Rechtsstaatliche Aufarbeitung Räumung Dannenröder Forst - Aktenzeichen: Rechtsstaat-für-alle_D1-001

- eine Auflistung sämtlicher Strafverfahren gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst
- eine Auflistung sämtlicher Strafermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst
- eine Auflistung sämtlicher anberaumten öffentlichen und nicht-öffentlichen Verhandlungstermine sowie Gerichtsaktenzeichen sämtlicher laufenden Strafverfahren gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst
- die Akten sämtlicher eingestellten oder anderweitig abgeschlossenen Strafverfahren gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst
- die Akten sämtlicher Strafverfahren gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst
- die Akten sämtlicher eingestellten oder anderweitig abgeschlossenen Strafermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst
- die Akten sämtlicher laufenden Strafermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst
- die Akten sämtlicher amtsärztlicher Untersuchungen in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst. Personenbezogene Daten der Patient_innen können selbstverständlich gerne geschwärzt werden.

Während der Räumung der Waldbesetzung im Dannenröder Forst Ende 2020 wurden teils schwere Vorwürfe gegen die Einsatzkräfte erhoben, die laut Beobachter_innen vor Ort regelmäßig die Sicherheit und das Leben der Aktivist_innen gefährdet haben. Mehrere Aktivist_innen wurden bei Stürzen schwer verletzt, insbesondere weil Polizeibeamte wiederholt Seile gekappt, an Sicherungsstrukturen gerüttelt und in der Höhe an ungesicherten Menschen gezerrt und deren Hinweise auf die fehlende Sicherung ignoriert haben. In einem Fall hat ein Polizist Selbstanzeige gestellt, der ein tragendes Seil in Bodennähe durchtrennt und dadurch den Sturz einer schlafenden Person verursacht und diese schwer verletzt hatte. Teilweise kursierten in den sozialen Medien deutliche Beweisvideos von stürzenden Aktivist_innen und von Beamten, die an Seilen rüttelten und an Beinen zerrten und damit teilweise aktiv Aktivist*innen in die Tiefe warfen, sowie außerdem von regelmäßig offensichtlich unverhältinsmäßigem Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray gegen friedliche Demonstrant_innen.
Die öffentlich erhobenen Vorwürfe und veröffentlichten Beweisvideos stellen einen Anfangsverdacht dar, der die zuständigen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden nach dem Legalitätsprinzip zu Ermittlungen verpflichtet (§ 152 Abs. 2, § 160, § 163 StPO). Wie ist der Stand der rechtsstaatlichen Aufarbeitung dieser grob fahrlässigen Vorgehensweisen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auflistung…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsstaatliche Aufarbeitung Räumung Dannenröder Forst - Aktenzeichen: Rechtsstaat-für-alle_D1-001 [#236316]
Datum
27. Dezember 2021 18:33
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auflistung sämtlicher Strafverfahren gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst - eine Auflistung sämtlicher Strafermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst - eine Auflistung sämtlicher anberaumten öffentlichen und nicht-öffentlichen Verhandlungstermine sowie Gerichtsaktenzeichen sämtlicher laufenden Strafverfahren gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst - die Akten sämtlicher eingestellten oder anderweitig abgeschlossenen Strafverfahren gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst - die Akten sämtlicher Strafverfahren gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst - die Akten sämtlicher eingestellten oder anderweitig abgeschlossenen Strafermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst - die Akten sämtlicher laufenden Strafermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst - die Akten sämtlicher amtsärztlicher Untersuchungen in Zusammenhang mit der Räumung im Dannenröder Forst. Personenbezogene Daten der Patient_innen können selbstverständlich gerne geschwärzt werden. Während der Räumung der Waldbesetzung im Dannenröder Forst Ende 2020 wurden teils schwere Vorwürfe gegen die Einsatzkräfte erhoben, die laut Beobachter_innen vor Ort regelmäßig die Sicherheit und das Leben der Aktivist_innen gefährdet haben. Mehrere Aktivist_innen wurden bei Stürzen schwer verletzt, insbesondere weil Polizeibeamte wiederholt Seile gekappt, an Sicherungsstrukturen gerüttelt und in der Höhe an ungesicherten Menschen gezerrt und deren Hinweise auf die fehlende Sicherung ignoriert haben. In einem Fall hat ein Polizist Selbstanzeige gestellt, der ein tragendes Seil in Bodennähe durchtrennt und dadurch den Sturz einer schlafenden Person verursacht und diese schwer verletzt hatte. Teilweise kursierten in den sozialen Medien deutliche Beweisvideos von stürzenden Aktivist_innen und von Beamten, die an Seilen rüttelten und an Beinen zerrten und damit teilweise aktiv Aktivist*innen in die Tiefe warfen, sowie außerdem von regelmäßig offensichtlich unverhältinsmäßigem Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray gegen friedliche Demonstrant_innen. Die öffentlich erhobenen Vorwürfe und veröffentlichten Beweisvideos stellen einen Anfangsverdacht dar, der die zuständigen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden nach dem Legalitätsprinzip zu Ermittlungen verpflichtet (§ 152 Abs. 2, § 160, § 163 StPO). Wie ist der Stand der rechtsstaatlichen Aufarbeitung dieser grob fahrlässigen Vorgehensweisen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236316/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mails vom 27. Dezember 2021 Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1061/2021 Z B 6 - zu: …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mails vom 27. Dezember 2021
Datum
14. Januar 2022 09:49
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AmtsrztlicheUntersuchungenbzgl.Dannenrde.eml
6,9 KB
RechtsstaatlicheAufarbeitungRumungDannenr.eml
10,3 KB
Strafermittlungsverfahrengg.Polizeibeamteb.eml
7,3 KB
Strafverfahrengg.Polizeibeamtebzgl.Dannen.eml
7,8 KB
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1061/2021 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1062/2021 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1063/2021 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1064/2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihren anliegenden vier Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) liegen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) keine amtlichen Informationen vor. Ergänzend teile ich mit, dass etwaige Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte (etwa Verdacht auf Körperverletzungen o.ä.) nicht in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts fallen, sondern insbesondere in die Zuständigkeit der hessischen Staatsanwaltschaft. Möglicherweise kann Ihnen auch das Hessische Ministerium der Justiz weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mails vom 27. Dezember 2021 Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1061/2021 Z B 6 - zu: …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mails vom 27. Dezember 2021
Datum
14. Januar 2022 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AmtsrztlicheUntersuchungenbzgl.Dannenrde.eml
6,9 KB
RechtsstaatlicheAufarbeitungRumungDannenr.eml
10,3 KB
Strafermittlungsverfahrengg.Polizeibeamteb.eml
7,3 KB
Strafverfahrengg.Polizeibeamtebzgl.Dannen.eml
7,8 KB
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1061/2021 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1062/2021 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1063/2021 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1064/2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihren anliegenden vier Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) liegen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) keine amtlichen Informationen vor. Ergänzend teile ich mit, dass etwaige Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte (etwa Verdacht auf Körperverletzungen o.ä.) nicht in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts fallen, sondern insbesondere in die Zuständigkeit der hessischen Staatsanwaltschaft. Möglicherweise kann Ihnen auch das Hessische Ministerium der Justiz weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mails vom 27. Dezember 2021 Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1061/2021 Z B 6 - zu: …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mails vom 27. Dezember 2021
Datum
14. Januar 2022 09:49
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AmtsrztlicheUntersuchungenbzgl.Dannenrde.eml
6,9 KB
RechtsstaatlicheAufarbeitungRumungDannenr.eml
10,3 KB
Strafermittlungsverfahrengg.Polizeibeamteb.eml
7,3 KB
Strafverfahrengg.Polizeibeamtebzgl.Dannen.eml
7,8 KB
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1061/2021 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1062/2021 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1063/2021 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1064/2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihren anliegenden vier Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) liegen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) keine amtlichen Informationen vor. Ergänzend teile ich mit, dass etwaige Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte (etwa Verdacht auf Körperverletzungen o.ä.) nicht in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts fallen, sondern insbesondere in die Zuständigkeit der hessischen Staatsanwaltschaft. Möglicherweise kann Ihnen auch das Hessische Ministerium der Justiz weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mails vom 27. Dezember 2021 Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1061/2021 Z B 6 - zu: …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mails vom 27. Dezember 2021
Datum
14. Januar 2022 09:49
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AmtsrztlicheUntersuchungenbzgl.Dannenrde.eml
6,9 KB
RechtsstaatlicheAufarbeitungRumungDannenr.eml
10,3 KB
Strafermittlungsverfahrengg.Polizeibeamteb.eml
7,3 KB
Strafverfahrengg.Polizeibeamtebzgl.Dannen.eml
7,8 KB
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1061/2021 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1062/2021 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1063/2021 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1064/2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihren anliegenden vier Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) liegen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) keine amtlichen Informationen vor. Ergänzend teile ich mit, dass etwaige Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte (etwa Verdacht auf Körperverletzungen o.ä.) nicht in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts fallen, sondern insbesondere in die Zuständigkeit der hessischen Staatsanwaltschaft. Möglicherweise kann Ihnen auch das Hessische Ministerium der Justiz weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen