Reform StAG

Sehr geehrte Damen und Herren, laut Aussage von Frau Faeser gehören Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes zusammen und die STaG Reform soll sehr zeitnah erfolgen. Leider gibt es keine Kommunikation zum Zeitplan und keinen veröffentlichten Referentenentwurf, obwohl er laut Frau Faeser fertig ist. Welche Fristen zur Verabschiedung dieser Reform sind aktuell vorgesehen?
Darüber hinaus gibt es keine allgemeine Anweisung in Bezug auf die Verlängerung der bereits erteilten Einbürgerungszusicherung, damit die Einbürgerungsbewerber nach neuem Gesetz eingebürgert werden können (im Zusammenhang mit Hinnahme der Mehrstaatigkeit). Ist solche Anweisung an Einbürgerungsbehörden geplant?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    20. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, laut A…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Reform StAG [#276855]
Datum
20. April 2023 21:44
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Aussage von Frau Faeser gehören Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes zusammen und die STaG Reform soll sehr zeitnah erfolgen. Leider gibt es keine Kommunikation zum Zeitplan und keinen veröffentlichten Referentenentwurf, obwohl er laut Frau Faeser fertig ist. Welche Fristen zur Verabschiedung dieser Reform sind aktuell vorgesehen? Darüber hinaus gibt es keine allgemeine Anweisung in Bezug auf die Verlängerung der bereits erteilten Einbürgerungszusicherung, damit die Einbürgerungsbewerber nach neuem Gesetz eingebürgert werden können (im Zusammenhang mit Hinnahme der Mehrstaatigkeit). Ist solche Anweisung an Einbürgerungsbehörden geplant?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276855/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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