Regeln zur Nutzung von BahnCards bei Dienstreisen

- Die in Ihrer Behörde geltenden Regelungen zum Umgang mit BahnCards bei dienstlich veranlassten Reisen
- Diesbezüglich außerdem die Regelungen zur Kostenerstattung bei Nutzung privater BahnCards, insbesondere bei Nutzung einer BahnCard 100
- Auflistung (ggf. nachgelagerter) Behörden, für welche diese Regelungen gelten

Warte auf Antwort

  • Datum
    19. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regeln zur Nutzung von BahnCards bei Dienstreisen [#306722]
Datum
19. April 2024 00:26
An
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die in Ihrer Behörde geltenden Regelungen zum Umgang mit BahnCards bei dienstlich veranlassten Reisen - Diesbezüglich außerdem die Regelungen zur Kostenerstattung bei Nutzung privater BahnCards, insbesondere bei Nutzung einer BahnCard 100 - Auflistung (ggf. nachgelagerter) Behörden, für welche diese Regelungen gelten
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306722/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regeln zur Nutzung von BahnCards bei Dienstreisen [#306722]
An Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Details
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Betreff
Regeln zur Nutzung von BahnCards bei Dienstreisen [#306722]
Datum
19. April 2024 00:27
An
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
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