Sehr <Information-entfernt>
mit E-Mail vom 26. Januar 2021 haben Sie sich über die Plattform "FragDenStaat" an den Deutschen Bundestag gewandt und sich erkundigt, welche Gründe gegen eine Absenkung des Mindestalters für die aktive Wahlberechtigung auf 16 Jahre sprechen, ob es insoweit formale Hürden gebe und ob eine solche Änderung noch mit Wirkung zur Bundestagswahl am 26. September 2021 verwirklicht werden könnte. Ihre Anfrage ist mir zur Beantwortung zugeleitet worden.
Unabhängig von der Frage, ob insoweit ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsrecht besteht, kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen:
Art. 38 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) bestimmt das Mindestalter für die aktive und passive Wahlberechtigung und legt es auf die Vollendung des 18. Lebensjahres fest. Aufgrund dieser Verfassungsentscheidung kann auf Bundesebene eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre nur im Wege der Verfassungsänderung erfolgen. Erforderlich ist ein entsprechender Beschluss von Bundestag und Bundesrat gemäß Art. 79 Abs. 2 GG, jeweils mit Zweidrittelmehrheit.
Der Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens und die dabei geltenden Fristen hängen jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere von wem eine Gesetzesinitiative eingebracht wird. Eine ausführliche Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens samt der dabei zu beachtenden Fristen enthält die Ausarbeitung "Fristen im Gesetzgebungsverfahren" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die unter folgendem Link heruntergeladen werden kann:
https://www.bundestag.de/resource/blob/503064/ab5229bd14dd9dd486e7b9975a15aec4/WD-3-042-17-pdf-data.pdf
Für Änderungen am Wahlrecht unmittelbar im Vorfeld einer Bundestagswahl sind in praktischer Hinsicht darüber hinaus bestimmte durch das Wahlrecht bedingte Fristen zu beachten. Eine Übersicht über diese Termine und Fristen, beispielsweise für den Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, finden Sie auf dem Internetauftritt des Bundeswahlleiters unter
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/termine.html.
Hinsichtlich Ihrer Frage nach Gründen gegen eine Absenkung des Mindestalters für die aktive Wahlberechtigung auf 16 Jahre empfehle ich Ihnen die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages "Wahlrecht ab 16 Jahren - Regelungen und Erfahrungen", dort insbesondere den Abschnitt "Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre: Pro und Contra", abrufbar unter
https://www.bundestag.de/resource/blob/413884/cbc696e095a49974f065435082965c01/wd-3-135-10-pdf-data.pdf. Einen rechtsgeschichtlichen Überblick zur Herabsetzung des Wahlalters sowie eine aktuelle Übersicht über Regelungen zum Wahlalter in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten finden Sie in dem Sachstand "Regelungen zum Mindestalter für das aktive und passive Wahlrecht in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten", den Sie unter
https://www.bundestag.de/resource/blob/817534/3c60157fa6a683681260d72b2ccad6a3/WD-3-231-20-pdf-data.pdf herunterladen können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie über diese Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht bis zum 12. Februar 2021.
Mit freundlichen Grüßen