Rechtswissenschaften - Divergierende Notenschnitte

Auflistung der Notenschnitte im Schwerpunkt des Studiengangs Rechtswissenschaften aufgelistet und nach Semestern sortiert, sowie die jeweiligen Belegungszahlen semesterweise. Vielen Dank. Bitte teilen Sie mir mit, ob Kosten hierfür entstehen. Falls dem so ist, bitte informieren Sie mich darüber und warten Sie vor einer Recherche meine Antwort sodann ab.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    2. April 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der Notenschnitte im Sc…
An Universität Tübingen Details
Von
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Betreff
Rechtswissenschaften - Divergierende Notenschnitte [#304824]
Datum
2. April 2024 15:44
An
Universität Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Notenschnitte im Schwerpunkt des Studiengangs Rechtswissenschaften aufgelistet und nach Semestern sortiert, sowie die jeweiligen Belegungszahlen semesterweise. Vielen Dank. Bitte teilen Sie mir mit, ob Kosten hierfür entstehen. Falls dem so ist, bitte informieren Sie mich darüber und warten Sie vor einer Recherche meine Antwort sodann ab.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304824/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Tübingen
Sehr << Antragsteller:in >> es gingen von Ihnen heute zwei Anfragen ein [#304824] und [#304822]. Unt…
Von
Universität Tübingen
Betreff
Rechtswissenschaften - Divergierende Notenschnitte [#304824]
Datum
2. April 2024 17:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> es gingen von Ihnen heute zwei Anfragen ein [#304824] und [#304822]. Unterscheiden diese sich inhaltlich - oder ist die zweite Fassung [#304824] nur sprachlich präziser gefasst? Bitte (er)klären Sie das, da vor einer klaren Anfrage auch keine Frist für eine Beantwortung beginnen kann. Ungeachtet meiner Rückfrage: Ein Antrag ist abzulehnen, soweit die informationspflichtige Stelle nach § 2 LIFG vom Anwendungsbereich ausgenommen ist oder wenn ein Ablehnungsgrund zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG, zum Schutz personenbezogener Daten nach § 5 LIFG oder zum Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG vorliegt. Eine Ablehnung kommt zudem aus den in § 9 Abs. 3 IFG genannten Gründen (z.B. unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand) in Betracht. Regelungen zu Antrag und Verfahren sind in § 2, 7 und 8 LIFG enthalten. Der Antrag kann formfrei gestellt werden, die antragstellende Person muss identifizierbar sein. Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht nur in Bezug auf die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhandenen amtlichen Informationen, vgl. § 3 Abs. 3 LIFG . Ein Anspruch auf Beschaffung bislang nicht vorhandener Informationen wird durch das LIFG nicht begründet. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte, insbesondere auch an das Tool Frag-den-Staat. Vgl. Ausführungen des Bremischen Datenschutzbeauftragten, zitiert in https://www.lima-city.de/hilfe/gilt-die-eu-dsgvo-fuer-meine-private-webseite: "(...) Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Art. 2 Abs. 1 lit. c DSGVO restriktiv auszulegen ist. (...) Jegliche öffentlich (online) zugängliche personenbezogene Daten sind nicht privilegiert. Öffentlich sichtbare Datensammlungen unterfallen stets den Regelungen der DSGVO.(...)" Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Es handelt sich um eine Anfrage, welche lediglich prä…
An Universität Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtswissenschaften - Divergierende Notenschnitte [#304824]
Datum
2. April 2024 17:24
An
Universität Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Es handelt sich um eine Anfrage, welche lediglich präzisiert wurde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304824/
Universität Tübingen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage kann ich nun an die Juristische Fakultät weitergeben. Diese …
Von
Universität Tübingen
Betreff
AW: Rechtswissenschaften - Divergierende Notenschnitte [#304824]
Datum
2. April 2024 17:30
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage kann ich nun an die Juristische Fakultät weitergeben. Diese ist m.E. nicht Dritte im Sinne Ihrer Anfrage, so dass ich die Anfrage ungekürzt weitergebe, damit auch die Antwort direkt von der Fakultät an Sie gegeben werden kann. Darf ich mich in dieser Herangehensweise mit Ihnen einig wissen? Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> dieses Vorgehen wäre für mich in Ordnung, es handelt sich m.E. nur um eine interne …
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Von
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Betreff
AW: Rechtswissenschaften - Divergierende Notenschnitte [#304824]
Datum
2. April 2024 17:38
An
Universität Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dieses Vorgehen wäre für mich in Ordnung, es handelt sich m.E. nur um eine interne Zuständigkeitsregelung innerhalb der Universität. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304824/