Rede des Brigadegeneral Markus Kreitmayr Anlässlich der Auflösung der 2. Kommandokompanie des Kommando Spezialkräfte

Anlässlich der Auflösung der 2. Kommandokompanie des Kommando Spezialkräfte hat ein Auflösungsappell stattgefunden. Brigadegeneral Markus Kreitmayr hat im Rahmen dessen eine Rede gehalten. Bitte senden Sie mir freundlicherweise das Transkript bzw. die der Rede zu Grunde liegende Unterlagen zu. Vielen Dank.

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  • Datum
    30. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anlässlich der Aufl…
An Amt für Heeresentwicklung Details
Von
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Betreff
Rede des Brigadegeneral Markus Kreitmayr Anlässlich der Auflösung der 2. Kommandokompanie des Kommando Spezialkräfte [#193852]
Datum
24. August 2020 15:42
An
Amt für Heeresentwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anlässlich der Auflösung der 2. Kommandokompanie des Kommando Spezialkräfte hat ein Auflösungsappell stattgefunden. Brigadegeneral Markus Kreitmayr hat im Rahmen dessen eine Rede gehalten. Bitte senden Sie mir freundlicherweise das Transkript bzw. die der Rede zu Grunde liegende Unterlagen zu. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193852/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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