Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Nach Informationen aus Jobcenterkreisen haben die Regionaldirektionen verbindliche Weisungen an die Geschäftsführer und Behördenleiter sämtlicher Jobcenter erlassen und diese verpflichtet zur statistischen Auswertung Informationen und Vorfälle in Jobcentern wie Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern akribisch zu dokumentieren und zu melden.
Zu dokumentieren sind Datum, Dienststelle, Verbalattacken, Gewalterfahrung, Bedrohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung, das Werfen von Gegenständen, die Hinzuziehung von Sicherheitsdienst und/oder Polizei usw.)
Diese Erfassung erfolgt in tabellarischer Form, so dass eine übersichtliche Auswertung und gegebenenfalls Vereinfachung der Darstellung möglich ist.
Möglicherweise gehören zur Dokumentation auch die Schadensbezifferung in Euro und die genauere Bezeichnung der Sachschäden.
Personenschäden und angriffsbedingte Ausfallzeiten dürften auch für die statistische Erhebung erheblich sein.
Es wird beantragt,
1. diese Weisung(en) zu übersenden
2. die Rückmeldezyklen zu benennen
3. die statistischen Auswertungen nach Jahren zu übermitteln
4. die Behörden und Ämter zu listen, denen diese Informationen übermittelt werden
5. mitzuteilen ob es weitere Dokumentation gibt, die auch Gewaltattacken gegen Jobcenterkunden und Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter erfasst
Ergebnis der Anfrage
Im Zusammenhang mit dem neuen Fall von schwerer Körperverletzung im Jobcenter Köln vom 22.05.2014 zeigt sich, dass eine Zunahme von Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern verzeichnet werden muss.
http://www.rundschau-online.de/koeln/at…
Möglicherweise verkennt die Regionaldirektion Baden-Württemberg die Konsequenzen für die Mitarbeiter. Hier ist hoheitliches Recherchieren, Auswerten und Handeln geboten.
Dass die Anfrage nicht dem Buchstaben nach beantwortet werden konnte, mag der Formulierung der Anfrage geschuldet sein. - Die Aussage "Es gibt keine verpflichtenden Erfassungen und Auswertungen." widerspricht den Aussagen einiger Jobcentermitarbeiter.
Hier ist die Glaubwürdigkeit zu prüfen.
Information nicht vorhanden
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Datum23. August 2013
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24. September 2013
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da es von der Regionaldirektion Baden-Württemberg weder die von Ihnen begehrten Weisungen noch Rückmeldezyklen noch die weiteren begehrten Aufstellungen und Dokumentationen gibt erfolgte bis jetzt keine Reaktion.
Die Regionaldirektion Baden-Württemberg hat für die in ihrem Geltungsbereich liegenden gemeinsamen Einrichtungen zu den vom Antragsteller benannten Themen und Bereiche keine Dienstanweisungen erlassen. Es gibt keine verpflichtenden Erfassungen und Auswertungen.
Die Mitarbeiter der Jobcenter besuchen Deeskalationstrainings und werden fortlaufend geschult. Dadurch können kritische Punkte bereits im Entstehen konstruktiv und kundenorientiert behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Regionaldirektion Baden-Württemberg