Reformpotentiale in Sachen missbräuchliche Abmahnungen

Die Ergebnisse zur laufenden Evaluation des status quo und Bewertung von Reformpotentialen in Sachen missbräuchliche Abmahnungen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ergebnisse zur …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reformpotentiale in Sachen missbräuchliche Abmahnungen [#200713]
Datum
13. Oktober 2020 16:43
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ergebnisse zur laufenden Evaluation des status quo und Bewertung von Reformpotentialen in Sachen missbräuchliche Abmahnungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200713/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 603/2020 Sehr geehrteAntragste…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2020 - Reformpotentiale in Sachen missbräuchliche Abmahnungen [#200713]
Datum
30. Oktober 2020 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 603/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen mit, dass im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine Zwischenergebnisse zu dem Forschungsvorhaben "Evaluierung der Regelungen zur Verhinderung des Abmahnmissbrauchs" vorliegen. Das Vorhaben hat erst im Sommer dieses Jahres begonnen und befindet sich noch in der Phase der Datenerhebung. Mit freundlichen Grüßen