Rechtskonformität einer Strafanzeige oder eines Strafantrages ohne Unterschrift via Onlineservice der Polizei Brandenburg

Im Onlineservice der Polizei Brandenburg können Straftaten über ein Kontaktformular angezeigt werden. Dabei wird keine Unterschrift des Antragstellers für eine Strafanzeige oder einen Strafantrag verlangt. Ebenso sind Anlagen im Anhang im pdf-Format nicht möglich.
https://polizei.brandenburg.de/onlineservice/auswahl_strafanzeige

Im § 158 StPO, Strafanzeige; Strafantrag, und im vierten Abschnitt des StGB, Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen, §§ 77 bis 77e StGB, wird eine Unterschrift nicht erwähnt.
https://dejure.org/gesetze/StPO/158.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/StGB.pdf

Gesetzliche Grundlagen, die eine nachträgliche Unterschrift verlangen, konnten nicht gefunden werden.

Zu fragen ist: Besteht Rechtskonformität, wenn eine Strafanzeige oder ein Strafantrag ohne Unterschrift via Onlineservice der Polizei Brandenburg gestellt wird?

Um möglichst zeitnahe Antwort wird gebeten. Herzlichen Dank im Voraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Dezember 2021
  • Frist
    26. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtskonformität einer Strafanzeige oder eines Strafantrages ohne Unterschrift via Onlineservice der Polizei Brandenburg [#236170]
Datum
24. Dezember 2021 10:41
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Onlineservice der Polizei Brandenburg können Straftaten über ein Kontaktformular angezeigt werden. Dabei wird keine Unterschrift des Antragstellers für eine Strafanzeige oder einen Strafantrag verlangt. Ebenso sind Anlagen im Anhang im pdf-Format nicht möglich. https://polizei.brandenburg.de/onlineservice/auswahl_strafanzeige Im § 158 StPO, Strafanzeige; Strafantrag, und im vierten Abschnitt des StGB, Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen, §§ 77 bis 77e StGB, wird eine Unterschrift nicht erwähnt. https://dejure.org/gesetze/StPO/158.html https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/StGB.pdf Gesetzliche Grundlagen, die eine nachträgliche Unterschrift verlangen, konnten nicht gefunden werden. Zu fragen ist: Besteht Rechtskonformität, wenn eine Strafanzeige oder ein Strafantrag ohne Unterschrift via Onlineservice der Polizei Brandenburg gestellt wird? Um möglichst zeitnahe Antwort wird gebeten. Herzlichen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236170/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Kommunales
WG: Ihre ANFRAGE vom 24.12.2021 [#236170] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie baten um Ausku…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
WG: Ihre ANFRAGE vom 24.12.2021 [#236170]
Datum
3. Januar 2022 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie baten um Auskunft dahingehend, ob eine Strafanzeige ohne Unterschrift rechtskonform sei. Diesbezüglich darf ich Ihnen unter Bezugnahme einschlägiger Fachliteratur (KK-StPO/Griesbaum, 8. Aufl. 2019, StPO § 158 Rn. 16-17a) - wie von Ihnen erbeten per E-Mail - folgendes mitteilen: Für die Anzeige i. S. des § 158 Abs. 1 StPO ist keine bestimmte Form erforderlich. Sie kann mündlich oder schriftlich, fernmündlich, telegrafisch oder auch online angebracht werden. Die Erkennbarkeit des Anzeigenden stellt kein Wesensmerkmal der Anzeige dar. Aus diesem Grund ist eine schriftliche Anzeige mit einer Unterschrift keine Voraussetzung. Es genügt schon die Unterstempelung oder die Übermittlung einer Abschrift (sogar für den Strafantrag ieS RGSt 62, 53; 71, 358; 72, 387 (389); Erb in Löwe/Rosenberg Rn. 24; EbSchmidt Rn. 4). Ebenso entspricht auch die anonyme Anzeige dem § 158 Abs. 1 StPO, sofern sie auf eine strafbare Handlung hinweist. In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen