Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern

Nach Informationen aus Jobcenterkreisen haben die Regionaldirektionen verbindliche Weisungen an die Geschäftsführer und Behördenleiter sämtlicher Jobcenter erlassen und diese verpflichtet zur statistischen Auswertung Informationen und Vorfälle in Jobcentern wie Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern akribisch zu dokumentieren und zu melden.
Zu dokumentieren sind Datum, Dienststelle, Verbalattacken, Gewalterfahrung, Bedrohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung, das Werfen von Gegenständen, die Hinzuziehung von Sicherheitsdienst und/oder Polizei usw.)

Diese Erfassung erfolgt in tabellarischer Form, so dass eine übersichtliche Auswertung und gegebenenfalls Vereinfachung der Darstellung möglich ist.

Möglicherweise gehören zur Dokumentation auch die Schadensbezifferung in Euro und die genauere Bezeichnung der Sachschäden.

Personenschäden und angriffsbedingte Ausfallzeiten dürften auch für die statistische Erhebung erheblich sein.

Es wird beantragt,

1. diese Weisung(en) zu übersenden
2. die Rückmeldezyklen zu benennen
3. die statistischen Auswertungen nach Jahren zu übermitteln
4. die Behörden und Ämter zu listen, denen diese Informationen übermittelt werden
5. mitzuteilen ob es weitere Dokumentation gibt, die auch Gewaltattacken gegen Jobcenterkunden und Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter erfasst

Ergebnis der Anfrage

Angesichts der vielfältigen Übergriffe, Bombendrohungen gegen Jobcenter, Sachbeschädigungen und Personenschäden klingt es nicht wirklich glaubwürdig, dass die Regionaldirektionen keine Daten erfassen lassen.

Die "Aufrüstung in den Jobcentern" ist anscheinend übertrieben. Sicherheitsdienste und Panzerglas sind wohl eher unnütze Kostenfaktoren.

Zumindest die Gleichgültigkeit der Datenerfassung lässt diesen vermuten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Information…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
23. August 2013 08:04
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Informationen aus Jobcenterkreisen haben die Regionaldirektionen verbindliche Weisungen an die Geschäftsführer und Behördenleiter sämtlicher Jobcenter erlassen und diese verpflichtet zur statistischen Auswertung Informationen und Vorfälle in Jobcentern wie Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern akribisch zu dokumentieren und zu melden. Zu dokumentieren sind Datum, Dienststelle, Verbalattacken, Gewalterfahrung, Bedrohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung, das Werfen von Gegenständen, die Hinzuziehung von Sicherheitsdienst und/oder Polizei usw.) Diese Erfassung erfolgt in tabellarischer Form, so dass eine übersichtliche Auswertung und gegebenenfalls Vereinfachung der Darstellung möglich ist. Möglicherweise gehören zur Dokumentation auch die Schadensbezifferung in Euro und die genauere Bezeichnung der Sachschäden. Personenschäden und angriffsbedingte Ausfallzeiten dürften auch für die statistische Erhebung erheblich sein. Es wird beantragt, 1. diese Weisung(en) zu übersenden 2. die Rückmeldezyklen zu benennen 3. die statistischen Auswertungen nach Jahren zu übermitteln 4. die Behörden und Ämter zu listen, denen diese Informationen übermittelt werden 5. mitzuteilen ob es weitere Dokumentation gibt, die auch Gewaltattacken gegen Jobcenterkunden und Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter erfasst
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
RD BB, 101 - 1491.1 Sehr geehrter Herr Antragsteller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. August 2013 über das…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Betreff
AW: Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
10. September 2013 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
RD BB, 101 - 1491.1 Sehr geehrter Herr Antragsteller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. August 2013 über das Portal fragdenstaat.de. Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg hat für die in ihrem Geltungsbereich liegenden gemeinsamen Einrichtungen zu den von Ihnen benannten Themen und Bereichen keine Dienstanweisungen erlassen. Es gibt keine verpflichtenden Erfassungen und Auswertungen. Ihr Antrag ist daher mangels amtlicher Informationen gem. § 1 Abs. 1 S.1 Informationsfreiheitsgesetz abzulehnen. Festzuhalten bleibt, dass die Mitarbeiter der Jobcenter Deeskalationstrainings besucht haben und fortlaufend geschult werden. Dadurch können kritische Punkte bereits im Entstehen konstruktiv und kundenorientiert behandelt werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Anja Spiegel Leiterin Büro der Geschäftsführung Tel: 030 5555 99-5140 E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.arbeitsagentur.de Besucheradresse Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Friedrichstr. 34 10969 Berlin Postanschrift Regionaldirektion Berlin-Brandenburg 10958 Berlin Diese E-Mail (ggf. nebst Anlage/n) könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet.  Bitte prüfen Sie, ob diese E-Mail wirklich ausgedruckt werden muss!