Rechtskraft der Entscheidung

unter https://www.juraforum.de/news/fg-mutter-hat-anspruch-auf-kindergeld-bei-rechtswidriger-unterbringung-des-kindes_424
wird die Entscheidung vom 27. April 2005 des FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03 als nicht rechtskräftig angegeben.
Bei weiteren Recherchen lässt sich in Ihrer Datenbank
https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/search
nichts finden, noch nicht einmal die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03 ist mehr zu finden !!
Da Art. 6 GG eine umfangreich WIRKENDE Verfassungsnorm ist, wird um die Wieder-Veröffentlichung der vormals veröffentlichten Entscheidung FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03 gebeten.
Im Weiteren sind Individuen der Gruppen "Ehe" und "Familie" daran interessiert, wie und welche "Rechtskraft" erwirkt worden ist, denn immerhin war "FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03" seit 2003 ANHÄNGIG aber erst am 27.04.2005 entschieden worden, womit MINDESTENS ein Jahr Bearbeitungsdauer in Verbindung mit "UNMITTELBAR wirkenden Grundrechten" und dem Finanzstatus einer Gruppe "Familie" zu beobachten sind.

Insoweit ist beantragt, auch die Nachfolge-Entscheidung zu FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03 bekannt zu geben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Juli 2023
  • Frist
    30. August 2023
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: unter https://www.juraforum.de/new…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtskraft der Entscheidung [#284990]
Datum
28. Juli 2023 21:55
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
unter https://www.juraforum.de/news/fg-mutter-hat-anspruch-auf-kindergeld-bei-rechtswidriger-unterbringung-des-kindes_424 wird die Entscheidung vom 27. April 2005 des FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03 als nicht rechtskräftig angegeben. Bei weiteren Recherchen lässt sich in Ihrer Datenbank https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/search nichts finden, noch nicht einmal die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03 ist mehr zu finden !! Da Art. 6 GG eine umfangreich WIRKENDE Verfassungsnorm ist, wird um die Wieder-Veröffentlichung der vormals veröffentlichten Entscheidung FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03 gebeten. Im Weiteren sind Individuen der Gruppen "Ehe" und "Familie" daran interessiert, wie und welche "Rechtskraft" erwirkt worden ist, denn immerhin war "FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03" seit 2003 ANHÄNGIG aber erst am 27.04.2005 entschieden worden, womit MINDESTENS ein Jahr Bearbeitungsdauer in Verbindung mit "UNMITTELBAR wirkenden Grundrechten" und dem Finanzstatus einer Gruppe "Familie" zu beobachten sind. Insoweit ist beantragt, auch die Nachfolge-Entscheidung zu FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03 bekannt zu geben.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284990/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
2023-08-18 Eingabe << Antragsteller:in >> Veröffentlichung Gerichtsentscheidungen Mit freundlichen Grü…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
2023-08-18 Eingabe << Antragsteller:in >> Veröffentlichung Gerichtsentscheidungen
Datum
18. August 2023 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen