Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern

Nach Informationen aus Jobcenterkreisen haben die Regionaldirektionen verbindliche Weisungen an die Geschäftsführer und Behördenleiter sämtlicher Jobcenter erlassen und diese verpflichtet zur statistischen Auswertung Informationen und Vorfälle in Jobcentern wie Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern akribisch zu dokumentieren und zu melden.
Zu dokumentieren sind Datum, Dienststelle, Verbalattacken, Gewalterfahrung, Bedrohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung, das Werfen von Gegenständen, die Hinzuziehung von Sicherheitsdienst und/oder Polizei usw.)

Diese Erfassung erfolgt in tabellarischer Form, so dass eine übersichtliche Auswertung und gegebenenfalls Vereinfachung der Darstellung möglich ist.

Möglicherweise gehören zur Dokumentation auch die Schadensbezifferung in Euro und die genauere Bezeichnung der Sachschäden.

Personenschäden und angriffsbedingte Ausfallzeiten dürften auch für die statistische Erhebung erheblich sein.

Es wird beantragt,

1. diese Weisung(en) zu übersenden
2. die Rückmeldezyklen zu benennen
3. die statistischen Auswertungen nach Jahren zu übermitteln
4. die Behörden und Ämter zu listen, denen diese Informationen übermittelt werden
5. mitzuteilen ob es weitere Dokumentation gibt, die auch Gewaltattacken gegen Jobcenterkunden und Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter erfasst

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Information…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
23. August 2013 08:03
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Bayern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Informationen aus Jobcenterkreisen haben die Regionaldirektionen verbindliche Weisungen an die Geschäftsführer und Behördenleiter sämtlicher Jobcenter erlassen und diese verpflichtet zur statistischen Auswertung Informationen und Vorfälle in Jobcentern wie Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern akribisch zu dokumentieren und zu melden. Zu dokumentieren sind Datum, Dienststelle, Verbalattacken, Gewalterfahrung, Bedrohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung, das Werfen von Gegenständen, die Hinzuziehung von Sicherheitsdienst und/oder Polizei usw.) Diese Erfassung erfolgt in tabellarischer Form, so dass eine übersichtliche Auswertung und gegebenenfalls Vereinfachung der Darstellung möglich ist. Möglicherweise gehören zur Dokumentation auch die Schadensbezifferung in Euro und die genauere Bezeichnung der Sachschäden. Personenschäden und angriffsbedingte Ausfallzeiten dürften auch für die statistische Erhebung erheblich sein. Es wird beantragt, 1. diese Weisung(en) zu übersenden 2. die Rückmeldezyklen zu benennen 3. die statistischen Auswertungen nach Jahren zu übermitteln 4. die Behörden und Ämter zu listen, denen diese Informationen übermittelt werden 5. mitzuteilen ob es weitere Dokumentation gibt, die auch Gewaltattacken gegen Jobcenterkunden und Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter erfasst
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Bayern
Regionaldirektion Bayern 210 - Anträge nach dem IFG Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für Ihre Anfrage vom 2…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Bayern
Betreff
130918_Anfrage Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern vom 23.8.2013
Datum
18. September 2013 11:20
Status
Warte auf Antwort
Regionaldirektion Bayern 210 - Anträge nach dem IFG Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für Ihre Anfrage vom 23. August 2013 zum Thema "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern" über das Portal fragdenstaat.de bedanke ich mich. Die Regionaldirektion Bayern hat zu den von Ihnen benannten Themen keine Dienstanweisungen für die gemeinsamen Einrichtungen erlassen. Auch verfügt die Regionaldirektion nicht über andere oder weitere Dokumentationen bzw. Übersichten zu den o.g. Themenbereichen. Mangels amtlicher Informationen muss die Regionaldirektion Bayern Ihren Antrag gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz daher ablehnen. Den Jobcentern vor Ort obliegt die Zuständigkeit für alle Maßnahmen, die eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung ermöglichen. Dazu gehören auch Deeskalationstrainings und Schulungen in kommunikativ fordernden Situationen. Welche Maßnahmen die gemeinsamen Einrichtungen im einzelnen ergriffen haben, ob und welche Dokumentationen vorliegen etc. müssten Sie dezidiert von jedem Jobcenter in Bayern abfragen. Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag Angelika Müller Beteiligungsmanagement/Leistung SGBII Tel: 0911 - 179 4059 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Bayern Regensburger Str. 100 90478 Nürnberg