Regelmäßiges Umsetzen von Falschparkern

Anfrage an: Polizeidirektion Kiel

Gibt es für die Stadt Kiel ein Gesetz oder eine Verordnung zur regelmäßigen Umsetzung von Falschparkern im öffentlichen Raum, ähnlich der in Berlin geltenden Regelungen?
Gibt es in Kiel ein Gesetz ähnlich dem ASOG Berlin, das Behörden zwingt in ihren Maßnahmen, immer das mildest Mittel anzuwenden,es aber geeignet sein muss zB eine Behinderung zu beseitigen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Konstantin Paul
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es für die S…
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
Konstantin Paul
Betreff
Regelmäßiges Umsetzen von Falschparkern [#217405]
Datum
5. April 2021 11:15
An
Polizeidirektion Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es für die Stadt Kiel ein Gesetz oder eine Verordnung zur regelmäßigen Umsetzung von Falschparkern im öffentlichen Raum, ähnlich der in Berlin geltenden Regelungen? Gibt es in Kiel ein Gesetz ähnlich dem ASOG Berlin, das Behörden zwingt in ihren Maßnahmen, immer das mildest Mittel anzuwenden,es aber geeignet sein muss zB eine Behinderung zu beseitigen?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Konstantin Paul Anfragenr: 217405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217405/ Postanschrift Konstantin Paul << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Konstantin Paul

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Polizeidirektion Kiel
Sehr geehrter Herr Paul, Leider kann ich Ihre Anfrage vermutlich nicht ganz zufriedenstellend beantworten, da sic…
Von
Polizeidirektion Kiel
Betreff
Regelmäßiges Umsetzen von Falschparkern [#217405]
Datum
9. April 2021 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
oledata.mso
67,7 KB
image001.png
29,5 KB
image002.jpg
2,2 KB


Sehr geehrter Herr Paul, Leider kann ich Ihre Anfrage vermutlich nicht ganz zufriedenstellend beantworten, da sich polizeilich zu treffende Abschleppmaßnahmen zur Gefahrenabwehr in Schleswig-Holstein allgemein auf das Landesverwaltungsgesetz SH (hier vornehmlich § 238 LVwG in Verbindung mit allen im Weiteren anzuwendenden Regelungen dieses Gesetzes zum Allgemeinen Vollzugsverfahren) stützen. Eine gesonderte dies betreffende und eingriffsermächtigende polizeiliche Vorschrift ist nicht existent, noch ist hier eine entsprechende Regelungen der Landeshauptstadt Kiel bekannt. Zu dem letzten Punkt wird Ihnen die Stadt Kiel ansonsten sicherlich eine abschließende Auskunft geben können. Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen unter den angefügten Erreichbarkeiten sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen