regelmäßige Truppenübungen in der Wahner Heide, Köln

- Richtlinien / Verhaltensregeln für Soldatinnen und Soldaten bei Truppenübungen in Naturschutzgebieten (insbesondere Rauchen im Naturschutzgebiet)
- Richtlinien / Anweisungen zur Beseitigung von Überresten/Müll von Truppenübungen insbesondere in Naturschutzgebieten

Hintergrund:
In der Wahner Heide bei Köln finden in einem Naturschutzgebiet regelmäßig Truppenübungen statt. Hierbei bleibt nach Abschluss der Übungen regelmäßig Müll im Gebiet zurück. Weiterhin sind mir bereits mehrfach Soldatinnen und Soldaten aufgefallen, die im Wald rauchen und die Überreste im Gebüsch entsorgen. Hierdurch kann eine große Waldbrandgefahr entstehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Richtlinien / V…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
regelmäßige Truppenübungen in der Wahner Heide, Köln [#248561]
Datum
8. Mai 2022 18:09
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Richtlinien / Verhaltensregeln für Soldatinnen und Soldaten bei Truppenübungen in Naturschutzgebieten (insbesondere Rauchen im Naturschutzgebiet) - Richtlinien / Anweisungen zur Beseitigung von Überresten/Müll von Truppenübungen insbesondere in Naturschutzgebieten Hintergrund: In der Wahner Heide bei Köln finden in einem Naturschutzgebiet regelmäßig Truppenübungen statt. Hierbei bleibt nach Abschluss der Übungen regelmäßig Müll im Gebiet zurück. Weiterhin sind mir bereits mehrfach Soldatinnen und Soldaten aufgefallen, die im Wald rauchen und die Überreste im Gebüsch entsorgen. Hierdurch kann eine große Waldbrandgefahr entstehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248561/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Betreff: Ihr Schreiben vom 8. Mai 2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ic…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: regelmäßige Truppenübungen in der Wahner Heide, Köln [#248561]
Datum
11. Mai 2022 13:46
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Betreff: Ihr Schreiben vom 8. Mai 2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 8. Mai 2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „regelmäßige Truppenübungen in der Wahner Heide…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: regelmäßige Truppenübungen in der Wahner Heide, Köln [#248561]
Datum
4. September 2022 21:54
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „regelmäßige Truppenübungen in der Wahner Heide, Köln“ vom 08.05.2022 (#248561) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 86 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V174 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 8. Mai…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
regelmäßige Truppenübungen in der Wahner Heide, Köln [#248561]
Datum
9. September 2022 15:20
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V174 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 8. Mai 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 8. Mai 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V174 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 8. Mai …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
regelmäßige Truppenübungen in der Wahner Heide, Köln [#248561]
Datum
31. Oktober 2022 13:04
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V174 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 8. Mai 2022 Sehr << Antragsteller:in >> leider war es bisher noch nicht möglich, den o.g. Antrag abschließend zu bearbeiten. Wie bereits mit meiner E-Mail vom 9. September 2022 mitgeteilt, kommt es aus den benannten Gründen und Urlaubsabwesenheiten derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Mit Blick auf die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich Sie um Entschuldigung. Selbstverständlich sind wir bemüht, die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Ich möchte Sie daher weiterhin um Geduld bitten und bedanke mich nochmals für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V174 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
regelmäßige Truppenübungen in der Wahner Heide, Köln [#248561]
Datum
3. November 2022 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V174 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 8. Mai 2022 Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 8. Mai 2022 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die jeweiligen Standortältesten (StOÄ) oder Truppenübungsplatzkommandanten (TrÜbPlKdtn) sind verantwortlich für die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen gemäß § 5 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Darüberhinaus werden die Nutzer eines Übungsplatzes bzw. einer Schießanlage für die Einhaltung aller Auflagen zum Umweltschutz verantwortlich gemacht. Verstöße sind vorschriftsmäßig zu melden. In der A1-1800/0-6570 ist Folgendes geregelt: "Soweit die militärischen Belange im Rahmen der Auftragserfüllung nicht beeinträchtigt werden, sind die Forderungen des Umweltschutzes und der Landschaftspflege angemessen zu berücksichtigen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Umweltschutz und zur Landschaftspflege sind uneingeschränkt zu beachten." In der allgemeinen Regelung „C2-232/0-0-4011 Übung Heer“ befinden sich folgende Vorgaben hinsichtlich Richtlinien / Verhaltensregeln für Soldatinnen und Soldaten bei Truppenübungen in Naturschutzgebieten (insbesondere Rauchen im Naturschutzgebiet) und Richtlinien / Anweisungen zur Beseitigung von Überresten/Müll von Truppenübungen insbesondere in Naturschutzgebieten: Nr. 275. Während einer Übung ist darauf zu achten, dass keine Ab f ä l l e (Verpackungsmaterial, Papier, Büchsen, Flaschen, Speisereste, medizinische Abfälle, Fäkalien und weitere mehr) weggeworfen, vergraben oder anderweitig im Gelände entsorgt werden. Der Verbleib (Sammeln und Abtransport) des anfallenden Abfalls ist in Zusammenarbeit mit dem zuständigen BwDLZ zu regeln und in den Befehl für die Übung oder – wenn vorgesehen – in den Befehl für den Umweltschutz aufzunehmen. Die festgelegten Verfahren müssen allen Übungsteilnehmern bekannt sein. Nr. 277. Das Rauchverbot in Wäldern, auf Moor- und Heideflächen ist einzuhalten. Das Mitführen von offenem Licht sowie das Anzünden von Feuer in den gefährdeten Gebieten sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen, wie zum Kochen oder zum Schweißen, müssen Disziplinarvorgesetzte anordnen oder ausdrücklich genehmigen. Zur Verhütung von Brandgefahren und Bränden sind die den Brandschutz betreffenden landesrechtlichen Regelungen der durch die Übung betroffenen Länder zu beachten. Die in entsprechenden Anweisungen enthaltenen Bestimmungen sind zu befolgen. Sofern Sie Verstöße melden möchten, können Sie das UstgPers StOÄ Köln unter der Nummer [geschwärzt] erreichen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]