Rechtsmittel bezüglich dem Thema Zensus2022

Wurde gegen die vom BfDI erlassenen Sanktionen zum Thema Zensus2022.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/sanktionen-gegen-das-stba-bzw-itzbund/779955/anhang/22312-2023zwischennachrichtanantragsteller_geschwaerzt.pdf) und dem damit verbundenen Einsatz von Cloudflare einen Rechtsmittel eingelegt. Wenn ja, welches Datum hat das Rechtsmittel? Welches Datum hat der Bescheid des BfDI. Welches Aktenzeichen hat der Bescheid des BfDI

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Athina Gwozdecki
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurde gegen die vom BfDI erlassenen S…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
Athina Gwozdecki
Betreff
Rechtsmittel bezüglich dem Thema Zensus2022 [#272494]
Datum
9. März 2023 13:13
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde gegen die vom BfDI erlassenen Sanktionen zum Thema Zensus2022.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/sanktionen-gegen-das-stba-bzw-itzbund/779955/anhang/22312-2023zwischennachrichtanantragsteller_geschwaerzt.pdf) und dem damit verbundenen Einsatz von Cloudflare einen Rechtsmittel eingelegt. Wenn ja, welches Datum hat das Rechtsmittel? Welches Datum hat der Bescheid des BfDI. Welches Aktenzeichen hat der Bescheid des BfDI
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Athina Gwozdecki Anfragenr: 272494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272494/
Mit freundlichen Grüßen Athina Gwozdecki

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Informationstechnikzentrum Bund
Sehr geehrte Frau Gwozdecki, vielen Dank für Ihre E-Mail. Das ITZBund hat gegen den BfDI-Bescheid vom 27. Januar…
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: [EXTERN] Rechtsmittel bezüglich dem Thema Zensus2022 [#272494]
Datum
17. März 2023 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Gwozdecki, vielen Dank für Ihre E-Mail. Das ITZBund hat gegen den BfDI-Bescheid vom 27. Januar 2023 keine Rechtsmittel eingelegt. Das Aktenzeichen lautet: 16-536/007#0176-Verwarnung. Mit freundlichen Grüßen