Rechtswidrigkeit von Arbeitsgelegenheiten
Nach den Vorgaben des SGB II müssen für die Bewilligung von Arbeitsgelegenheiten die Kriterien der Gemeinnützigkeit, Zusätzlichkeit und der Wettbewerbsneutralität sichergestellt sein.
Seit Jahren rügt der Bundesrechnungshof den massiven Missbrauch der AGHs durch die Träger.
Einer dieser erhobenen Vorwürfe rügt den Missbrauch für die Erledigung allgemeiner Pflichtaufgaben der Träger.
Darüber hinaus werden regelmäßig Erwerbslose für Verpflichtungen aus Versicherungsauflagen eingesetzt.
1. Ich beantrage die Übersendung oder Veröffentlichung aller Geschäftsanweisungen der BA an die Geschäftsführer der Jobcenter und Optionskommunen zum rechtskonformen Einsatz von Arbeitsgelegenheiten.
2. Ich beantrage die Übersendung oder Veröffentlichung aller Prüfberichte des Bundesrechnungshofes zu AGHs, einschließlich aller Schriftwechsel zwischen der BA und dem Bundesrechnungshof.
3. Ich bitte um die Information, wie im Falle des Verstosses gegen nur eine einzige der Auflagen zu verfahren ist, d.h. ob die ganze AGH grundsätzlich als rechtswidrig einzustufen ist?
4. Welche sozialrechtlichen Auswirkungen haben Verstöße der Träger auf die Rechtskraft von Sanktionen im Zusammenhang mit AGHs? Wie ist die Weisungslage der BA?
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit zwei wichtigen Grundsatzentscheidungen kürzlich die Informationsfreiheit gestärkt. Die Richter stellten klar, dass auch der Bundesrechnungshof unter das IFG fällt und dass Regierungsstellen gleichfalls vom Auskunfts- und Einsichtsrecht erfasst sind.
Ergebnis der Anfrage
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wollte der Anfrage nicht vollständig nachkommen.
Die Recherchen mussten also auf weitere Möglichkeiten erweitert werden und auf diesem Wege wurden unter anderem immense Steuerverschwendungen in Millionenhöhe durch rechtswidrige Arbeitsgelegenheiten im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis nachgewiesen:
http://www.beispielklagen.de/IFG008.html
Hartnäckigkeit führte auch beim Thema Kritik an 1-€-Jobs in den Prüfberichten des Bundesrechnungshof zu weiterführenden Resultaten.
http://www.beispielklagen.de/IFG006.html
Zumindest die Rechtswidrigkeit eine Arbeitsgelegenheit wurde im Rahmen einer Wertersatzklage nachgewiesen:
http://www.beispielklagen.de/klage033.h…
Kurzfassung:
https://youtu.be/HAsYEGVNv3I
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum14. Dezember 2011
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17. Januar 2012
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