Rechtskosten der Delegation der deutschen Wirtschaft des Irak und der AHK VAE ab 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte darum, eine detaillierte Aufstellung der Ausgaben für Klagen, Gerichtsverfahren, Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Übersetzungen, Gutachter und sonstige Gebühren im Zusammenhang mit den Gerichtsverfahren, die von der jetzigen AHK VAE Geschäftsführung und der Delegation der Deutschen Wirtschaft im Irak (Repräsentanz des DIHK) gegen ehemalige Mitarbeiter geführt wurden nach Jahren und Beträgen in Euro ab Januar 2020 nach Jahren, Kostenpunkten und Klagen bereitzustellen. Aus welchen Mitteln wurden diese oben genannten Ausgaben bezahlt? Aus Bundesmitteln? IHK-Gebühren? Gab es sogenannte Barter-Deals zwischen der Delegation im Irak oder der AHK VAE mit den Anwälten in den VAE oder im Irak? Wenn ja, um welche Art von Barter-Deal handelt es sich und sind die zulässig in den VAE und im Irak?

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  • Datum
    7. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, ich b…
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Betreff
Rechtskosten der Delegation der deutschen Wirtschaft des Irak und der AHK VAE ab 2020 [#289764]
Datum
7. Oktober 2023 18:22
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte darum, eine detaillierte Aufstellung der Ausgaben für Klagen, Gerichtsverfahren, Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Übersetzungen, Gutachter und sonstige Gebühren im Zusammenhang mit den Gerichtsverfahren, die von der jetzigen AHK VAE Geschäftsführung und der Delegation der Deutschen Wirtschaft im Irak (Repräsentanz des DIHK) gegen ehemalige Mitarbeiter geführt wurden nach Jahren und Beträgen in Euro ab Januar 2020 nach Jahren, Kostenpunkten und Klagen bereitzustellen. Aus welchen Mitteln wurden diese oben genannten Ausgaben bezahlt? Aus Bundesmitteln? IHK-Gebühren? Gab es sogenannte Barter-Deals zwischen der Delegation im Irak oder der AHK VAE mit den Anwälten in den VAE oder im Irak? Wenn ja, um welche Art von Barter-Deal handelt es sich und sind die zulässig in den VAE und im Irak?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 289764 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, hier die Webseiten der gemeinten Institutionen: https://www.dihk.de/de https://vae.ahk.de/ https://i…
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Von
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Betreff
AW: Rechtskosten der Delegation der deutschen Wirtschaft des Irak und der AHK VAE ab 2020 [#289764]
Datum
7. Oktober 2023 18:29
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
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Guten Tag, hier die Webseiten der gemeinten Institutionen: https://www.dihk.de/de https://vae.ahk.de/ https://irak.ahk.de/ Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289764/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre IFG-Anträge v. 06. & 07.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren IFG-Anträgen vom 06. un…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre IFG-Anträge v. 06. & 07.10.2023
Datum
2. November 2023 14:18
Status
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geschwärzt
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Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren IFG-Anträgen vom 06. und 07. Oktober ergeht der beigefügte Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre IFG-Anträge v. 06. & 07.10.2023 [#289764] Sehr geehrte Damen und Herren, die Zahlen für 2023 fehlen …
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Betreff
AW: Ihre IFG-Anträge v. 06. & 07.10.2023 [#289764]
Datum
3. November 2023 05:14
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Zahlen für 2023 fehlen gänzlich. Sind die Übersetzungskosten für die vor dem Gericht eingereichten Papiere auch in den Personalnebenkosten enthalten? Ich selbst stehe ja seit fast in einem Arbeitsverhältnis mit den VAE, wie ist es möglich, dass die AHK VAE diese dann als Personalnebenkosten deklariert? Nachdem das erste Gerichtsverfahren in höchster Instanz, vor dem Arbeitsgericht in Dubai zu meinen Gunsten entschieden wurde, frage ich, warum weiterhin öffentliche Mittel für weitere, gleichartige Verfahren bewilligt werden, obwohl die Unterlagen und Vorwürfe stets die gleichen sind. Dies wirft Fragen zur Einhaltung des Subventionsgesetzes und Ihrer Pflicht Missbrauch anzuzeigen auf. Wurden die von den Gerichten der VAE eingereichten Unterlagen der AHK VAE vor der Bewilligung neuer Bundesmittel von Ihnen überprüft? Weshalb wurden immer neue Gerichtsverfahren angesterbt von der AHK VAE? Die vorgelegten Beweise für Verleumdung wurden bereits abgelehnt vor den Gerichten. Auch die angeblichen Schulden und die mündliche Forderung von 127.000 Emirati Dirham wurden vorher schon behandelt. Warum erhebt die Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak oder der irakische Staat keine Klage, wenn die Schulden tatsächlich existieren? Denn sollte es tatsächlich die Steuerschulden geben, bestehen sie ja gegenüber dem irakischen Staat, nicht gegenüber AHK VAE oder der Delegation im Irak. Könnten Sie den Dienstleistungsvertrag zwischen der AHK VAE und der Delegation im Irak zur Verfügung stellen? Zudem ist mir aufgefallen, dass im Handelsregisterauszug der VAE der deutsche Staat als Eigentümer der AHK VAE eingetragen ist. Geht die rechtliche Verfolgung in den VAE gegen mich im Auftrag des deutschen Staates vonstatten? Alle zuvor genannten Dokumente sind in meinem Besitz, und ich stehe Ihnen gerne jederzeit für deren Bereitstellung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289764/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anträge v. 06. & 07.10.2023 [#289764] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtskoste…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
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Betreff
AW: Ihre IFG-Anträge v. 06. & 07.10.2023 [#289764]
Datum
11. November 2023 14:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtskosten der Delegation der deutschen Wirtschaft des Irak und der AHK VAE ab 2020“ vom 07.10.2023 (#289764) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit vollständig beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten und ich hatte noch einige Nachfragen gestellt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihre IFG-Anträge v. 06. & 07.10.2023 [#289764] Sehr << Antragsteller:in >> Sie erhalten von u…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihre IFG-Anträge v. 06. & 07.10.2023 [#289764]
Datum
13. November 2023 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie erhalten von uns in den nächsten Tagen Rückantwort auf die diversen Nachfragen und Anträge, die Sie seit dem 01. November gestellt haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anträge v. 06. & 07.10.2023 [#289764] Guten Tag, danke für Ihre Nachricht. Ich habe noch eine we…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
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AW: Ihre IFG-Anträge v. 06. & 07.10.2023 [#289764]
Datum
14. November 2023 09:06
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
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Guten Tag, danke für Ihre Nachricht. Ich habe noch eine weitere Frage zu den Klagen gegen mich: Von 2016 bis 2022 war ich bei der Auslandshandelskammer (AHK) in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) angestellt, zuständig für die Delegation im Irak. Es gab weder einen schriftlichen Arbeitsvertrag noch eine spezielle Arbeitsgenehmigung für meine Tätigkeit im Irak; mein Arbeitsvertrag war in den VAE und ich war im Irak auf Geschäftsreise. Die AHK VAE verwaltete und vergütete meine Anstellung und führte die Gehaltsabrechnung durch, Sie wurde ja sogar dafür vergütet, sie erwähnten es selbst. Dafür gibt es einen Kooperationsvertrag. Trotz gesetzlicher Verpflichtung im Irak, wurden anscheinend weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge für die Tätigkeiten aller Mitarbeiter im Irak abgeführt. Das bekam ich erst mit als erneut ein Gerichtsverfahren von der AHK VAE gegen mich angestrebt wurde im September 2023. Ich machte weder die Buchhaltung machte noch war ich für die Gehaltsabrechnung zuständig war. Im Juni 2023 wurden die Einkommensteuern an den Irak zurückerstattet, wie aus vorliegenden Gerichtsunterlagen hervorgeht. Lokale Angestellte wurden bis 2020 als Selbstständige geführt, obwohl sie feste Angestellte waren. Die Finanzbehörde in Erbil verhängte Strafzahlungen aufgrund der verspäteten Einkommensteuerzahlungen durch die Irak-Delegation, das sieht man an den Unterlagen. Warum wurden einige Mitarbeiter zwischen 2016 und 2020 nicht erfasst, die konnte ich nicht auf den Steuerlisten finden. Die AHK VAE hat mich vor Gericht aufgefordert, die Einkommensteuer für meine Irak-Tätigkeit in den VAE zurückzuzahlen. Außerdem fordern sie die Rückzahlung meiner privaten Rentenversicherungsbeiträge in die deutsche Rentenversicherung, diese Klage läuft ebenfalls in den VAE. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Rückzahlungsforderung von Gehältern und von Rentenversicherungsbeiträgen in Deutschland, im Irak oder in den VAE? Wurden ähnliche Klagen gegen andere Mitarbeiter erhoben, die auch auf den Listen der Finanzbehörden des Irak aufgeführt sind? Falls nein, warum betrifft dies nur mich? Sollte eine Steuerschuld bestehen, obliegt die Verantwortung dem irakischen Staat und der Irak-Delegation, nicht der AHK VAE oder den VAE. Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten im Irak? Wird die Haftungsübertragung auf Mitarbeiter und rechtliche Verfolgung durch die AHKs und Delegationen bei Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Arbeitgeber bei allen Mitarbeitern gleichermaßen angewandt? Außerdem habe ich die Irak-Delegation wegen der Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge für mich verklagt (ich bin nicht sicher, ob die auch für die anderen Mitarbeiter und Delegierten verrichtet wurden zwischen 2016 und 2020), und ein Gerichtsurteil steht aus. Das irakische Gesetz macht den Arbeitgeber für diese Beiträge verantwortlich, wie in Deutschland auch. Bitte beachten Sie, dass ich keine Selbständige im Irak und den VAE war, sondern Angestellte und die Pflicht und Sorgfaltspflicht, um Steuern und Abgaben abzuführen, beim Arbeitgeber liegt, auch im Irak und in den VAE. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289764/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihre IFG-Anträge v. 06. & 07.10.2023 [#289764] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre weiterführend…
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihre IFG-Anträge v. 06. & 07.10.2023 [#289764]
Datum
14. November 2023 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre weiterführenden Fragen zum IFG-Bescheid v. 1.11.2023, die Sie uns am 3.11., 6.11. und 14.11.2023 übermittelt haben, beantworte ich gern wie folgt: Der IFG-Bescheid erging auf Basis der bei uns vorliegenden Informationen. Weitere bzw. detailliertere Informationen zu den Kosten für Rechtsstreitigkeiten mit Ihnen liegen uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Zu Ihren weiteren Fragen: Grundsätzlich handeln die AHK VAE und die Delegation der Deutschen Wirtschaft im Irak zur Erfüllung Ihrer Aufgaben eigenverantwortlich. Wie Ihnen bekannt ist, erhalten beide Institutionen vom BMWK eine jährliche Zuwendung im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung. Diese deckt jeweils einen Teil der Ausgaben der beiden Institutionen. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören grundsätzlich auch Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die die AHK und die Delegation im Rahmen ihrer Tätigkeiten führen müssen. Die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung wird von DIHK und BMWK u.a. über die vorzulegenden Jahresabschlüsse geprüft. Darüber hinaus finden regelmäßig vertiefende Prüfungen (i.d.R. als vor Ort-Prüfung) statt. Solche Prüfungen finden auch ad hoc auf Grundlage von Hinweisen statt, die beim BMWK oder bei der DIHK eingehen. Zuletzt fand eine vertiefende Prüfung der Delegation der Deutschen Wirtschaft im Irak im Frühjahr 2022 statt. Bitte haben Sie hinsichtlich Ihrer weiteren Fragen Verständnis dafür, dass sich das BMWK nicht zu laufenden Gerichtsverfahren äußert. Ihre Bitte um Übermittlung des Kooperationsvertrags zwischen der AHK VAE und der Delegation im Irak werte ich als Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hierzu erhalten Sie einen gesonderten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anträge v. 06. & 07.10.2023 [#289764] Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren, ich widersprech…
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Betreff
AW: Ihre IFG-Anträge v. 06. & 07.10.2023 [#289764]
Datum
14. November 2023 12:29
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerspreche Ihrer Mitteilung und möchte Sie darauf hinweisen, die Rechtskosten der AHK VAE zu überprüfen, die auch durch Bundesmittel finanziert werden. Eine Stellungnahme zu den laufenden Verfahren ist nicht erforderlich, da bereits zahlreiche vergleichbare Fälle in höchster Instanz abgeschlossen wurden, zu denen Sie sich äußern dürfen. Das sind keine laufenden Verfahren. Die AHK VAE erhebt wiederholt Klagen zu den gleichen Sachverhalten, die bereits in früheren Gerichtsverfahren entschieden wurden. Es stellt sich die Frage, warum immer wieder neue Mittel für die gleichen Vorwürfe freigegeben werden. Die Klagewelle begann erst im Juni 2022, nach Ihrem letzten Audit, welches im April 2022 abgeschlossen war und an dem ich persönlich teilgenommen habe. Die vorliegenden Audit-Berichte besagen beispielsweise, dass keine steuerlichen Risiken festgestellt wurden. Wie ist es möglich, dass die Delegation des Irak im Juni 2023, nach Ihrem Audit im April 2022, Einkommensteuer samt Strafzahlungen an die irakischen Finanzbehörden leisten musste, wenn es laut Ihrem eigenen Audit-Berichtsergebnissen, die mir vorliegen vom letzten Jahr, keine steuerlichen Risiken gab? Des Weiteren sind nach wie vor alle Mitarbeiter, die in Baghdad tätig sind, gemäß den Gerichtsunterlagen und der behördlichen Registrierung auf der Lizenz der Autonomie-Region Kurdistan Irak eingetragen. Diese Lizenz ist im Zentralirak jedoch nicht gültig, aber das sollten das BMWK als offizieller Prüfer doch wissen. Warum gibt es auch 12 Jahre nach der Eröffnung der Irak-Delegation in Bagdad bis heute keine gültige Registrierung im Zentralirak? Auch das war in Ihrem Audit-Bericht vermerkt. Dieser Audit hat remote stattgefunden und wurde von Ihnen und vom DIHK durchgeführt. Wann wird ein Audit durch ein neutrales Drittunternehmen und deren Wirtschaftsprüfern, die es auch im Irak gibt, durchgeführt? Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 289764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289764/

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Datum
14. November 2023 12:35
An
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Guten Tag, darüber hinaus, bitte ich Sie erneut, mir die Rechtskosten die in 2023 von der AHK VAE und der Irak Delegation ausgegeben wurden zur Verfügung zu stellen. Diese Frage wurde erneut nicht beantwortet. Ich habe nur die Zahlen für 2020- 2022. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289764/