Rechtsverordnung IT-Sicherheit im OZG

Im § 5 des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz) ist festgelegt, dass das BMI die IT-Sicherheitsstandards der Systeme im Portalverbund sowie die zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten per Rechtsverordnung festlegt. Bitte senden Sie mir diese Verordnung zu.

Ergebnis der Anfrage

Am 24.März 2021 gab es noch keine erlassene Rechtsverordnung im Sinne der Fragestellung. An einem Entwurf wurde zu dem Zeitpunkt laut BMI bereits gearbeitet. Eine Bereitstellung des aktuellen Entwurfs wurde abgelehnt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im § 5 des Gesetzes zur Ve…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsverordnung IT-Sicherheit im OZG [#216527]
Datum
24. März 2021 11:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im § 5 des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz) ist festgelegt, dass das BMI die IT-Sicherheitsstandards der Systeme im Portalverbund sowie die zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten per Rechtsverordnung festlegt. Bitte senden Sie mir diese Verordnung zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216527/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Am 24.März 2021 wurde die Rechtsverordnung noch nicht erlassen. Eine Bereitstellung des aktuellen Entwurfs wurde a…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Rechtsverordnung IT-Sicherheit im OZG
Datum
30. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
Am 24.März 2021 wurde die Rechtsverordnung noch nicht erlassen. Eine Bereitstellung des aktuellen Entwurfs wurde abgelehnt.