Regelungen Elektromobilität

Anfrage an: Amt Büchen

Der öffentlichen Berichterstattung habe ich die Vorreiterrolle Ihrer Kommune in Bezug auf die Elektromobilität entnommen. Aus diesem Grund würde ich gerne folgende Unterlagen zur Einsicht und Information anfordern. Zum einen den Vertrag zur Nutzung der öffentlichen Flächen durch die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit dessen Betreiber.
Und zum anderen die Voraussetzungen die ein möglicher Betreiber von Ladeinfrastruktur erfüllen muss um einen solchen Vertrag mit der Gemeinde schließen zu können.
Hintergrund ist der Austausch der verschiedenen Vorgehensmodell zur Inspiration in der lokalen Politik.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Juli 2021
  • Frist
    4. August 2021
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Thomas Drewermann
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der öffentlichen …
An Amt Büchen Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
Regelungen Elektromobilität [#224209]
Datum
1. Juli 2021 23:33
An
Amt Büchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der öffentlichen Berichterstattung habe ich die Vorreiterrolle Ihrer Kommune in Bezug auf die Elektromobilität entnommen. Aus diesem Grund würde ich gerne folgende Unterlagen zur Einsicht und Information anfordern. Zum einen den Vertrag zur Nutzung der öffentlichen Flächen durch die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit dessen Betreiber. Und zum anderen die Voraussetzungen die ein möglicher Betreiber von Ladeinfrastruktur erfüllen muss um einen solchen Vertrag mit der Gemeinde schließen zu können. Hintergrund ist der Austausch der verschiedenen Vorgehensmodell zur Inspiration in der lokalen Politik.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224209/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann

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