Regelsätze im SGB II wie im SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums
Sehr geehrter Oberbürgermeister Reiter,
bekanntlich werden im SGB XII durch Stadtratsbeschlüsse höhere Regelsätze aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums gewährt:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_trefferliste.jsp?trl=1&txtVon=tt.mm.jjjj&but1=Suche%20starten&selReferat=&txtBis=tt.mm.jjjj&txtSuchbegriff=regelsatz&erw=null&selWahlperiode=0
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_trefferliste.jsp?trl=1&txtVon=tt.mm.jjjj&but1=Suche%20starten&selReferat=&txtBis=tt.mm.jjjj&txtSuchbegriff=regelsatz&erw=null&selWahlperiode=0
Zuletzt am 10.11.2016 im Stadtrat:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4257225.pdf
Euro 430,00 im SGB XII anstatt Euro 409,00 wie im SGB II
Weiterhin handelt es sich um eine freiwillige Leistung der LH München:
"Die gesetzlichen Vorgaben für das 4. Kapitel SGB XII sehen eine kommunalspezifische, abweichende Festsetzung der Regelsätze nicht vor. Um auch für diesen Personenkreis die Deckung des soziokulturellen Existenzminimums sicherzustellen, wird der für die Leistungen im 3. Kapitel SGB XII gesetzlich festgelegte Regelbedarf vorbehaltlich des Inkrafttretens des neuen Regelbedarfsermittlungsgesetzes für die Berechtigten von
Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII in gleicher Höhe aufgestockt (§ 29 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 98 Abs. 2 Satz 2 AVSG)."
Lt dem Sozialrechtsspezialisten Harald Thome / Tacheles e.V. / Erwerbslosenverein Tacheles stellt dies eine Ungleichbehandlung dar:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2228/
"4. Zur Besonderheit von Regelbedarfen des SGB XII in München und notwendige Rechtsfolgen im SGB II
Viele werden es gar nicht wissen: in München Stadt gibt es wegen höhere Lebenshaltungskosten für SGB XII – Bezieher höhere Regelbedarfe, für Alleinstehende wurden sie um 21 EUR von 409 EUR auf 430 EUR erhöht, im Landkreis München gibt es sogar 433 EUR. In der RB-Stufe 2 sind die RB von 368 EUR auf 387 EUR (München Stadt) erhöht, im Landkreis München gibt es sogar 390 EUR. (Siehe: http://tinyurl.com/yakg2psq). Diese höheren Regelbedarfe in München gab es auch schon in BSHG Zeiten.
Rechtlich basieren sie im SGB XII auf § 29 Abs. 3 SGB XII iVm § 98 AVSG). Zum rechtlichen Kontext: http://tinyurl.com/y9zwyx3x
Offensichtlich werden hier SGB XII’ern und SGB II’ern ungleich behandelt, da im SGB II ist eine solche Regelbedarfserhöhung bzw. abweichende Festsetzung nicht vorgesehen ist (§ 20 Abs. 1 S. 3 SGB II) .
Da aber höhere Lebenshaltungskosten gleichwohl im SGB II anstehen, könnten diese über den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II in gleicher Höhe wie im SGB XII gedeckt werden. Die Voraussetzungen für den MB nach § 21 Abs. 6 SGB II dürften gegeben sein, er ist laufend genauso unabweisbar wie im SGB XII.
Es ist daher allen SGB II – Beziehern in München Stadt und Land zu raten, einen dahingehenden Mehrbedarf zu beantragen. Die Erfolgsaussichten dürften alleine aus Gesichtspunktwen des Gleichbehandlungsgrundsatzes recht hoch sein. "
Nach IFG etc wird deshalb um folgende Auskünfte gebeten:
1. Worauf begründet sich die Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Anhebung der Regelbedarfsstufen: Stufe 5 = 7,77% / Stufe 6 = 0,0%
2. Wie setzt sich der Warenkorb bei einem Regelsatz von Euro 430,00 im SGB XII seit 01.01.2017 zusammen?
http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/neue-regelsaetze-grundsicherung.html
3. Ist eine Anhebung des Regelsatzes im SGB II wie im SGB XII im Rahmen der Gleichbehandlung vorgesehen bzw sogar gesetzlich verpflichtend?
4. Ist Alternativ eine freiwillige Anhebung des SGB II-Regelsatzes durch die LH München möglich und vorgesehen? Insbesondere im Hinblick der guten Haushaltslage der LH München: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/dank-gewerbesteuer-stadt-reduziert-erneut-ihre-schulden-7195201.html
5. Bestätigt die LH München damit, dass im SGB II aufgrund des niedrigeren Regelsatzes das Existenzminimum nicht gesichert ist?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. November 2017
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5. Dezember 2017
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