Regelung und gesetzliche Grundlage der "mobilen Quarantäne" in Oberhausen
Sie ordneten in Ihrem Zuständigkeitsbereich bereits mehrfach eine "mobile Quarantäne" mit Ihrer eigenen Definition an. "Mobile Quarantäne bedeutet, dass die betreffenden Mitarbeiter zur Arbeit kommen dürfen, sich danach aber wieder unverzüglich nach Hause begeben müssen."
Diese ist mir nur durch oberhausender Einrichtungen bekannt und Recherchen ergeben bisher, dass die "mobile Quarantäne"
außerhalb Ihres Zuständigkeitsbereiches in Oberhausen nicht angewendet wird,
lediglich in (Presse-)Infos des Gesundheitsamtes Oberhausen Erwähnung findet
und scheinbar keine rechtmäßig Grundlage in Gesetzen oder Verordnungen besitzt.
Daher bitte Sie um konkrete Belegung der Rechtmäßigkeit und konkreter Ausformulierung Ihrer die "mobile Quarantäne" betreffenden Anordnung.
Was sind die Ziele der "mobile Quarantäne"?
Auf welcher juristischen Grundlage begründen Sie die "mobile Quarantäne"? Bitte nennen Sie konkrete Stellen in den Gesetzen oder Verordnungen.
Welche rechtliche Konsequenzen hat der Verstoß gegen die angeordnetet "mobile Quarantäne"?
Wie ist die "mobile Quarantäne" für Mehrfachbeschäftigte auszulegen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. November 2020
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12. Dezember 2020
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