Referat I - Schule, Bildung, Sport und Gesundheit | FN vom 30.01.2023, S.25 - Teure Vision | 11-14 Mio. Euro

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth

Bezug:
- Fürther Nachrichten vom 30.01.2023, S. 25, Armin Leberzammer, „Teure Vision für den TV 1860“
- Beschlussvorlage Sport/0025/2019
- Beschlussvorlage Sport/0064/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

a) Bitte um Bereitstellung von Unterlagen (z.B. Businessplan, Kostenvoranschlag, Vorplanung mit Kostenschätzung gemäß Leistungsphase 2 HOAI, Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung gemäß Leistungsphase 3 HOAI), aus denen die aktuell genannten 30 Mio. Euro für die Modernisierung des Vereinsgeländes des TV Fürth 1860 e. V. hervorgehen.

b) Berechnung, aus der hervorgeht, dass der städtische Zuschuss elf bis vierzehn Millionen Euro betragen könnte. („[...] wie Bürgermeister Braun vorrechnete.“)
30 Mio. Euro x 25 % = 7,5 Mio. Euro
30 Mio. Euro x 30 % = 9,0 Mio. Euro

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Fürth (Informationsfreiheitssatzung Fürth).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf von zwei Monaten zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Januar 2023
  • Frist
    1. April 2023
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth Bezug: - Fürther Nachrichten vom 30.01.2023, S. 25,…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
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Betreff
Referat I - Schule, Bildung, Sport und Gesundheit | FN vom 30.01.2023, S.25 - Teure Vision | 11-14 Mio. Euro [#269102]
Datum
30. Januar 2023 18:42
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth Bezug: - Fürther Nachrichten vom 30.01.2023, S. 25, Armin Leberzammer, „Teure Vision für den TV 1860“ - Beschlussvorlage Sport/0025/2019 - Beschlussvorlage Sport/0064/2022 Sehr geehrte Damen und Herren, a) Bitte um Bereitstellung von Unterlagen (z.B. Businessplan, Kostenvoranschlag, Vorplanung mit Kostenschätzung gemäß Leistungsphase 2 HOAI, Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung gemäß Leistungsphase 3 HOAI), aus denen die aktuell genannten 30 Mio. Euro für die Modernisierung des Vereinsgeländes des TV Fürth 1860 e. V. hervorgehen. b) Berechnung, aus der hervorgeht, dass der städtische Zuschuss elf bis vierzehn Millionen Euro betragen könnte. („[...] wie Bürgermeister Braun vorrechnete.“) 30 Mio. Euro x 25 % = 7,5 Mio. Euro 30 Mio. Euro x 30 % = 9,0 Mio. Euro Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Fürth (Informationsfreiheitssatzung Fürth). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf von zwei Monaten zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269102/
Stadtverwaltung Fürth
Eingangsbestätigung; Antrag nach der IFS der Stadt Fürth vom 30.01.2023 [#269102] Sehr geehrte Damen und Herren, …
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
Eingangsbestätigung; Antrag nach der IFS der Stadt Fürth vom 30.01.2023 [#269102]
Datum
31. Januar 2023 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ihre Anfrage wird an die zuständige Fachabteilung zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Fürth
Unterlagen/Berechnung/Informationen (TV 1860 Fürth) [#269102] Sehr geehrte Damen und Herren, nach nochmaliger rec…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
Unterlagen/Berechnung/Informationen (TV 1860 Fürth) [#269102]
Datum
15. Februar 2023 12:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, nach nochmaliger rechtlicher Überprüfung kann Ihr Antrag aktuell nicht weiter bearbeitet werden. Sollten Sie Ihre Anfrage weiterhin aufrecht erhalten wollen, bestätigen Sie uns gemäß § 1 Abs. 1 IFS zunächst Ihre Eigenschaft als EinwohnerIn der Stadt Fürth. Hierzu ist ihr Name sowie Ihre Anschrift zu benennen. Der Anwendungsbereich für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung ist ohne Angabe der Informationen nicht eröffnet. Vor Mitteilung kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Unterlagen/Berechnung/Informationen (TV 1860 Fürth) [#269102] Sehr geehrte Damen und Herren, den Antrag bezie…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen/Berechnung/Informationen (TV 1860 Fürth) [#269102]
Datum
15. Februar 2023 20:31
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, den Antrag beziehe ich nunmehr - zusätzlich - auf Art. 39 BayDSG. Das berechtigte Interesse ist durch die öffentliche Berichterstattung in der Lokalpresse nachgewiesen und unbestritten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269102/
Stadtverwaltung Fürth
fehlende Identfikation bei Anfrage nach Art. 39 BayDSG Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann Ihre Anfrage au…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
fehlende Identfikation bei Anfrage nach Art. 39 BayDSG
Datum
13. April 2023 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann Ihre Anfrage aufgrund fehlender Identifikation nicht bearbeitet werden. (Punkt 10, Das allgemeine Recht auf Auskunft, https://www.datenschutz-bayern.de/0/Auskunftsrecht_geltend_machen.pdf) Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: fehlende Identfikation bei Anfrage nach Art. 39 BayDSG [#269102] Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Art. 56…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: fehlende Identfikation bei Anfrage nach Art. 39 BayDSG [#269102]
Datum
16. April 2023 12:46
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Art. 56 (1) Gemeindeordnung Bayern (GO Bayern) muss die gemeindliche Verwaltungstätigkeit mit der Verfassung und den Gesetzen im Einklang stehen. Im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) findet sich meines Erachtens kein Hinweis auf eine notwendige Identifikation. Ihr Verweis auf eine Broschüre des bayerischen Datenschutzbeauftragten geht aufgrund fehlender Gesetzmäßigkeit ins Leere. Gerade die Formulierung "Jede/r" des Art. 39 (1) BayDSG lässt eine Identifikation überflüssig erscheinen. Auch ein möglicher Hinweis auf eine Identifikationsnotwendigkeit aufgrund einer denkbaren Kostenerhebung gemäß Art. 39 (5) BayDSG geht im Einzelfall ins Leere. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bat und bitte ich, von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft bzw. Bereitstellung von Listen oder Dateien Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bat und bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auf sachliche Kostenfreiheit für einfache Auskünfte gemäß Art. 3 (1) Nr. 3 Kostengesetz Bayern (KG Bayern) sei im Gesamtzusammenhang hingewiesen. Auf Kostenfreiheit gemäß Punkt 1.I.10/1 der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis zum KG Bayern) sei hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269102/