Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern

Nach Informationen aus Jobcenterkreisen haben die Regionaldirektionen verbindliche Weisungen an die Geschäftsführer und Behördenleiter sämtlicher Jobcenter erlassen und diese verpflichtet zur statistischen Auswertung Informationen und Vorfälle in Jobcentern wie Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern akribisch zu dokumentieren und zu melden.
Zu dokumentieren sind Datum, Dienststelle, Verbalattacken, Gewalterfahrung, Bedrohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung, das Werfen von Gegenständen, die Hinzuziehung von Sicherheitsdienst und/oder Polizei usw.)

Diese Erfassung erfolgt in tabellarischer Form, so dass eine übersichtliche Auswertung und gegebenenfalls Vereinfachung der Darstellung möglich ist.

Möglicherweise gehören zur Dokumentation auch die Schadensbezifferung in Euro und die genauere Bezeichnung der Sachschäden.

Personenschäden und angriffsbedingte Ausfallzeiten dürften auch für die statistische Erhebung erheblich sein.

Es wird beantragt,

1. diese Weisung(en) zu übersenden
2. die Rückmeldezyklen zu benennen
3. die statistischen Auswertungen nach Jahren zu übermitteln
4. die Behörden und Ämter zu listen, denen diese Informationen übermittelt werden
5. mitzuteilen ob es weitere Dokumentation gibt, die auch Gewaltattacken gegen Jobcenterkunden und Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter erfasst

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Information…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
23. August 2013 08:00
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Informationen aus Jobcenterkreisen haben die Regionaldirektionen verbindliche Weisungen an die Geschäftsführer und Behördenleiter sämtlicher Jobcenter erlassen und diese verpflichtet zur statistischen Auswertung Informationen und Vorfälle in Jobcentern wie Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern akribisch zu dokumentieren und zu melden. Zu dokumentieren sind Datum, Dienststelle, Verbalattacken, Gewalterfahrung, Bedrohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung, das Werfen von Gegenständen, die Hinzuziehung von Sicherheitsdienst und/oder Polizei usw.) Diese Erfassung erfolgt in tabellarischer Form, so dass eine übersichtliche Auswertung und gegebenenfalls Vereinfachung der Darstellung möglich ist. Möglicherweise gehören zur Dokumentation auch die Schadensbezifferung in Euro und die genauere Bezeichnung der Sachschäden. Personenschäden und angriffsbedingte Ausfallzeiten dürften auch für die statistische Erhebung erheblich sein. Es wird beantragt, 1. diese Weisung(en) zu übersenden 2. die Rückmeldezyklen zu benennen 3. die statistischen Auswertungen nach Jahren zu übermitteln 4. die Behörden und Ämter zu listen, denen diese Informationen übermittelt werden 5. mitzuteilen ob es weitere Dokumentation gibt, die auch Gewaltattacken gegen Jobcenterkunden und Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter erfasst
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Mein Zeichen: 413 - 1409 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbei…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
3. September 2013 11:14
Status
Warte auf Antwort
Mein Zeichen: 413 - 1409 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit hat zu den von Ihnen benannten Themen keine Weisungen oder sonstige Dokumentationen erlassen. Ihr Antrag ist daher mangels amtlicher Informationen gem. § 1 Abs. 1 S.1 Informationsfreiheitsgesetz abzulehnen. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Astrid Lepper Bereich Rechtsangelegenheiten Telefon:  0211  4306-173 Telefax:  0211  4306-272 E-Mail:   <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.arbeitsagentur.de Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Josef-Gockeln-Straße 7 40474 Düsseldorf
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Astrid Lepper, angesichts des zunehmenden Medieninteresses an Vorfällen in Jobcentern ist unwa…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
3. September 2013 15:35
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Frau Astrid Lepper, angesichts des zunehmenden Medieninteresses an Vorfällen in Jobcentern ist unwahrscheinlich, dass Ihre Behörde dieses Thema auf Dauer ignorieren kann. Da nach Ihrem Kenntnisstand die von mir vielleicht zu präzise vorformulierten Unterlagen nicht vorliegen, bitte ich Sie um eine Übersicht aller in Ihrem Hause vorliegenden Vorgänge, die sich mit dem Themenkreis "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern" befassen. Dann kann ich mich aufgrund Ihrer Informationen präziser dem Thema - so wie Sie es angehen - annähern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Mein Zeichen: 413 - 1409 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ergänzend zu meiner Antwort auf ihre vorhergehende…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AW: Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
11. September 2013 10:05
Status
Warte auf Antwort
Mein Zeichen: 413 - 1409 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ergänzend zu meiner Antwort auf ihre vorhergehende Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen verfügt nicht über die von Ihnen angeforderte Übersicht. Dass die Bundesagentur für Arbeit das Thema sehr ernst nimmt, konnten Sie bereits den zur Verfügung gestellten Überlegungen der trägerübergreifenden Arbeitsgruppe zur Gewaltprävention für Beschäftigte in Agenturen für Arbeit und Jobcentern "Mit offenen Augen" entnehmen. Aus dem Papier konnten Sie jedoch auch ersehen, dass die von Ihnen benannten Themen im Bereich des SGB II in der örtlichen Zuständigkeit der Jobcenter liegen. Für eine präzisere Annäherung empfehle ich Ihnen daher, ihre Anfrage konkret an das bzw. die Jobcenter zur richten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Astrid Lepper Bereich Rechtsangelegenheiten Telefon: 0211 4306-173 Telefax: 0211 4306-272 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.arbeitsagentur.de Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Josef-Gockeln-Straße 7 40474 Düsseldorf
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Lepper, ich setze voraus, dass Sie sehr wohl das Anliegen meiner Anfrage erfasst haben. Ihren …
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
26. September 2013 01:54
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Frau Lepper, ich setze voraus, dass Sie sehr wohl das Anliegen meiner Anfrage erfasst haben. Ihren Antworten entnehme ich jedoch, dass Sie keine Rückmeldungen aus den Jobcentern anfordern oder erhalten haben. Und falls doch, dass Ihnen als der verantwortlichen Behörde die Vorgänge in den Jobcentern gleichgültig sind. Sie erlassen demnach auch keine Weisungen zur Dokumentation von Übergriffen, registrieren keine Sachbeschädigungen und katalogisieren keine Rechtsverstöße. Gleichwohl verweisen Sie auf die Lektüre „Sicherheit in Agenturen für Arbeit und Jobcentern - Mit Offenen Augen“ in der genau dies gefordert wird. https://fragdenstaat.de/files/foi/8891/130219_AK_Sicherheit_Mit_Offenen_Augen.pdf Dort heißt es klar: „3. […] Es ist Führungsaufgabe, sämtliche Ahndungssachverhalte systematisch zu erheben und in regelmäßigen Abständen summarisch auszuwerten, um Rückschlüsse auf die Entwicklung der Sicherheitslage ziehen und präventive Maßnahmen zum Schutze sowohl von Mitarbeitenden als auch von Kundinnen und Kunden ergreifen zu können. 4. Bei gewaltsamen Übergriffen gegen Beschäftigte müssen auch dann konsequent Arbeitsunfallanzeigen aufgenommen und beim jeweiligen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eingereicht werden, wenn kein Körperschaden eingetreten ist, damit beispielsweise die Kosten der Behandlung von erst zu einem späteren Zeitpunkt sich manifestierenden posttraumatischen Belastungsstörungen von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden können. „Sicherheit in Agenturen für Arbeit und Jobcentern“ - Mit Offenen Augen, S. 10 und weiter: „D. Dokumentation von Vorfällen Die Dokumentation von Vorfällen dient verschiedenen Aspekten der Ahndung von Übergriffen. Wichtig ist, die Ziele und die Zugriffberechtigten (!) einer solchen Liste klar zu definieren. 1. Vorteile Fakten statt Schätzungen: Werden alle – vorher definierten – Vorfälle dokumentiert, entsteht ein realistischeres Bild über die Häufigkeit und Ausprägung von (verbalen) Übergriffen. Hieraus lassen sich ggf. weitere Handlungsbedarfe ableiten. Wiederholte Übergriffe: Übergriffe einer Person können verschiedene Bereiche und Mitarbeitende betreffen. Je nach „Schweregrad“ werden nicht alle Übergriffe kommuniziert. Mit Hilfe einer Dokumentationsliste könnte man diese Fälle identifizieren und Präventionsmaßnahmen ergreifen (z. B. Beratung zu zweit, Gespräch bei/mit Vorgesetzten, Anschreiben der Geschäftsführung etc). Aber auch zur Aussprache von Hausverboten bzw. im Falle von Strafanzeigen ist es hilfreich, frühere Vorfälle klar benennen zu können. Klares Verfahren: Zur Dokumentation von Übergriffen muss sichergestellt sein, dass Mitarbeitende bereit sind, Fälle an die Führungskraft zu melden. Wenn dieses im Rahmen der gemeinsamen Auseinandersetzung mit dem Thema gelungen ist, wird es weniger Vorbehalte gegenüber einer Dokumentation geben.“ „Sicherheit in Agenturen für Arbeit und Jobcentern“ - Mit Offenen Augen, S. 33 Genau die von Ihnen genannte Dokumentation fordert also eine akribische Erfassung aller strafrechtlich und versicherungstechnisch erforderlichen Dokumentationen ein, um eine aussagekräftige Informationsbasis zu haben. Um es noch einmal zu wiederholen: Antworten wie „die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit hat zu den von Ihnen benannten Themen keine Weisungen oder sonstige Dokumentationen erlassen.“ und „Die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen verfügt nicht über die von Ihnen angeforderte Übersicht.“ mag in Ihrer Ausformulierung und Spezifizierung der Antwort, bei vordergründiger Betrachtung ausreichend sein, wird aber dem interessierten Leser als Antwort kaum glaubwürdig erscheinen und kann auf die Jobcentermitarbeiter nur als sträfliche Versäumnis der gebotenen Fürsorgepflicht gewertet werden. Bevor ich einen Presseartikel vorbereite, möchte ich Ihnen eine letzte Chance zur Stellungnahme einräumen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Lepper, leider haben Sie auf meine Rückfrage bisher nicht reagiert. Das Interesse der Öffentli…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern [#4824]
Datum
29. November 2013 21:58
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Frau Lepper, leider haben Sie auf meine Rückfrage bisher nicht reagiert. Das Interesse der Öffentlichkeit besteht jedoch nach wie vor. Mit freundlichen Grüßen,