Rechtskraft von Urteilen auch für Betroffene
Sind Rentenversicherungsträger befugt Renten aus zu Unrecht entrichteten Beiträgen zu zahlen ohne sie zuvor zu beanstanden, wenn sie Kenntnis (durch rechtskräftige Urteile) von der Unrechtmäßigkeit der Zahlung hatten.
Sind also von rechtskräftige Urteilen auch Betroffene erfasst,wenn die in diesem Fall maßgeblichen Vertragsverhältnisse, mit denen, der an den Verfahren Beteiligten, identisch sind. Bei den Betroffenen wurden daher ebenfalls zu Unrecht Beiträge gezahlt.
Darf eine Einzugstelle wissentlich zu Unrecht gezahlte Beiträge mit der Begründung, sie kenne die Namen der angeblich Versicherten nicht, annehmen?
Ergebnis der Anfrage
Die Behörde wünscht weitere Informationen. Man will Antworten, wenn diese vorliegen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum14. August 2011
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15. September 2011
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