Rechtskraft der Entscheidung
unter https://www.juraforum.de/news/fg-mutter-hat-anspruch-auf-kindergeld-bei-rechtswidriger-unterbringung-des-kindes_424
wird die Entscheidung vom 27. April 2005 des FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03 als nicht rechtskräftig angegeben.
Bei weiteren Recherchen lässt sich in Ihrer Datenbank
https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/search
nichts finden, noch nicht einmal die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03 ist mehr zu finden !!
Da Art. 6 GG eine umfangreich WIRKENDE Verfassungsnorm ist, wird um die Wieder-Veröffentlichung der vormals veröffentlichten Entscheidung FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03 gebeten.
Im Weiteren sind Individuen der Gruppen "Ehe" und "Familie" daran interessiert, wie und welche "Rechtskraft" erwirkt worden ist, denn immerhin war "FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03" seit 2003 ANHÄNGIG aber erst am 27.04.2005 entschieden worden, womit MINDESTENS ein Jahr Bearbeitungsdauer in Verbindung mit "UNMITTELBAR wirkenden Grundrechten" und dem Finanzstatus einer Gruppe "Familie" zu beobachten sind.
Insoweit ist beantragt, auch die Nachfolge-Entscheidung zu FG Rheinland-Pfalz zu Aktenzeichen 3 K 2592/03 bekannt zu geben.
Information nicht vorhanden
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Datum28. Juli 2023
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30. August 2023
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