten als urheberrechtlich geschütztes Werk, hatten wir die betroffenen Rechtsanwälte nach § 8 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beteiligt. Nach § 6 Satz 1 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, soweit der Schutz des geistigen Eigentums entgegensteht. Ursprünglich hatten uns die Rechtsanwälte im Zuge der Erstellung nicht solche Nutzungsrechte eingeräumt, die eine Zusendung des Gutachtens an unbestimmte Dritte erlauben würde. Die Rechtsanwälte haben nunmehr im Rahmen des Verfahrens nach § 8 IFG zugestimmt, dass wir Ihnen das Gutachten zugänglich machen dürfen. Die Zusendung wird erfolgen, sobald die vorliegende Entscheidung den Rechtsanwälten gegenüber bestandskräftig ist (§ 8 Abs. 2 Satz 2 IFG). Die Entscheidung über die Gebühr beruht auf § 10 IFG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Nr. 2.1 der Anlage der Informationsgebührenverordnung. Der Verwaltungsaufwand für das durchgeführte Verfahren liegt am unteren Rand des Gebührenrahmens. Die Fälligkeit der Gebührenforderung ergibt sich aus § 14 Gebührengesetz. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Deutschen Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Sr. 14, 60431 Frankfurt erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zu Niederschrift zu erheben. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung. Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit dem Vertrauensdienstegesetz erhoben werden. Die E-Mai-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Der Widerspruch kann darüber hinaus auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen