Rechtsprüfung der Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Die Rechtsprüfung der Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der
Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung, zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung und zur Änderung der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 7),
2. Die Rechtsprüfung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung vom 16. August 2022 (BAnz AT 17.08.2022 V1).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Rechtsprüfung der Verordnung zur Änder…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsprüfung der Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung [#267576]
Datum
12. Januar 2023 01:00
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Rechtsprüfung der Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung, zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung und zur Änderung der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 7), 2. Die Rechtsprüfung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung vom 16. August 2022 (BAnz AT 17.08.2022 V1). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267576/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0084 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Ant…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Rechtsprüfung der Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung [#267576]
Datum
30. Januar 2023 12:37
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0084 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12. Januar 2023 teile ich Ihnen folgendes mit: Bei der Rechtsprüfung handelt es sich um kein übersendungsfähiges Dokument. Die Rechtsprüfung im Sinne von §§ 45, 46 und 62 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung ist ein Prozess, in dessen Rahmen ein vom jeweils fachlich federführenden Ressort erarbeiteter Entwurf eines Stammrechtsaktes oder eines Änderungsrechtsaktes vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) "in rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht" geprüft wird. Am Ende dieses Prozesses wird dem fachlich federführenden Ressort schließlich final mitgeteilt (zumeist per E-Mail), dass der Entwurf keinen weiteren Bedenken begegnet (dieses wird in zum Teil unterschiedlicher Weise formuliert). Ich bitte daher um Präzisierung Ihres Antrag dahingehend, an welchen Dokumenten Sie interessiert sind. Die Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung datiert nicht vom 16. August 2022 (BAnz AT 17.08.2022 V1), sondern vom 22. Juli 2022 (BGBl. I S. 1197). Vom 16. August 2022 (BAnz AT 17.08.2022 V1) ist die Erste Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung. Ich bitte insoweit um Klarstellung, auf welche der Rechtsvorschriften sich ihr Informationsbegehren richtet. Je nachdem, in welchem Umfang Sie Informationen erbitten, dürfte die Bearbeitung Ihres Antrags gebührenpflichtig sein. Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG ist nur die Erteilung einfacher Auskünfte gebührenfrei; im Übrigen wird - je nach Verwaltungsaufwand - eine Gebühr in Höhe von bis zu 500 EUR erhoben. Da der Umfang Ihres Informationsbegehrens derzeit noch unklar ist, ist eine präzisiere Schätzung nicht möglich. Sollte ich bis zum 28. Februar 2023 nichts von ihnen gehört haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mein Informationsbegehren richtet sich auf die Erste Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugero…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsprüfung der Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung [#267576]
Datum
30. Januar 2023 14:09
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, mein Informationsbegehren richtet sich auf die Erste Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung vom 16. August 2022 (BAnz AT 17.08.2022 V1). Ich möchte meine Antrag auf die Ergebnissen der Rechtsförmlichkeitsprüfugen der Verordnungen und ihrer Entwürfe präzisieren (vgl. Ihr Beschied vom 13. Oktober 2022 mit dem Aktenzeichen "Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 479/2020"). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267576/

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0084 Sehr << Antragsteller:in >> unter Berück…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Rechtsprüfung der Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung [#267576]
Datum
16. Februar 2023 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
1.zip
767,7 KB
2.zip
197,6 KB
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0084 Sehr << Antragsteller:in >> unter Berücksichtigung meiner E-Mail vom 30. Januar 2023 sowie Ihrer E-Mail vom selben Tage beziehe ich Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12. Januar 2023 auf: 1. die Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung, zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung und zur Änderung der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 7) und 2. die Erste Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung vom 16. August 2022 (BAnz AT 17.08.2022 V1). Hierzu ergeht folgender Bescheid: 1. Ich gebe Ihrem Antrag statt. 2. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Begründung: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. In der Anlage erhalten Sie erbetenen Dokumente zu 1 und zu 2 in zwei Zip-Ordnern. Mit freundlichen Grüßen