Rechtskonformität einer Strafanzeige oder eines Strafantrages ohne Unterschrift via Onlineservice der Polizei Brandenburg
Im Onlineservice der Polizei Brandenburg können Straftaten über ein Kontaktformular angezeigt werden. Dabei wird keine Unterschrift des Antragstellers für eine Strafanzeige oder einen Strafantrag verlangt. Ebenso sind Anlagen im Anhang im pdf-Format nicht möglich.
https://polizei.brandenburg.de/onlineservice/auswahl_strafanzeige
Im § 158 StPO, Strafanzeige; Strafantrag, und im vierten Abschnitt des StGB, Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen, §§ 77 bis 77e StGB, wird eine Unterschrift nicht erwähnt.
https://dejure.org/gesetze/StPO/158.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/StGB.pdf
Gesetzliche Grundlagen, die eine nachträgliche Unterschrift verlangen, konnten nicht gefunden werden.
Zu fragen ist: Besteht Rechtskonformität, wenn eine Strafanzeige oder ein Strafantrag ohne Unterschrift via Onlineservice der Polizei Brandenburg gestellt wird?
Um möglichst zeitnahe Antwort wird gebeten. Herzlichen Dank im Voraus.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum24. Dezember 2021
-
26. Januar 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!