Reeperbahn Videoüberwachung DSFA

Wie u.a. vom SPIEGEL berichtet wurde (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/grundsatzurteil-videoueberwachung-auf-der-reeperbahn-ist-legal-a-811388.html) und wie auf Google Maps zu sehen ist (https://www.google.com/maps/@53.5493937,9.9649634,3a,38.3y,251.73h,97.71t/data=!3m6!1e1!3m4!1srODeEUxTGUR1E2dzOWfkzA!2e0!7i13312!8i6656) findet auf der Reeperbahn eine Videoüberwachung statt.

Da hiervon angesichts des "Rufs" der betroffenen Straßen offenkundig auch personenbezogene Daten nach Artikel 9 Abs. 1 HS. 2 Alt. 4 DSGVO aufgezeichnet werden, dürfte eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 Abs. 3 lit. b DSGVO, und wohl auch schon gemäß lit. c erforderlich sein.

Bitte senden Sie mir die DSFA (wenn mehrere Fassungen existieren: in der neuesten Fassung) zu. Personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse können selbstverständlich geschwärzt werden. Ausschlussgründe nach dem HmbTG sind nicht ersichtlich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reeperbahn Videoüberwachung DSFA [#266478]
Datum
28. Dezember 2022 23:52
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wie u.a. vom SPIEGEL berichtet wurde (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/grundsatzurteil-videoueberwachung-auf-der-reeperbahn-ist-legal-a-811388.html) und wie auf Google Maps zu sehen ist (https://www.google.com/maps/@53.5493937,9.9649634,3a,38.3y,251.73h,97.71t/data=!3m6!1e1!3m4!1srODeEUxTGUR1E2dzOWfkzA!2e0!7i13312!8i6656) findet auf der Reeperbahn eine Videoüberwachung statt. Da hiervon angesichts des "Rufs" der betroffenen Straßen offenkundig auch personenbezogene Daten nach Artikel 9 Abs. 1 HS. 2 Alt. 4 DSGVO aufgezeichnet werden, dürfte eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 Abs. 3 lit. b DSGVO, und wohl auch schon gemäß lit. c erforderlich sein. Bitte senden Sie mir die DSFA (wenn mehrere Fassungen existieren: in der neuesten Fassung) zu. Personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse können selbstverständlich geschwärzt werden. Ausschlussgründe nach dem HmbTG sind nicht ersichtlich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/266478/upload/6f70f3c7c0a96b026749f3c7bd6cec93abb4d7a2/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Hamburg
Eingangsbestätigung Anfrage Videoüberwachung
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung Anfrage Videoüberwachung
Datum
2. Januar 2023 09:42
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
eingangsbesttigungantragsteller.dotm
73,4 KB
Polizei Hamburg
Anfrage HmbTG - DSFA Reeperbahn Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen die Ant…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Anfrage HmbTG - DSFA Reeperbahn
Datum
20. Januar 2023 12:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort der Polizei Hamburg auf Ihre Anfrage. Das Original wird Ihnen postialisch zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG).…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Reeperbahn Videoüberwachung DSFA“ [#266478]
Datum
20. Januar 2023 13:14
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/266478/ Die Behörde hat die Anfrage abgelehnt, weil die begehrten Informationen Verschlusssachen seien. Nach ECLI:DE:BVerwG:2009:291009U7C21.08.0 genügt jedoch die rein formale Einstufung als Verschlusssache nicht, um den Antrag abzulehnen. Es ist vielmehr erforderlich, dass die materiellen Voraussetzungen für die Geheimhaltung auch vorliegen. Dies ist vorliegend zweifelhaft. Zumindest ein teilweiser Informationszugang dürfte möglich sein. Es ist nicht ersichtlich, wie wenigstens die Informationen nach Art. 35 Abs. 7 Buchst. b und c, ggf. auch d DSGVO in rechtlich erheblicher Weise geeignet sein könnten, für die Interessen oder das Ansehen der Bundesrepublik << Adresse entfernt >> oder eines ihrer Länder nachteilig zu sein. Die einzige Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Interessen und des Ansehens des Landes Hamburg, die mir einfallen würde, wäre, wenn durch den Inhalt der Datenschutz-Folgenabschätzung klar wird, dass die gegenständlichen Maßnahmen rechtswidrig wären. Offensichtlich ist aber das Geheimschutzrecht in einem Rechtsstaat kein geeignetes oder zulässiges Mittel, rechtswidriges Verhalten von Behörden zu verstecken. Zweck des Informationsfreiheitsrechts ist es, Zugang zu "ungefilterten und ungeschönten" staatlichen Informationen zu bekommen und sich aufgrund dieser eine eigene Meinung zu bilden und mit dieser Meinung an der öffentlichen Debatte teilzunehmen. Damit wäre es selbstverständlich unvereinbar, (auf welchem Wege auch immer) genau solche Informationen herauszunehmen, die staatliche Behörden in negativem Licht erscheinen lassen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 266478.pdf - 2023-01-02_1-eingangsbesttigungantragsteller.dotm - 2023-01-20_1-antwortanantragstellergezeichnet.pdf Anfragenr: 266478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266478/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Vorabankündigung des Bescheids zu meiner Anfrage. Nach ECLI:DE:BVerwG:2009:291009…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Reeperbahn Videoüberwachung DSFA“ [#266478]
Datum
20. Januar 2023 13:26
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Vorabankündigung des Bescheids zu meiner Anfrage. Nach ECLI:DE:BVerwG:2009:291009U7C21.08.0 genügt die rein formale Einstufung als Verschlusssache nicht zur Ablehnung eines Antrags auf Informationszugang. Es ist vielmehr erforderlich, dass die materiellen Voraussetzungen vorliegen. Vor diesem Hintergrund erscheint es durchaus naheliegend, dass zumindest ein teilweiser Informationszugang möglich sein sollte. Ich bitte insoweit um erneute Prüfung meines Antrags. Ich würde mich über eine Rückmeldung bis zum 31. Januar 2023 freuen, damit aufgrund dieser über die Erhebung eines Widerspruchs entschieden werden kann und somit unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266478/
Polizei Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage eingehend geprüft und festgestellt, dass auch ein t…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Vermittlung bei Anfrage „Reeperbahn Videoüberwachung DSFA“ [#266478]
Datum
20. Januar 2023 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage eingehend geprüft und festgestellt, dass auch ein teilweiser Informationszugang nicht möglich ist. Ich kann deshalb nur auf die Rechtsbehelfsbelehrung verweisen. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Januar 2023 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wg. DSFA Reeperbahn (I3/171/2023) [#266478] Guten Tag, vor dem Hintergrund der demnächst ablaufe…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. DSFA Reeperbahn (I3/171/2023) [#266478]
Datum
16. Februar 2023 12:50
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vor dem Hintergrund der demnächst ablaufenden Rechtsbehelfsfrist wollte ich fragen, ob Sie bereits ein Zwischenergebnis mitteilen könnten. Andernfälls wäre ich nämlich gehalten, zur Fristwahrung bei der Polizei Berlin Widerspruch zu erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wg. Polizei Hamburg/DSFA Reeperbahn (I3/171/2023) [#266478] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antw…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Polizei Hamburg/DSFA Reeperbahn (I3/171/2023) [#266478]
Datum
6. März 2023 18:09
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Bemühungen. Aufgrund Ihrer groben Erklärung, worin der Geheimhaltungsbedarf besteht (Sabotage als Datenschutzrisiko und gleichzeitig Interesse an Verhinderung von Sabotage), kann ich die Auskunftsverweigerung zumindest grundsätzlich nachvollziehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266478/