Rede von Staatssekretär Andy Becht anlässlich der Ausstellungseröffnung "Film in RLP"

Rede von Staatssekretär Andy Becht anlässlich der Ausstellungseröffnung "Film in RLP" am 31.08.2016 im Foyer des Abgeordnetenhauses des Landtags

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2016
  • Frist
    8. Oktober 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Rede von Staat…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rede von Staatssekretär Andy Becht anlässlich der Ausstellungseröffnung "Film in RLP" [#17786]
Datum
6. September 2016 00:20
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rede von Staatssekretär Andy Becht anlässlich der Ausstellungseröffnung "Film in RLP" am 31.08.2016 im Foyer des Abgeordnetenhauses des Landtags
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrte, zu der von Herrn Staatssekretär Becht gehaltenen Rede zur Ausstellungseröffnung "Film in RLP&qu…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Rede von Staatssekretär Andy Becht anlässlich der Ausstellungseröffnung "Film in RLP" [#17786]
Datum
22. September 2016 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte, zu der von Herrn Staatssekretär Becht gehaltenen Rede zur Ausstellungseröffnung "Film in RLP" am 31.08.2016 im Foyer des Abgeordnetenhauses des Landtags existiert keine Mitschrift, so dass eine Übersendung nicht möglich ist. Vorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 2 LTranspG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rede von Staatssekretär Andy Becht anlässlich …
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rede von Staatssekretär Andy Becht anlässlich der Ausstellungseröffnung "Film in RLP" [#17786]
Datum
27. November 2016 12:45
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rede von Staatssekretär Andy Becht anlässlich der Ausstellungseröffnung "Film in RLP"“ vom 06.09.2016 (#17786) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit RICHTIG beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage dahingehend, ob Sie doch noch Unterlagen übersenden möchten. Nachweislich konnte ich anhand eines Videodokuments feststellen, dass der Staatssekretär seine Rede von einem mehrseitigem Dokument abgelesen hat. Ich vermisse generell die Ernsthaftigkeit mit der meine Informationsfreiheitsanfragen beantwortet werden. Dies können Sie auch gerne an Ihre Kollegen im Wissenschaftsministerium (Z.B. Herrn Kraus) weitergeben. Die Kurzatmigkeit der Antworten langweilt mich. Unabhängig vom Informationsfreiheitsgesetz möchte ich darauf hinweisen: Bewusst falsche und wohl auch grob fahrlässig falsche Behauptungen sind immer unzulässig, derjenige der sie aufstellt kann hierfür rechtlich voll zur Verantwortung gezogen werden; gleiches gilt für Beleidigungen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 17786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rede von Staatssekretär Andy Becht anlässlich …
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Rede von Staatssekretär Andy Becht anlässlich der Ausstellungseröffnung "Film in RLP" [#17786]
Datum
28. November 2016 00:13
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rede von Staatssekretär Andy Becht anlässlich der Ausstellungseröffnung "Film in RLP"“ vom 06.09.2016 (#17786) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 17786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrte Ihre Anfrage wurde am 22. September 2016 beantwortet (siehe Anlage). Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
AW: AW: Rede von Staatssekretär Andy Becht anlässlich der Ausstellungseröffnung "Film in RLP" [#17786]
Datum
28. November 2016 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
RedevonStaatssekretrAndyBechtanlsslich.eml
7,3 KB
Sehr geehrte Ihre Anfrage wurde am 22. September 2016 beantwortet (siehe Anlage). Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrte am 27. November 2016 hatten Sie unser Haus im Zusammenhang mit der von Herrn Staatssekretär Becht anl…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Anfrage nach LTranspG - Rede von Staatssekretär Andy Becht anlässlich der Ausstellungseröffnung "Film in RLP" [#17786]
Datum
27. Dezember 2016 16:18
Status
Sehr geehrte am 27. November 2016 hatten Sie unser Haus im Zusammenhang mit der von Herrn Staatssekretär Becht anlässlich der Ausstellungseröffnung "Film in Rheinland-Pfalz" am 31. August 2016 gehaltenen Rede erneut angeschrieben. Wir verstehen Ihre weitergehende Anfrage so, dass Sie nunmehr um Übersendung des Manuskripts der Rede bitten. Wie aus der Anlage ersichtlich kommen wir dem gerne nach. Wir weisen jedoch darauf hin, dass das Manuskript ein nicht von der Hausleitung autorisierter Entwurf der Fachabteilung ist und nicht die tatsächlich gehaltene Rede wiedergibt. Es gilt das gesprochene Wort. Die Rede wurde in großen Teilen frei gehalten. Vorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 2 LTranspG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen