Referentenentwurf zur Umsetzung der Tabakrichtlinie 2014/40/EU

den aktuellen Referentenentwurf, oder – so es mehrere Entwürfe gibt – die aktuellen Referentenwürfe zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie 2014/40/EU.

Außerdem hätte ich gern eine Abschrift des Berichtes der Bundesregierung zum aktuellen Stand der nationalen Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie, wie sie am 17. Juni 2015 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Gegenstand der Sitzung war.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. August 2015
  • Frist
    8. September 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den aktuellen Re…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Referentenentwurf zur Umsetzung der Tabakrichtlinie 2014/40/EU [#10971]
Datum
6. August 2015 14:43
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuellen Referentenentwurf, oder – so es mehrere Entwürfe gibt – die aktuellen Referentenwürfe zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie 2014/40/EU. Außerdem hätte ich gern eine Abschrift des Berichtes der Bundesregierung zum aktuellen Stand der nationalen Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie, wie sie am 17. Juni 2015 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Gegenstand der Sitzung war.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!