Regelungen, Erlasse und Ordnungen die das BHKG-NW ergänzen

(Alle) Regelungen, Erlasse und Ordnungen die das BHKG-NW (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz [NRW]) ergänzen.

Hintergrund der Anfrage;
„Wir haben zwar im Wesentlichen ein zentrales Gesetz (BHKG), aber doch eine ganze Reihe von zusätzlichen Erlassen und Regelungen, die dieses Gesetz ergänzen.“ [...] „Diese Regelungen des Gesetzes werden in vielfältiger Weise ergänzt durch unterschiedlichste Erlasse. ... . Wir haben ganz verschiedene Erlasse. Wir haben einen Meldeerlass. Wir haben einen Warnerlass. Wir haben einen Erlass zum Krisenmanagement durch Krisenstäbe. Wir haben eine Geschäftsordnung des Krisenstabes der Landesregierung. Wir haben verschiedene weitere Schreiben und Erlasse, die hier ergänzend gelten.“
[...]
„... Koordinierungsfunktion der Kreise für ihr jeweiliges Kreisgebiet. Es gibt tatsächlich eine Regelung dazu ... .“
[...]
„Es gibt im Regelfall noch Stabsordnungen. Da ist mir jetzt nicht bekannt – ... –, ob es die für diesen Krisenstab gegeben hat, wo aufgeführt wird, ... .“
[...]
„Es gibt – ... – Regelungen für diese Verwaltungsstäbe, wo eine Modellstruktur vorgegeben wird, ... .“
(Quelle: Prof. Dr. Dr. Thiel, Zwischenbericht PUA-V [Hochwasserkatastrophe], Drucksache 17/16930 [APr 17/1691], S. 454f., S. 465, S. 471, S. 473)

Personenbezogene Daten können/müssen natürlich unkenntlich (geschwärzt) gemacht werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelungen, Erlasse und Ordnungen die das BHKG-NW ergänzen [#246426]
Datum
16. April 2022 11:40
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(Alle) Regelungen, Erlasse und Ordnungen die das BHKG-NW (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz [NRW]) ergänzen. Hintergrund der Anfrage; „Wir haben zwar im Wesentlichen ein zentrales Gesetz (BHKG), aber doch eine ganze Reihe von zusätzlichen Erlassen und Regelungen, die dieses Gesetz ergänzen.“ [...] „Diese Regelungen des Gesetzes werden in vielfältiger Weise ergänzt durch unterschiedlichste Erlasse. ... . Wir haben ganz verschiedene Erlasse. Wir haben einen Meldeerlass. Wir haben einen Warnerlass. Wir haben einen Erlass zum Krisenmanagement durch Krisenstäbe. Wir haben eine Geschäftsordnung des Krisenstabes der Landesregierung. Wir haben verschiedene weitere Schreiben und Erlasse, die hier ergänzend gelten.“ [...] „... Koordinierungsfunktion der Kreise für ihr jeweiliges Kreisgebiet. Es gibt tatsächlich eine Regelung dazu ... .“ [...] „Es gibt im Regelfall noch Stabsordnungen. Da ist mir jetzt nicht bekannt – ... –, ob es die für diesen Krisenstab gegeben hat, wo aufgeführt wird, ... .“ [...] „Es gibt – ... – Regelungen für diese Verwaltungsstäbe, wo eine Modellstruktur vorgegeben wird, ... .“ (Quelle: Prof. Dr. Dr. Thiel, Zwischenbericht PUA-V [Hochwasserkatastrophe], Drucksache 17/16930 [APr 17/1691], S. 454f., S. 465, S. 471, S. 473) Personenbezogene Daten können/müssen natürlich unkenntlich (geschwärzt) gemacht werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246426/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, bitten wir um die Mitteilung Ihrer vollständigen Ansc…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2022-04-19 - Abgabe an IFG-Geschäftsstelle - BE- Antragsteller/in, Antragsteller/in - Regelungen, Erlasse und Ordnungen die das BHKG-NW ergänzen [#246426]
Datum
19. April 2022 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, bitten wir um die Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift. Eine zustellungsfähige Anschrift ermöglicht nicht nur die Identifikation des Antragstellers nach § 4 Abs. 1 IFG NRW; sie ist auch Voraussetzung für die förmliche Zustellung eines Gebührenbescheides oder ggf. eines Ablehnungsbescheides nach § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren (Telefonat mit Frau Schulte-Zurhausen am 19.04.22), ich bitte um Vermittlung bei ei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Regelungen, Erlasse und Ordnungen die das BHKG-NW ergänzen“ [#246426]
Datum
24. April 2022 15:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren (Telefonat mit Frau Schulte-Zurhausen am 19.04.22), ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/246426/ Zwischenbericht PUA-V [Hochwasserkatastrophe], Drucksache 17/16930: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-16930.pdf Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich 1. um eine öffentliche Anfrage handelt und weder ein Kosten- nocht ein Ablehnugsbescheid erwünscht ist und daher die genaue Anschrift nicht von Nöten ist, 2. um eine einfache Anfrage handelt, deren Bearbeitung im zuständigen Referat nur einen Aufwand von wenigen Minuten haben dürfte bzw. haben sollte. Der Erlass zum Krisenmanagement durch Krisenstäbe, die Geschäftsordnung des Krisenstabes der Landesregierung, der Melderlass und der Warnerlass wurden mittlerweile von mir eigenhändig im Internet gefunden. Daher betrifft die Anfrage eigentlich nur noch den unbekannten Teil von Regelungen, Erlasse und Ordnungen die das BHKG-NW ergänzen und im IM NRW bekannt sein sollten. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 246426.pdf Anfragenr: 246426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246426/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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