Regeln zur Nutzung von Dienstwagen & Fahrern durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Welchen Mitgliedern der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr stand in den Jahren 2018 bis einschließlich 2022 ein Dienstkraftfahrzeug einschließlich Fahrer/Fahrzeugführer zur Verfügung?
2. Welche Mitglieder (Funktionen) der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr haben in den Jahren 2018 bis einschließlich 2022 ein Dienstkraftfahrzeug mit oder ohne Fahrer/Fahrzeugführer auch zu privaten Fahrten (einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle) genutzt?
3. Wurden zur privaten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen mit oder ohne Fahrer/Fahrzeugführer durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr die gleichen Regelungen zur Anwendung gebracht, die auch beispielsweise für Senatsmitglieder im Land Berlin gelten und falls nicht, welche Regelungen wurden für eine Nutzung außerhalb von Dienstgeschäften/Einsatzdienst zur Anwendung gebracht?
4. Musste die private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen einschließlich der Nutzung eines Fahrer/Fahrzeugführer durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2018 bis 2022 als Geldwerter Vorteil versteuert werden?
5. Wurden durch den Dienstherren für den Geldwerten Vorteil durch eine private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen einschließlich der Nutzung eines Fahrer/Fahrzeugführer durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2018 bis 2022 entsprechende Sozialabgaben gezahlt?
6. Wurde für die Berechnung des Geldwerten Vorteils einer private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2018 bis 2022 der jeweilige Listenpreis des Dienstkraftfahrzeug zu Grunde gelegt?
7. Wie erfolgte die Berechnung/Berücksichtigung des Geldwerten Vorteils einer private Nutzung von Fahrern/Fahrzeugführern eines Dienstkraftfahrzeuges zu Gunsten von Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2018 bis 2022?
8. Wann ist es Mitgliedern der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr erlaubt ein Dienstkraftfahrzeug mit oder ohne Einsatz eines Fahrers/Fahrzeugführers auch außerhalb von Dienstgeschäften beziehungsweise dem Einsatzdienst zu nutzen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Dezember 2022
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14. Januar 2023
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