Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern

Nach Informationen aus Jobcenterkreisen haben die Regionaldirektionen verbindliche Weisungen an die Geschäftsführer und Behördenleiter sämtlicher Jobcenter erlassen und diese verpflichtet zur statistischen Auswertung Informationen und Vorfälle in Jobcentern wie Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern akribisch zu dokumentieren und zu melden.
Zu dokumentieren sind Datum, Dienststelle, Verbalattacken, Gewalterfahrung, Bedrohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung, das Werfen von Gegenständen, die Hinzuziehung von Sicherheitsdienst und/oder Polizei usw.)

Diese Erfassung erfolgt in tabellarischer Form, so dass eine übersichtliche Auswertung und gegebenenfalls Vereinfachung der Darstellung möglich ist.

Möglicherweise gehören zur Dokumentation auch die Schadensbezifferung in Euro und die genauere Bezeichnung der Sachschäden.

Personenschäden und angriffsbedingte Ausfallzeiten dürften auch für die statistische Erhebung erheblich sein.

Es wird beantragt,

1. diese Weisung(en) zu übersenden
2. die Rückmeldezyklen zu benennen
3. die statistischen Auswertungen nach Jahren zu übermitteln
4. die Behörden und Ämter zu listen, denen diese Informationen übermittelt werden
5. mitzuteilen ob es weitere Dokumentation gibt, die auch Gewaltattacken gegen Jobcenterkunden und Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter erfasst

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Information…
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Betreff
Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
23. August 2013 08:11
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Informationen aus Jobcenterkreisen haben die Regionaldirektionen verbindliche Weisungen an die Geschäftsführer und Behördenleiter sämtlicher Jobcenter erlassen und diese verpflichtet zur statistischen Auswertung Informationen und Vorfälle in Jobcentern wie Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern akribisch zu dokumentieren und zu melden. Zu dokumentieren sind Datum, Dienststelle, Verbalattacken, Gewalterfahrung, Bedrohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung, das Werfen von Gegenständen, die Hinzuziehung von Sicherheitsdienst und/oder Polizei usw.) Diese Erfassung erfolgt in tabellarischer Form, so dass eine übersichtliche Auswertung und gegebenenfalls Vereinfachung der Darstellung möglich ist. Möglicherweise gehören zur Dokumentation auch die Schadensbezifferung in Euro und die genauere Bezeichnung der Sachschäden. Personenschäden und angriffsbedingte Ausfallzeiten dürften auch für die statistische Erhebung erheblich sein. Es wird beantragt, 1. diese Weisung(en) zu übersenden 2. die Rückmeldezyklen zu benennen 3. die statistischen Auswertungen nach Jahren zu übermitteln 4. die Behörden und Ämter zu listen, denen diese Informationen übermittelt werden 5. mitzuteilen ob es weitere Dokumentation gibt, die auch Gewaltattacken gegen Jobcenterkunden und Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter erfasst
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachb…
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Betreff
AW: Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
24. September 2013 20:29
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Stunden, 29 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
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Betreff
AW: AW: Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern [#4831]
Datum
29. November 2013 21:49
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Betreff
AW: AW: AW: Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern [#4831] [#4831]
Datum
8. Dezember 2013 11:27
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern" vom 23.08.2013 (#4831) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 76 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachb…
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern [#4831] [#4831] [#4831]
Datum
6. Januar 2014 12:41
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern" vom 23.08.2013 (#4831) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern" [#4831]
Datum
17. Februar 2014 16:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4825 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Die Behörde ignoriert bisher jede Anfrage hartnäckig und will nicht einmal den Eingang bestätigen. Als Bundesbehörde untersteht die Regionaldirektion meiner Kenntnis nach dem IFG des Bundes. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenze…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern" [#4831]
Datum
20. Februar 2014 09:37
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-720-1/001 II#0085 Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre E-Mail vom 17.02.2014 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, die Bundesagentur für Arbeit anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. März 2014 08:06
Status
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Sehr geehrt<< Anrede >> meine verzögerte Rückmeldung bitte ich zu entschuldigen. Vielleicht schaffe…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern" [#4831]
Datum
12. September 2014 19:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine verzögerte Rückmeldung bitte ich zu entschuldigen. Vielleicht schaffen wir es am kommenden Montag miteinander zu telefonieren. Meine weiterführenden Recherchen zu dem Themenkomplex habe ich unter der Adresse: http://www.beispielklagen.de/IFG055.html eingestellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 4831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>