Rechtshilfeersuchen ausländischer Stellen zu Aktenbeständen des BStU

alle Rechtshilfeersuchen seit 1990, die sich mit Aktenbeständen des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) bzw. mit Aktenbeständen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) befassen.

Konkret sei beispielsweise auf den Vorgang mit dem Geschäftszeichen II B 5 a - 9352E-2B 0561/92 hingewiesen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juni 2016
  • Frist
    26. Juli 2016
  • Kosten dieser Information:
    1200,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Rechtshilfe…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Rechtshilfeersuchen ausländischer Stellen zu Aktenbeständen des BStU [#17170]
Datum
23. Juni 2016 22:14
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Rechtshilfeersuchen seit 1990, die sich mit Aktenbeständen des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) bzw. mit Aktenbeständen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) befassen. Konkret sei beispielsweise auf den Vorgang mit dem Geschäftszeichen II B 5 a - 9352E-2B 0561/92 hingewiesen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Keiner
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Keiner
Datum
13. Juli 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
297,3 KB
<< Anfragesteller:in >>
IFG Antrag #17170 [#17170] Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige die Informationen für eine wissenschaftlic…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Antrag #17170 [#17170]
Datum
19. August 2016 21:19
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige die Informationen für eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu diesem Thema. Deshalb halte ich meinen IFG-Antrag „Rechtshilfeersuchen ausländischer Stellen zu Aktenbeständen des BStU“ vom 23.06.2016 (#17170) aufrecht, obwohl ich den von Ihnen angegebenen Aufwand bezweifle. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
19. Oktober 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
464,8 KB