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reduzieren des Mindeswahlalters noch vor der nächsten Wahl

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Welche Gründe würden gegen eine Absenkung des Mindeswahlalters auf 16 Jahren sprechen, gibt es formale Hürden?
Kann der Bundestag dies in den kommenden Wochen zu der Bundestagswahl 2021 Wahl beschliessen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Gründe wü…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
reduzieren des Mindeswahlalters noch vor der nächsten Wahl [#209620]
Datum
26. Januar 2021 07:25
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Gründe würden gegen eine Absenkung des Mindeswahlalters auf 16 Jahren sprechen, gibt es formale Hürden? Kann der Bundestag dies in den kommenden Wochen zu der Bundestagswahl 2021 Wahl beschliessen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 209620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209620/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Ihre E-Mail vom 26. Januar 2021 Sehr <Information-entfernt> mit E-Mail vom 26. Januar 2021 haben Sie sich ü…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihre E-Mail vom 26. Januar 2021
Datum
26. Januar 2021 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Datenschutzhinweise.pdf
57,9 KB
Sehr <Information-entfernt> mit E-Mail vom 26. Januar 2021 haben Sie sich über die Plattform "FragDenStaat" an den Deutschen Bundestag gewandt und sich erkundigt, welche Gründe gegen eine Absenkung des Mindestalters für die aktive Wahlberechtigung auf 16 Jahre sprechen, ob es insoweit formale Hürden gebe und ob eine solche Änderung noch mit Wirkung zur Bundestagswahl am 26. September 2021 verwirklicht werden könnte. Ihre Anfrage ist mir zur Beantwortung zugeleitet worden. Unabhängig von der Frage, ob insoweit ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsrecht besteht, kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen: Art. 38 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) bestimmt das Mindestalter für die aktive und passive Wahlberechtigung und legt es auf die Vollendung des 18. Lebensjahres fest. Aufgrund dieser Verfassungsentscheidung kann auf Bundesebene eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre nur im Wege der Verfassungsänderung erfolgen. Erforderlich ist ein entsprechender Beschluss von Bundestag und Bundesrat gemäß Art. 79 Abs. 2 GG, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Der Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens und die dabei geltenden Fristen hängen jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere von wem eine Gesetzesinitiative eingebracht wird. Eine ausführliche Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens samt der dabei zu beachtenden Fristen enthält die Ausarbeitung "Fristen im Gesetzgebungsverfahren" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: https://www.bundestag.de/resource/blob/503064/ab5229bd14dd9dd486e7b9975a15aec4/WD-3-042-17-pdf-data.pdf Für Änderungen am Wahlrecht unmittelbar im Vorfeld einer Bundestagswahl sind in praktischer Hinsicht darüber hinaus bestimmte durch das Wahlrecht bedingte Fristen zu beachten. Eine Übersicht über diese Termine und Fristen, beispielsweise für den Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, finden Sie auf dem Internetauftritt des Bundeswahlleiters unter https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/termine.html. Hinsichtlich Ihrer Frage nach Gründen gegen eine Absenkung des Mindestalters für die aktive Wahlberechtigung auf 16 Jahre empfehle ich Ihnen die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages "Wahlrecht ab 16 Jahren - Regelungen und Erfahrungen", dort insbesondere den Abschnitt "Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre: Pro und Contra", abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/413884/cbc696e095a49974f065435082965c01/wd-3-135-10-pdf-data.pdf. Einen rechtsgeschichtlichen Überblick zur Herabsetzung des Wahlalters sowie eine aktuelle Übersicht über Regelungen zum Wahlalter in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten finden Sie in dem Sachstand "Regelungen zum Mindestalter für das aktive und passive Wahlrecht in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten", den Sie unter https://www.bundestag.de/resource/blob/817534/3c60157fa6a683681260d72b2ccad6a3/WD-3-231-20-pdf-data.pdf herunterladen können. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie über diese Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht bis zum 12. Februar 2021. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.