Rechtsnachfolger der Job-Börse Pirmasens

Anfrage an: Jobcenter Pirmasens

Im Jahr 2010 existierte die Job-Börse Pirmasens als Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 SGB II zwischen der Stadt Pirmasens und der Agentur für Arbeit Pirmasens.

Diese Behörde gibt es so nicht mehr.

Es existiert jetzt ein Jobcenter Pirmasens.

Ist dieses Jobcenter Pirmasens der Rechtsnachfolger der nicht mehr existierenden Job-Börse Pirmasens?

Falls nein: Welche Behörde ist der Rechtsnachfolger der Job-Börse Pirmasens?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2017
  • Frist
    1. August 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Jahr 2010 exi…
An Jobcenter Pirmasens Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsnachfolger der Job-Börse Pirmasens [#23716]
Datum
28. Juni 2017 00:40
An
Jobcenter Pirmasens
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Jahr 2010 existierte die Job-Börse Pirmasens als Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 SGB II zwischen der Stadt Pirmasens und der Agentur für Arbeit Pirmasens. Diese Behörde gibt es so nicht mehr. Es existiert jetzt ein Jobcenter Pirmasens. Ist dieses Jobcenter Pirmasens der Rechtsnachfolger der nicht mehr existierenden Job-Börse Pirmasens? Falls nein: Welche Behörde ist der Rechtsnachfolger der Job-Börse Pirmasens? Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Pirmasens
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 28.06.2017, diese wird derzeit be…
Von
Jobcenter Pirmasens
Betreff
Rechtsnachfolger der Job-Börse Pirmasens [#23716]
Datum
28. Juni 2017 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
ATT806811.jpg
3,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 28.06.2017, diese wird derzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Pirmasens
„Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.06.2017 beantworte ich wie folgt: Bei der Jobbörse handelte es …
Von
Jobcenter Pirmasens
Betreff
AW: Rechtsnachfolger der Job-Börse Pirmasens [#23716]
Datum
30. Juni 2017 06:58
Status
„Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.06.2017 beantworte ich wie folgt: Bei der Jobbörse handelte es sich um eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des damaligen § 44 SGB II. Gemäß § 76 SGB II tritt das Jobcenter (gemeinsame Einrichtung) als Rechtsnachfolger an die Stelle der bisherigen Arbeitsgemeinschaften. Das Jobcenter ist daher Rechtsnachfolger der Jobbörse.“ Mit freundlichen Grüßen