BMVg
R I 1 - Az 39-22-17/A5/V174
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Bezug: Ihr Antrag vom 8. Mai 2022
Sehr [geschwärzt],
ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 8. Mai 2022
(Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die jeweiligen Standortältesten (StOÄ) oder Truppenübungsplatzkommandanten
(TrÜbPlKdtn) sind verantwortlich für die Einhaltung der
Umweltschutzbestimmungen gemäß § 5 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Darüberhinaus werden die Nutzer eines Übungsplatzes bzw. einer
Schießanlage für die Einhaltung aller Auflagen zum Umweltschutz
verantwortlich gemacht. Verstöße sind vorschriftsmäßig zu melden.
In der A1-1800/0-6570 ist Folgendes geregelt:
"Soweit die militärischen Belange im Rahmen der Auftragserfüllung nicht
beeinträchtigt werden, sind die Forderungen des Umweltschutzes und der
Landschaftspflege angemessen zu berücksichtigen. Die gesetzlichen
Bestimmungen zum Umweltschutz und zur Landschaftspflege sind
uneingeschränkt zu beachten."
In der allgemeinen Regelung „C2-232/0-0-4011 Übung Heer“ befinden sich
folgende Vorgaben hinsichtlich Richtlinien / Verhaltensregeln für
Soldatinnen und Soldaten bei Truppenübungen in Naturschutzgebieten
(insbesondere Rauchen im Naturschutzgebiet) und Richtlinien / Anweisungen
zur Beseitigung von Überresten/Müll von Truppenübungen insbesondere in
Naturschutzgebieten:
Nr. 275. Während einer Übung ist darauf zu achten, dass keine Ab f ä l l e
(Verpackungsmaterial, Papier, Büchsen, Flaschen, Speisereste, medizinische
Abfälle, Fäkalien und weitere mehr) weggeworfen, vergraben oder
anderweitig im Gelände entsorgt werden. Der Verbleib (Sammeln und
Abtransport) des anfallenden Abfalls ist in Zusammenarbeit mit dem
zuständigen BwDLZ zu regeln und in den Befehl für die Übung oder – wenn
vorgesehen – in den Befehl für den Umweltschutz aufzunehmen. Die
festgelegten Verfahren müssen allen Übungsteilnehmern bekannt sein.
Nr. 277. Das Rauchverbot in Wäldern, auf Moor- und Heideflächen ist
einzuhalten. Das Mitführen von offenem Licht sowie das Anzünden von Feuer
in den gefährdeten Gebieten sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen, wie
zum Kochen oder zum Schweißen, müssen Disziplinarvorgesetzte anordnen oder
ausdrücklich genehmigen. Zur Verhütung von Brandgefahren und Bränden sind
die den Brandschutz betreffenden landesrechtlichen Regelungen der durch
die Übung betroffenen Länder zu beachten. Die in entsprechenden
Anweisungen enthaltenen Bestimmungen sind zu befolgen.
Sofern Sie Verstöße melden möchten, können Sie das UstgPers StOÄ Köln
unter der Nummer [geschwärzt] erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]
[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]>
[geschwärzt] [geschwärzt]
[geschwärzt] [geschwärzt]
[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
[#[geschwärzt]]
[geschwärzt]
[geschwärzt],
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt] ([geschwärzt]
[geschwärzt])
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]
[geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt],
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt],
[geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]!
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt]