Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens

Der Flughafen Düsseldorf (DUS) kauft munter Grundstücke um das eigentliche Flughafengelände herum.

Vgl.

http://www.wz.de/lokales/duesseldorf/...


Was meinen Sie, darf der DUS seine Fläche überhaupt vor dem Hintergrund des Angerlandvergleichs ausweiten?

Der Angerlandvergleich schreibt ja gesetzlich vor, dass das Flughafengelände nicht erweitert wird.

Die Stadt Ratingen vertritt die Anwohner im Angerlandvergleich. Bitte lassen Sie mich wissen, warum Sie m.E. bisher in dieser Angelegenheit offenbar untätig blieb.

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  • Datum
    4. September 2017
  • Frist
    6. Oktober 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
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Betreff
Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens [#24518]
Datum
4. September 2017 12:12
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Flughafen Düsseldorf (DUS) kauft munter Grundstücke um das eigentliche Flughafengelände herum. Vgl. http://www.wz.de/lokales/duesseldorf/... Was meinen Sie, darf der DUS seine Fläche überhaupt vor dem Hintergrund des Angerlandvergleichs ausweiten? Der Angerlandvergleich schreibt ja gesetzlich vor, dass das Flughafengelände nicht erweitert wird. Die Stadt Ratingen vertritt die Anwohner im Angerlandvergleich. Bitte lassen Sie mich wissen, warum Sie m.E. bisher in dieser Angelegenheit offenbar untätig blieb.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Ratingen
Sehr geehrter Herr Freese, welche Unterlagen meinen Sie? Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
AW: Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens [#24518]
Datum
15. September 2017 16:06
Status
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Sehr geehrter Herr Freese, welche Unterlagen meinen Sie? Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie nochmals, meine Anfrage zu beantworten und zunächst keine Gegenfrage…
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Betreff
AW: AW: Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens [#24518]
Datum
15. September 2017 21:58
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie nochmals, meine Anfrage zu beantworten und zunächst keine Gegenfragen zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 24518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughaf…
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Betreff
AW: AW: AW: Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens [#24518]
Datum
29. Januar 2018 10:38
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Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens“ vom 04.09.2017 (#24518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 116 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 24518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughaf…
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens [#24518]
Datum
29. Januar 2018 10:39
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens“ vom 04.09.2017 (#24518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 116 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 24518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrter Herr Freese, hier ist nicht bekannt, dass der Flughafen Düsseldorf Grundstücke in Ratingen "au…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
AW: AW: AW: AW: Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens [#24518]
Datum
29. Januar 2018 15:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Freese, hier ist nicht bekannt, dass der Flughafen Düsseldorf Grundstücke in Ratingen "aufkauft". Der Angerlandvergleich enthält zum Flächenankauf durch den Flughafen Düsseldorf keine Regelung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughaf…
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AW: AW: AW: AW: AW: Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens [#24518]
Datum
4. Februar 2018 22:46
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens“ vom 04.09.2017 (#24518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 122 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 24518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Ratingen
Ihre Anfrage wurde am 29.01.2018 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens [#24518]
Datum
6. Februar 2018 12:50
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde am 29.01.2018 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, offenbar liegt hier ein Irtum vor. Der Angerlandvergleich legt klar fest, dass de…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens [#24518]
Datum
13. Februar 2018 12:00
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, offenbar liegt hier ein Irtum vor. Der Angerlandvergleich legt klar fest, dass der Flughafen Düsseldorf innerhalb seiner Grenzen bleiben muss. Ein Grundstückerwerb über die Grenzen hinaus und spätestens die jetzt diskutierte Nutzung durch den Flughafen sind demgemäß nicht zulässig. Die Stadt Ratingen muss sich in Sinne des Angerlandvergleichs als Anwalt der Abwohner begreifen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie noch einmal um eine Antwort auf meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 24518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Ratingen
Sehr geehrter Herr Freese, hier ist nicht bekannt, dass der Flughafen Düsseldorf sein (Flug-) Betriebsgelände dur…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens [#24518]
Datum
13. Februar 2018 17:35
Status
Sehr geehrter Herr Freese, hier ist nicht bekannt, dass der Flughafen Düsseldorf sein (Flug-) Betriebsgelände durch Grunderwerb erweitern will. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, danke, ein Amt muss natürlich informiert sein, lesen Sie bitte mal hier nach: htt…
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Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: Rechtswidriger Ausbau des Düsseldorfer Flughafens [#24518]
Datum
13. Februar 2018 18:44
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke, ein Amt muss natürlich informiert sein, lesen Sie bitte mal hier nach: http://www.wz.de/lokales/duesseldorf/der-kultmarke-loewensenf-droht-das-aus-in-duesseldorf-1.2506486 Laut RP und anderer Quellen will die Flughafen GmbH dort nun bis 2022 Tausende Parkplätze bauen. Diese Salamitaktik beim Ausbau sollte doch für alle, die die Anwohner schützen woollen und sollen, klar erkenntlich sein. Sie stehen auch persönlich in der Verantwortung endlich zu handeln. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 24518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>