Rechtsmissbrauch, Antisemitismus und Vetternwirtschaft

- Sämtliche juristische Einschätzungen und interne Prüfvermerke und Gutachten zu dem Förderentzug des Oyoun, ab Februar 2023 bis dato.
- Nach Aussagen von Keshet Deutschland e.V. sowie Global Music Academy (Andreas Freudenberg) wurde ihnen die Übernahme des Oyoun bereits zugesichert. Hierzu bitte ich um Offenlegung sämtlicher Kommunikation.



Fragen:
- Wann soll das Gebäude des Oyoun geräumt werden und wie lange dauert die Umsetzung der Räumungsklage?
- Wann soll die Ausschreibung zum Oyoun/ Kulturstandort Lucy-Lameck-Str. 32 veröffentlicht werden und zu wann sollen die neuen Nutzer:innen das Haus übernehmen?
- Auf welcher Entscheidungsbasis und mit welcher Jury werden die Förderentscheidungen getroffen?
- Ich bitte um Einsicht in die Zusammensetzung der Förderjury sowie die Maßgaben, denen die Jurymitglieder bei der Entscheidungsfindung folgen.
- Wie stellen Sie sicher, dass Lobbytreffen mit bspw. der Keshet Deutschland e.V. sowie Global Music Academy (Andreas Freudenberg) demokratisch und im rechtlichen Rahmen bleiben? Gibt es Protokolle und Mechanismen, die dies sicherstellen? Wieso wird Global Music Academy das Haus zugesagt, unter der Voraussetzung, dass sie sich mit einem „migrantischen“ Verein zusammen bewerben, wenn doch die Ausschreibung noch nicht öffentlich ist? Ich bitte um Akteneinsicht zu all diesen Vorgängen und Gesprächen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Warte auf Antwort

  • Datum
    16. April 2024
  • Frist
    18. Mai 2024
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämt…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsmissbrauch, Antisemitismus und Vetternwirtschaft [#306377]
Datum
16. April 2024 14:04
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche juristische Einschätzungen und interne Prüfvermerke und Gutachten zu dem Förderentzug des Oyoun, ab Februar 2023 bis dato. - Nach Aussagen von Keshet Deutschland e.V. sowie Global Music Academy (Andreas Freudenberg) wurde ihnen die Übernahme des Oyoun bereits zugesichert. Hierzu bitte ich um Offenlegung sämtlicher Kommunikation.

 Fragen: - Wann soll das Gebäude des Oyoun geräumt werden und wie lange dauert die Umsetzung der Räumungsklage? - Wann soll die Ausschreibung zum Oyoun/ Kulturstandort Lucy-Lameck-Str. 32 veröffentlicht werden und zu wann sollen die neuen Nutzer:innen das Haus übernehmen? - Auf welcher Entscheidungsbasis und mit welcher Jury werden die Förderentscheidungen getroffen? - Ich bitte um Einsicht in die Zusammensetzung der Förderjury sowie die Maßgaben, denen die Jurymitglieder bei der Entscheidungsfindung folgen. - Wie stellen Sie sicher, dass Lobbytreffen mit bspw. der Keshet Deutschland e.V. sowie Global Music Academy (Andreas Freudenberg) demokratisch und im rechtlichen Rahmen bleiben? Gibt es Protokolle und Mechanismen, die dies sicherstellen? Wieso wird Global Music Academy das Haus zugesagt, unter der Voraussetzung, dass sie sich mit einem „migrantischen“ Verein zusammen bewerben, wenn doch die Ausschreibung noch nicht öffentlich ist? Ich bitte um Akteneinsicht zu all diesen Vorgängen und Gesprächen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306377/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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