Referat 32: Eingegangene statistische Erfassung von Dienststellen im Rahmen der Evaluation sächs. Tranzparenzgesetz
Im Rundschreiben vom 29.12.2022 fordern Sie Ihre nachgeordneten Dienststellen zur Erfassung der Tranzparenzanfragen auf, sowie zur halbjährlichen Übermittlung.
Dazu wird folgendes ausgeführt:
1. April 2023.elektronisch an das Referat 32 zu übermitteln:
- Zugangsform der Anfrage (mündlich, schriftlich, elektronisch)
- Bearbeitungsdauer vom Eingang bis zur Beantwortung
- Antwartform (mündliche/schriftliche Auskunft, Einsicht, Abschriften, Ablehnung)
- Zeitlicher Personalaufwand
- Kalkulatorische Verwaltungskosten
- Widerspruchsverfahren, Klagen, Beschwerden beim Transparenzbeauftragten
- Sonstige Besonderheiten im Verfahren
bitte senden Sie mir folgendes zu:
Die eingegangen Meldungen bzgl. Ihrer und Ihrer nachgeordneten Behörden.
Anfrage abgelehnt
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Datum17. November 2023
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19. Dezember 2023
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