Reduzierung der Kosten für des Sendebetriebs

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG und allgemeines Informationsersuchen im öffentlichen Interesse.

Guten Tag,

der Betrieb des RBB ist mit enormen Kosten für die Öffentlichkeit verbunden, insbesondere für die Rundfunkbeitragszahlenden und Steuerzahlenden.

Schwer ins Gewicht fallen hier nach unabhängigen Recherchen vor allem die Gehälter und Boni zu Gunsten des Führungspersonals, aber wohl auch die überdurchschnittlichen Gehälter auf der mittleren Dienstebene.

Wie gedenkt die Sendeanstalt angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation, der fortlaufenden Belastung der Öffentlichkeit durch die Kosten überhöhter Ruhe- und Pensionsgehälter die Kosten des Sendebetriebs an die Lage anzupassen und somit zu reduzieren? Welche konkreten Maßnahmen kommen Ihnen in den Sinn, die geeignet wären die Personalkosten in der Führungsebene und dem mittleren Unterbau der Anstalt zu reduzieren? Wie stellen Sie sicher, dass Bonuszahlungen nicht zu enorme Zusatzkosten zusätzlich zum vorhersehbaren Budget erzeugen?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Darüber hinaus handelt es sich um eine allgemeine Informationsanfrage im öffentlichen Interesse.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG und allgemeines Informationsersuchen im öffentlichen In…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reduzierung der Kosten für des Sendebetriebs [#271933]
Datum
2. März 2023 21:43
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG und allgemeines Informationsersuchen im öffentlichen Interesse. Guten Tag, der Betrieb des RBB ist mit enormen Kosten für die Öffentlichkeit verbunden, insbesondere für die Rundfunkbeitragszahlenden und Steuerzahlenden. Schwer ins Gewicht fallen hier nach unabhängigen Recherchen vor allem die Gehälter und Boni zu Gunsten des Führungspersonals, aber wohl auch die überdurchschnittlichen Gehälter auf der mittleren Dienstebene. Wie gedenkt die Sendeanstalt angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation, der fortlaufenden Belastung der Öffentlichkeit durch die Kosten überhöhter Ruhe- und Pensionsgehälter die Kosten des Sendebetriebs an die Lage anzupassen und somit zu reduzieren? Welche konkreten Maßnahmen kommen Ihnen in den Sinn, die geeignet wären die Personalkosten in der Führungsebene und dem mittleren Unterbau der Anstalt zu reduzieren? Wie stellen Sie sicher, dass Bonuszahlungen nicht zu enorme Zusatzkosten zusätzlich zum vorhersehbaren Budget erzeugen? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Darüber hinaus handelt es sich um eine allgemeine Informationsanfrage im öffentlichen Interesse. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271933/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Rundfunk Berlin-Brandenburg
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb Guten Tag, << Antragsteller:in >> Guten Tag, sehr ge…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb
Datum
2. März 2023 21:44
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, << Antragsteller:in >> Guten Tag, sehr geehrte Hörerin, sehr geehrter Hörer, vielen Dank für Ihr Interesse am Programm des rbb. Wir sind bemüht Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Bitte beachten Sie: Unaufgefordert eingereichte Manuskripte oder Pressemitteilungen werden von uns automatisch gelöscht. Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen beantworten können. Alle E-Mails werden gelesen und bearbeitet und an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner weitergeleitet. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. März 2023 und Ihr Interesse am rbb. …
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Reduzierung der Kosten für des Sendebetriebs [#271933]
Datum
6. März 2023 16:54
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. März 2023 und Ihr Interesse am rbb. Der rbb stellt sich für die Zukunft neu auf, um die Ausgaben bis Ende 2024 wieder den Einnahmen anzupassen. Insgesamt gilt es, in diesem Zeitraum 49 Mio. Euro einzusparen. Dazu wird es eine gemeinsame Anstrengung aller Direktionen und Hauptabteilungen geben. Die Geschäftsleitung wird verschlankt, die Zahl der außertariflich Beschäftigten deutlich reduziert. Ziel des nun entwickelten Maßnahmenpakets ist es, ungeachtet der angespannten Finanzlage alle strategischen Voraussetzungen zu schaffen, um das regionale Profil des rbb in Fernsehen, Radio und Online zu schärfen. Die Maßnahmen im Einzelnen: Die Programmdirektion als Taktgeber im rbb senkt ihre Ausgaben gegenüber der bisherigen Planung in diesem und im nächsten Jahr um insgesamt 21 Mio. Euro. * Beim Fernsehen wird sich der rbb auf das Programm zwischen 18 und 22 Uhr konzentrieren. Die Nachrichten-Flaggschiffe rbb24 Abendschau und rbb24 Brandenburg aktuell werden wir dabei weiter pflegen. * Sichtbare Auswirkungen wird ein von 2024 an geltendes neues Programmschema nach sich ziehen. Strategisch folgt es der Idee, die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in Berlin und Brandenburg sowohl mit traditionellen als auch modernen Erzählweisen abzubilden. Fester Bestandteil werden Thementage und dialogorientierte Sendungen, aber auch Übernahmen aus den Angeboten der ARD. In den zuschauerschwächeren Zeiten nach 22 Uhr wird der Programmaufwand minimiert. * Im Digitalen konzentriert sich die Programmdirektion auf weniger, dafür qualitativ hochwertige Angebote, mit denen auch jene Beitragszahlerinnen und Beitragszahler erreicht werden, die den rbb bisher kaum nutzen. * Erhebliche Einsparungen ergeben sich darüber hinaus bei fiktionalen Produktionen und dadurch, dass die Federführung für das Studio Warschau beim WDR verbleibt. Davon unberührt bleibt das journalistische Engagement des rbb im Nachbarland Polen. Nicht weiter aus eigener Kraft leisten wird sich der rbb die weitere Finanzierung des ARD Mittagsmagazins im Ersten. Da der ARD die MiMa-Kooperation mit dem ZDF sehr wichtig ist, wird es über die Fortführung Gespräche zwischen ARD und ZDF geben. Von den Umschichtungen profitieren werden neben rbb24 Digital die Angebote des rbb in der Mediathek, Audiothek und auf Drittplattformen. Programmangebote werden künftig primär für die nonlineare Nutzung produziert. Verstärkt wird zudem die regionale Berichterstattung aus Brandenburg. So wird die journalistische Präsenz im westlichen Teil des Bundeslandes hörbar, sichtbar und spürbar intensiviert. Die Produktions- und Betriebsdirektion senkt ihre Budgets im Laufe der Jahre 2023 und 2024 um 7 Mio. Euro. * Sie wird sich bei ihren künftigen strategischen Planungen und Workflows strikt an den Bedarfen der Programmdirektion orientieren. Gewährleistet bleiben sowohl der Ausbau der IT-Sicherheit als auch Investitionen in neue Technologien. Hohe Beachtung gilt der Optimierung der Metadaten für eine bessere Auffindbarkeit des Programmangebots in der Mediathek im Rahmen der digitalen Erneuerung der ARD. Auf den neuesten Stand gebracht wird zudem das Studio von rbb24 Brandenburg aktuell. In der Verwaltungsdirektion leistet das Gebäudemanagement einen hohen Beitrag zum Gesamtsparvolumen. * Zugute kommt dies der Programmdirektion, die damit höhere Abstriche vermeiden konnte. Insgesamt erbringt das Gebäudemanagement bis Ende 2024 rund 10 Mio. Euro des erforderlichen Einsparvolumens. Dazu beitragen werden Einmaleffekte durch den geplanten Verkauf von zwei Immobilien und zwei Grundstücken abseits der Kernstandorte Berlin und Potsdam. Die Regionalstandorte mit den Studios in Cottbus und Frankfurt/Oder bleiben erhalten. Strukturell auswirken wird sich mittelfristig die dank mobiler Arbeit mögliche Reduktion von Büroflächen um 25 Prozent und 10 Prozent bei den sonstigen Flächen. Hinzu kommen Abmietungen, die teilweise bereits begonnen haben. Sichergestellt bleiben Investitionen zur Erneuerung der Technik und zum Erhalt des Gebäudebestands. Von Einsparungen berührt sein wird aber auch die Mitarbeiterversorgung - durch reduzierte Öffnungszeiten der Kantinen und höhere Essenspreise. Die Kosten für Personal und Organisation sinken bis Ende 2024 um knapp 11 Mio. Euro. * Es bleibt beim bereits verhängten Stopp zur Nachbesetzung von Stellen, wobei eine bestehende Taskforce im Einzelfall prüft. Abgebaut werden die in der Vergangenheit außerhalb des regulären Plans aufgebauten Stellen. Insgesamt wird die Personalplanung im Sinne des nachhaltigen Sparens der künftig kleineren Organisationsstruktur des rbb angepasst. Dazu werden bis zum 1. Januar 2025 insgesamt 100 Stellen abgebaut. * Gespart wird auch an der Spitze des Senders. Intendantin Dr. Katrin Vernau kündigte an, die Geschäftsleitung von derzeit vier auf zwei Direktionen zu verkleinern. Über den genauen Zuschnitt wird noch entschieden. Fest steht, dass es keine eigenständige juristische Direktion mehr geben wird. * Perspektivisch um die Hälfte verringert wird zudem die im ARD-Vergleich überdurchschnittlich hohe Anzahl an außertariflich Beschäftigten (AT). Erhalten werden AT-Verträge - unterhalb der Ebene der Direktoren - ausschließlich Leiter und Leiterinnen der rbb-Hauptabteilungen. Die Strategie und sämtliche Maßnahmen hat die Intendantin am Mittwoch (22. Februar 2023) bei einer Belegschaftsversammlung des rbb gemeinsam mit allen Führungskräften der zweiten Ebene vorgestellt, die seit Ende des vergangenen Jahres an der strategischen Weichenstellung gearbeitet haben. Sie ist das Ergebnis zahlreicher Workshops und Gespräche über alle Bereiche hinweg, unterstützt durch die Medienforschung. Jetzt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefragt, diesen neuen Rahmen mit kreativen Ideen und Programmimpulsen gemeinsam zu gestalten. Das System der Bonuszahlungen für die Geschäftsleitung hat rbb-Intendantin Katrin Vernau bereits im vergangenen Herbst abgeschafft. Ein über diese Informationen hinausgehender Anspruch auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach denen von Ihnen zitierten Normen besteht nicht. Bzgl. des Anspruchs aus § 3 Abs. 1 IFG Berlin greift der Ausschlusstatbestand des § 7 S. 1 IFG Berlin, da die von Ihnen geforderten Informationen Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des rbb erlauben. Es handelt sich um Fragen der Organisationsstruktur, der Betriebsführung und sensible Informationen zum noch laufenden Prozess der Aufarbeitung der Vorkommnisse und der Neuausrichtung innerhalb des rbb, an deren Geheimhaltung der rbb ein berechtigtes Interesse hat. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist auf den rbb nicht anwendbar, da der rbb keine zuständige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 2 VIG ist. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass der Auskunftsanspruch des § 3 Abs. 1 IFG Berlin gemäß § 13 Abs. 1 IFG Berlin eine hinreichend bestimmte Antragstellung voraussetzt. In Ihrer Anfrage stellen Sie lediglich allgemein gehaltene Fragen zu möglichen zukünftigen Vorgehensweisen des rbb. Dass es für den Auskunftsanspruch gem. § 3 Abs. 1 IFG Berlin einer solchen hinreichend bestimmten Antragsstellung bedarf, lässt sich insbesondere aus dem Wortlaut des § 4 Abs. 1 IFG Berlin ableiten, nach dem Akteneinsicht oder Aktenauskunft in dem beantragten Umfang zu gewähren ist. Ein so offen formuliertes "Auskunftsersuchen" wie Ihres führt jedoch dazu, dass der rbb, als grundsätzlich zur Auskunft verpflichtete Behörde, umfänglichen, in Inhalt und Zielrichtung nur unzureichend spezifizierten Zugangsersuchen ausgesetzt wird, die ihn zu einer aufwändigen Suche nach eventuell verstreut in den Behördenvorgängen enthaltenden Informationen und zu einer arbeitsintensiven Aufarbeitung des Informationsmaterials nötigen würden, die zu dem für den Antragsteller nützlichen Informationsgehalt außer Verhältnis stünde. Eine den §§ 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 IFG Berlin gerecht werdende Entscheidung über Ihren Antrag ist folglich nicht möglich. Ich bedanke mich für Ihr Interesse und Verweise zusätzlich auf folgenden Artikel, der im Internet frei zugänglich ist und den Sie ebenfalls als PDF-Dokument anbei finden: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/02/rbb-neuaufstellung-sparprogramm-vernau-krise-schlesinger.html. Mit freundlichen Grüßen