Rege Korrespondenz zu Polizei-Datenbanken

Anfrage an: Polizei Berlin

säntliche Korrepondenz zwischen Polizei und BlnBDI (und ggf SenInnDS)
zum Vorgang aus der BlnBDI-PM vom 13.08.2020
"Berliner Polizei verweigert Aufklärung von fragwürdigen Abfragen in
Polizeidatenbanken" (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2020/20200813-PM-mangelnde_Kooperation_Abfrage_Polizeidatenbanken.pdf)

Laut Polizei-PM soll es dazu "Korrespondenz" gegeben haben (vgl. https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/08/berlin-datenschutzbeauftragte-polizei-konflikt-datenabfragen.html)

Personenbezogene Daten können gern geschwärzt werden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. August 2020
  • Frist
    16. September 2020
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Rege Korrespondenz zu Polizei-Datenbanken [#195252]
Datum
14. August 2020 08:10
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
säntliche Korrepondenz zwischen Polizei und BlnBDI (und ggf SenInnDS) zum Vorgang aus der BlnBDI-PM vom 13.08.2020 "Berliner Polizei verweigert Aufklärung von fragwürdigen Abfragen in Polizeidatenbanken" (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2020/20200813-PM-mangelnde_Kooperation_Abfrage_Polizeidatenbanken.pdf) Laut Polizei-PM soll es dazu "Korrespondenz" gegeben haben (vgl. https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/08/berlin-datenschutzbeauftragte-polizei-konflikt-datenabfragen.html) Personenbezogene Daten können gern geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 195252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195252/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Polizei Berlin
Ihre Anfrage nach dem IFG, Korrespondenz zu Polizei-Datenbanken [#195252] IFG 103.20 Sehr geehrter Herr Semsrott…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG, Korrespondenz zu Polizei-Datenbanken [#195252]
Datum
25. September 2020 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
stefan.gritzkepolizei.berlin.de-certificate-1.pem
2,9 KB
stefan.gritzkepolizei.berlin.de-public-key-1.asc
2,3 KB


IFG 103.20 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 14. August 2020 bitten Sie um Übersendung sämtlicher Korrespondenz zwischen Polizei und BlnBDI (und ggf. SenInnDS) zum Vorgang aus der BlnBDI-PM vom 13.08.2020 "Berliner Polizei verweigert Aufklärung von fragwürdigen Abfragen in Polizeidatenbanken" (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2020/20200813-PM-mangelnde_Kooperation_Abfrage_Polizeidatenbanken.pdf) Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen folgendes mit: Die von Ihnen angeforderten Schreiben beziehen sich auf den Prozess der Willensbildung und betreffen einen laufenden Vorgang. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) ist Aufsichtsbehörde der Polizei Berlin (vgl. § 8 Abs. 1 BlnDSG) und hatte die Polizei Berlin in dieser Funktion zu verschiedenen Punkten zur Stellungnahme aufgefordert. Diese Stellungnahmen sind erfolgt. Der Prozess der Willensbildung innerhalb der Polizei Berlin dauert an. Gemäß § 10 Abs. 4 IFG soll die Akteneinsicht oder Aktenauskunft versagt werden, wenn sich der Inhalt der Akten auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen Behörden bezieht. Der Versagungsgrund des § 10 Abs. 4 IFG ist daher nach seiner Zweckbestimmung darauf gerichtet, Entscheidungsprozesse auf Dauer der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Auf Grund des auf der Rechtsfolgenseite angeordneten gebundenen Ermessens ("soll") ist die Akteneinsicht im Regelfall zu versagen, soweit sie sich auf Unterlagen bezieht, die behördliche Willensbildungsprozesse dokumentieren, ohne dass es dabei grundsätzlich auf das inhaltliche Gewicht ankommt. Vorliegend halte ich diesen Ausschlussgrund für einschlägig, demnach würde Ihr Antrag voraussichtlich abgelehnt werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG, Korrespondenz zu Polizei-Datenbanken [#195252] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG, Korrespondenz zu Polizei-Datenbanken [#195252]
Datum
25. September 2020 13:00
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte den Ausnahmetatbestad zwar nicht für einschlägig, ziehe meinen Antrag aber zurück. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 195252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195252/