Rede des Präsidenten auf der Tagung der Gesellschaft für Umweltrecht

die schriftliche Vorlage für die Rede des Präsidenten des BVerwG (Prof. Dr. Andreas Korbmacher) auf der 45. Tagung der Gesellschaft für Umweltrecht in Leipzig vom 11.11.2022 mit dem Titel: "Rechtsprechungsübersicht des Präsidenten des Bundes verwaltungsgerichts"

Mit freundlichen Grüße,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die schriftliche …
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Rede des Präsidenten auf der Tagung der Gesellschaft für Umweltrecht [#263384]
Datum
16. November 2022 12:03
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die schriftliche Vorlage für die Rede des Präsidenten des BVerwG (Prof. Dr. Andreas Korbmacher) auf der 45. Tagung der Gesellschaft für Umweltrecht in Leipzig vom 11.11.2022 mit dem Titel: "Rechtsprechungsübersicht des Präsidenten des Bundes verwaltungsgerichts" Mit freundlichen Grüße,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263384/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Bundesverwaltungsgericht
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 11. November 2022 ist hier eingegangen. Leider kann ich …
Von
Bundesverwaltungsgericht
Betreff
AW: Rede des Präsidenten auf der Tagung der Gesellschaft für Umweltrecht [#263384]
Datum
23. Dezember 2022 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 11. November 2022 ist hier eingegangen. Leider kann ich Ihrem Informationsbegehren nicht nachkommen. Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ist nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetzes gewährt Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, die aus Anlass einer Verwaltungstätigkeit entstanden sind. Letzteres ist hier nicht der Fall. Sollte die Rede veröffentlicht werden, setze ich Sie gerne davon in Kenntnis, sobald mir diese Information vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie einen Informationszugangsanspruch mangel…
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Rede des Präsidenten auf der Tagung der Gesellschaft für Umweltrecht [#263384]
Datum
29. Dezember 2022 14:15
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie einen Informationszugangsanspruch mangels Amtlichkeit der angefragten Information ablehnen. Ihre Begründung überzeugt mich jedoch nicht. Die Amtlichkeit einer Information setzt einen funktionalen Zusammenhang zu einer amtlichen Tätigkeit voraus. Sowohl die Information als auch ihre Aufzeichnung muss einer amtlichen Tätigkeit dienen. Zu den amtlichen Tätigkeiten gehören grds. alle Handlungen, die in Erfüllung öffentlicher Aufgaben vorgenommen werden und zu diesem Zweck vorgenommen werden. Dabei kommt es nicht auf die Art der Speicherung oder Aufzeichnung der Information an. Zu den Aufgaben des Präsidenten des BVerwG gehört nach den Angaben Ihres Gerichts auch die Repräsentation der Institution nach außen. Diese repräsentative Funktion kann vielfältige Formen annehmen - das Halten von Reden gehört sicherlich dazu. Öffentliche Reden des Präsidenten des BVerwG sind folglich eine amtliche Tätigkeit. Die Rede des Präsendenten auf der 45. Tagung der Gesellschaft für Umweltrecht wurde ausdrücklich in der Funktion als Präsident des Gerichts und auch in dessen Räumlichkeiten gehalten. Sie stellte folglich eindeutig eine amtliche Tätigkeit und die vorherige schriftliche Abfassung folglich eine amtliche Information dar. Sollten Sie an Ihrer Auffassung festhalten, bitte ich um eine rechtsmittelfähige Bescheidung meines Antrags. Vielen Dank und einen guten Start in das neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263384/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rede des Präsidenten auf der Tagung der Gesellschaft für Umweltrec…
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Rede des Präsidenten auf der Tagung der Gesellschaft für Umweltrecht [#263384]
Datum
19. Januar 2023 14:23
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rede des Präsidenten auf der Tagung der Gesellschaft für Umweltrecht“ vom 16.11.2022 (#263384) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesverwaltungsgericht
Sehr << Antragsteller:in >> die – auch krankheitsbedingte – Verzögerung der Beantwortung Ihrer E-Mail…
Von
Bundesverwaltungsgericht
Betreff
AW: Rede des Präsidenten auf der Tagung der Gesellschaft für Umweltrecht [#263384]
Datum
23. Januar 2023 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die – auch krankheitsbedingte – Verzögerung der Beantwortung Ihrer E-Mail bitte ich zu entschuldigen. Eine Entscheidung wird Ihnen in Kürze zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesverwaltungsgericht
Sehr geehrter Herr Schönberger, ich kann Ihnen mitteilen, dass die Rede von Herrn Prof. Korbmacher vom 11. Novembe…
Von
Bundesverwaltungsgericht
Betreff
AW: Rede des Präsidenten auf der Tagung der Gesellschaft für Umweltrecht [#263384]
Datum
13. Februar 2023 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, ich kann Ihnen mitteilen, dass die Rede von Herrn Prof. Korbmacher vom 11. November 2022 anlässlich der 45. Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht nunmehr auf der Webseite des Bundesverwaltungsgerichts veröffentlicht ist. Sie können sie unter nachfolgendem Link abrufen: https://www.bverwg.de/das-gericht/organisation/der-praesident/reden-und-gruss