Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrter Minister Habeck,
der oben genannte Referentenentwurf zum EEG2022 zerstört die Energiewende in Privathand mit PV Anlagen auf Eigenheimen völlig, da diese nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können und weitere administrative Auflagen zugefügt werden.
Wie kann dies in der augenblicklichen Lage und ihren Ausführungen sein?
Das passt überhaupt nicht zusammen und verhindert unsere Energieautarkie und den Fortbestand der Menschheit.
Sie sind mit völlig anderen Wahlzielen angetreten und führen uns Wähler ihrer Partei schon nach wenigen Wochen im Amt vor. Sowas werden wir nicht hinnehmen und jede Gelegenheit nutzen ihnen klar zu machen, dass sie dem deutschen Volk Schaden zufügen und zwar mehr als es ihr Vorgänger im Amt, der als Energiewendevernichter in die Geschichte eingeht.
Lassen sie die Energiewende in Bürgerhand zu und fördern sie diese und bremsen sie die unsinnigen Konzerninteressen ein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Rank
Anfragenr: 243600
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https://fragdenstaat.de/a/243600/
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Wolfgang Rank
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