Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Nach Informationen aus Jobcenterkreisen haben die Regionaldirektionen verbindliche Weisungen an die Geschäftsführer und Behördenleiter sämtlicher Jobcenter erlassen und diese verpflichtet zur statistischen Auswertung Informationen und Vorfälle in Jobcentern wie Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern akribisch zu dokumentieren und zu melden.
Zu dokumentieren sind Datum, Dienststelle, Verbalattacken, Gewalterfahrung, Bedrohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung, das Werfen von Gegenständen, die Hinzuziehung von Sicherheitsdienst und/oder Polizei usw.)
Diese Erfassung erfolgt in tabellarischer Form, so dass eine übersichtliche Auswertung und gegebenenfalls Vereinfachung der Darstellung möglich ist.
Möglicherweise gehören zur Dokumentation auch die Schadensbezifferung in Euro und die genauere Bezeichnung der Sachschäden.
Personenschäden und angriffsbedingte Ausfallzeiten dürften auch für die statistische Erhebung erheblich sein.
Es wird beantragt,
1. diese Weisung(en) zu übersenden
2. die Rückmeldezyklen zu benennen
3. die statistischen Auswertungen nach Jahren zu übermitteln
4. die Behörden und Ämter zu listen, denen diese Informationen übermittelt werden
5. mitzuteilen ob es weitere Dokumentation gibt, die auch Gewaltattacken gegen Jobcenterkunden und Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter erfasst
Information nicht vorhanden
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Datum23. August 2013
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24. September 2013
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