Regeln zur Nutzung von Dienstwagen & Fahrern durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Welchen Mitgliedern der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr stand in den Jahren 2018 bis einschließlich 2022 ein Dienstkraftfahrzeug einschließlich Fahrer/Fahrzeugführer zur Verfügung?
2. Welche Mitglieder (Funktionen) der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr haben in den Jahren 2018 bis einschließlich 2022 ein Dienstkraftfahrzeug mit oder ohne Fahrer/Fahrzeugführer auch zu privaten Fahrten (einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle) genutzt?
3. Wurden zur privaten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen mit oder ohne Fahrer/Fahrzeugführer durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr die gleichen Regelungen zur Anwendung gebracht, die auch beispielsweise für Senatsmitglieder im Land Berlin gelten und falls nicht, welche Regelungen wurden für eine Nutzung außerhalb von Dienstgeschäften/Einsatzdienst zur Anwendung gebracht?
4. Musste die private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen einschließlich der Nutzung eines Fahrer/Fahrzeugführer durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2018 bis 2022 als Geldwerter Vorteil versteuert werden?
5. Wurden durch den Dienstherren für den Geldwerten Vorteil durch eine private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen einschließlich der Nutzung eines Fahrer/Fahrzeugführer durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2018 bis 2022 entsprechende Sozialabgaben gezahlt?
6. Wurde für die Berechnung des Geldwerten Vorteils einer private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2018 bis 2022 der jeweilige Listenpreis des Dienstkraftfahrzeug zu Grunde gelegt?
7. Wie erfolgte die Berechnung/Berücksichtigung des Geldwerten Vorteils einer private Nutzung von Fahrern/Fahrzeugführern eines Dienstkraftfahrzeuges zu Gunsten von Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2018 bis 2022?
8. Wann ist es Mitgliedern der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr erlaubt ein Dienstkraftfahrzeug mit oder ohne Einsatz eines Fahrers/Fahrzeugführers auch außerhalb von Dienstgeschäften beziehungsweise dem Einsatzdienst zu nutzen?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regeln zur Nutzung von Dienstwagen & Fahrern durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr [#265242]
Datum
12. Dezember 2022 00:16
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Welchen Mitgliedern der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr stand in den Jahren 2018 bis einschließlich 2022 ein Dienstkraftfahrzeug einschließlich Fahrer/Fahrzeugführer zur Verfügung? 2. Welche Mitglieder (Funktionen) der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr haben in den Jahren 2018 bis einschließlich 2022 ein Dienstkraftfahrzeug mit oder ohne Fahrer/Fahrzeugführer auch zu privaten Fahrten (einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle) genutzt? 3. Wurden zur privaten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen mit oder ohne Fahrer/Fahrzeugführer durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr die gleichen Regelungen zur Anwendung gebracht, die auch beispielsweise für Senatsmitglieder im Land Berlin gelten und falls nicht, welche Regelungen wurden für eine Nutzung außerhalb von Dienstgeschäften/Einsatzdienst zur Anwendung gebracht? 4. Musste die private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen einschließlich der Nutzung eines Fahrer/Fahrzeugführer durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2018 bis 2022 als Geldwerter Vorteil versteuert werden? 5. Wurden durch den Dienstherren für den Geldwerten Vorteil durch eine private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen einschließlich der Nutzung eines Fahrer/Fahrzeugführer durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2018 bis 2022 entsprechende Sozialabgaben gezahlt? 6. Wurde für die Berechnung des Geldwerten Vorteils einer private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2018 bis 2022 der jeweilige Listenpreis des Dienstkraftfahrzeug zu Grunde gelegt? 7. Wie erfolgte die Berechnung/Berücksichtigung des Geldwerten Vorteils einer private Nutzung von Fahrern/Fahrzeugführern eines Dienstkraftfahrzeuges zu Gunsten von Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2018 bis 2022? 8. Wann ist es Mitgliedern der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr erlaubt ein Dienstkraftfahrzeug mit oder ohne Einsatz eines Fahrers/Fahrzeugführers auch außerhalb von Dienstgeschäften beziehungsweise dem Einsatzdienst zu nutzen? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265242/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Dezember 2022 00:16
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage zu Regeln zur Nutzung von Dienstw…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Regeln zur Nutzung von Dienstwagen & Fahrern durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr [#265242]
Datum
14. Dezember 2022 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage zu Regeln zur Nutzung von Dienstwagen & Fahrern durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr. Die Beantwortung wird so schnell wie möglich erfolgen, bis dahin bitte ich um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz haben Sie …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Regeln zur Nutzung von Dienstwagen & Fahrern durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr [#265242]
Datum
19. Dezember 2022 12:05
Status
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz haben Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Dieser Passus ist nach meiner Kenntnis in allen Anfragen von "fragdenstaat.de" enthalten. Für die Beantwortung der differenzierten Fragen zur Nutzung von Dienstwagen und Fahrern muss die Berliner Feuerwehr auf jeden Fall inhaltlich einbezogen werden und ich bitte um Mitteilung, ob Ihre Anfrage dorthin weitergeleitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Mit der Weiterleitung der Fragen an die Berliner Feuerwehr bin ich einverstanden. Anfragenr: 265242 Antwort an:…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Regeln zur Nutzung von Dienstwagen & Fahrern durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr [#265242]
Datum
19. Dezember 2022 12:08
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mit der Weiterleitung der Fragen an die Berliner Feuerwehr bin ich einverstanden. Anfragenr: 265242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265242/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regeln zur Nutzung von Dienstwagen & Fahrern durch Mitglieder …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Regeln zur Nutzung von Dienstwagen & Fahrern durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr [#265242]
Datum
14. Januar 2023 08:22
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regeln zur Nutzung von Dienstwagen & Fahrern durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr“ vom 12.12.2022 (#265242) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Regeln zur Nutzung von Dienstwagen und Fahrern durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr Sehr &l…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Regeln zur Nutzung von Dienstwagen und Fahrern durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr
Datum
10. Februar 2023 12:11
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage nach dem IFG zu Regeln zur Nutzung von Dienstwagen und Fahrern durch Mitglieder der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die verspätete Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen