Referent*innenentwurf Geschlechtseintragungsänderungsgesetz
- den von ihrem Haus erarbeiteten Referent*innenentwurf zum Geschlechtseintragungsänderungsgesetz[1][2], der mehreren Medien vorliegt
Da dieser Entwurf bereits an mehrere Medienhäuser weitergegeben wurde, sollte ein Hinderungsgrund im Sinne von § 4 IFG "Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses/Behinderung der Ressortabstimmung" nicht vorliegen.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig.
[1] https://m.focus.de/politik/gastbeitrag-von-birgit-kelle-kjkjk_id_12949515.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-unfassbar&fbc=facebook-unfassbar&ts=202102061021&cid=06022021&fbclid=IwAR0ahNQO7aY0xXky7IC5hH7j4UWM3M5gvfX5C6lebJxpUx-PdcGUzxnHaAk
[2] https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/transidentitaet-selbstbestimmungsgesetz-rueckt-naeher-li.137947
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. Februar 2021
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10. März 2021
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