Rede des Oberbürgermeisters vom 21.01.2024 beim Neujahrsempfang der Stadt Darmstadt

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Manuskript, Mitschrift oder ähnliches welches die Rede des Oberbürgermeisters vom 21.01.2024 beim Neujahrsempfang der Stadt Darmstadt schriftlich wiedergibt

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Stephan Voeth
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Manuskript, Mitschrift oder ähnli…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Rede des Oberbürgermeisters vom 21.01.2024 beim Neujahrsempfang der Stadt Darmstadt [#298054]
Datum
22. Januar 2024 22:41
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Manuskript, Mitschrift oder ähnliches welches die Rede des Oberbürgermeisters vom 21.01.2024 beim Neujahrsempfang der Stadt Darmstadt schriftlich wiedergibt
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 298054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298054/ Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail v…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern] Rede des Oberbürgermeisters vom 21.01.2024 beim Neujahrsempfang der Stadt Darmstadt [#298054]
Datum
24. Januar 2024 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail vom 22.01.2024 bei der zuständigen Stelle für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Büro der Bürgerbeauftragten. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihrem Ersuchen, "ein Manuskript, eine Mitschrift oder ähnliches welches die Rede …
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern] Rede des Oberbürgermeisters vom 21.01.2024 beim Neujahrsempfang der Stadt Darmstadt [#298054]
Datum
15. Februar 2024 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihrem Ersuchen, "ein Manuskript, eine Mitschrift oder ähnliches welches die Rede des Oberbürgermeisters vom 21.01.2024 beim Neujahrsempfang der Stadt Darmstadt schriftlich wiedergibt" zur Verfügung zu stellen, kann die Stadt nicht nachkommen. Eine Mitschrift der gehaltenen Rede liegt der Stadt nicht vor. Wie Sie wissen, bezieht sich Ihr Anspruch auf Zugang auf Informationen nach der städtischen Informationsfreiheitssatzung i.V.m. dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) nur auf tatsächlich vorhandene Informationen, nicht aber auf Beschaffung derselben. Auch die Herausgabe des Entwurfes für die gehaltene Rede müssen wir ablehnen. Es handelt sich dabei um einen Entwurf, der als Gedankenstütze dienen aber nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollte. Damit handelt es sich nicht um eine Information im Sinne des § 80 Abs. 1 HDSIG, wie aus dem dritten Satz der Vorschrift folgt. Freundliche Grüße