Regelungen für Mähroboter

1.Wer ist für Regelungen zuständig, die technische Neuerungen betreffen, die nachweislich Schaden anrichten. Mähroboter scheinen keinerlei Regelungen zu unterliegen, während handelsübliche Rasenmäher aufgrund von Lärm klare Regeln in der Anwendung unterliegen. Seit 2016 werden so überwiegend Nachts geschützte Tiere schwer verletzt und getötet ohne dass Hersteller oder Endverbraucher in die Pflicht genommen werden. Die Geräte sind nach wie vor nicht unbedenklich im Einsatz, was auch aus den Sicherheitshinweisen eindeutig hervorgeht!
2.Welche Erkenntnisse sind für die Umsetzung einer nächtlichen Einsatzbeschränkung notwendig?
3.Gibt es bereits Pläne für Regelungen, die Mähroboter betreffen?
4.Wer kommt für den finanziellen Schaden auf, wenn überlebende Tiere versorgt werden müssen?
5.Sind Ihnen Geräte bekannt, die vom Hersteller bereits so vorprogrammiert sind, dass diese Nachts nicht in Betrieb genommen werden können?
6.Sind Auflagen gegenüber den Herstellern denkbar, die eine nächtliche Inbetriebnahme ausschließen, während ältere Geräte einem Nachtfahrverbot unterliegen könnten?
7.Wie können Hersteller in die Pflicht genommen werden, sich diesem Schaden vieler getöteter Tieren einer geschützten Art zu stellen?

Erste Petitionen gab es bereits 2018 und fünf Jahre später laufen aktuell bereits Zwei zeitgleich.
8.Wie lange dauert ein Prozess neue bereits eingeführte und vermarktete Geräte auf ihre Sicherheit und Umweltverträglichkeit zu überprüfen, wenn nachweislich Schäden bekannt sind?

Fragen, die wir uns auf der Station stellen, wenn die vielen verletzten Tiere versorgt werden müssen und die Kosten nicht mehr zu stemmen sind! Wir sind fassungslos und sehen uns gegenüber einer mächtigen Industrie mit enormen Wachstumspotential, die weiterhin nicht für angerichtete Schäden aufkommt, oder ernsthaftes Interesse hat sich dem Thema zu stellen.

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  • Datum
    26. September 2023
  • Frist
    28. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen für Mähroboter“ vom 26.09.2023 (#289097) wurde von Ihne…
An Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag Details
Von
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Betreff
AW: Regelungen für Mähroboter [#289097]
Datum
28. Oktober 2023 09:49
An
Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen für Mähroboter“ vom 26.09.2023 (#289097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.Wer ist für Regelungen zuständig, d…
An Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelungen für Mähroboter [#289097]
Datum
11. November 2023 19:53
An
Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.Wer ist für Regelungen zuständig, die technische Neuerungen betreffen, die nachweislich Schaden anrichten. Mähroboter scheinen keinerlei Regelungen zu unterliegen, während handelsübliche Rasenmäher aufgrund von Lärm klare Regeln in der Anwendung unterliegen. Seit 2016 werden so überwiegend Nachts geschützte Tiere schwer verletzt und getötet ohne dass Hersteller oder Endverbraucher in die Pflicht genommen werden. Die Geräte sind nach wie vor nicht unbedenklich im Einsatz, was auch aus den Sicherheitshinweisen eindeutig hervorgeht! 2.Welche Erkenntnisse sind für die Umsetzung einer nächtlichen Einsatzbeschränkung notwendig? 3.Gibt es bereits Pläne für Regelungen, die Mähroboter betreffen? 4.Wer kommt für den finanziellen Schaden auf, wenn überlebende Tiere versorgt werden müssen? 5.Sind Ihnen Geräte bekannt, die vom Hersteller bereits so vorprogrammiert sind, dass diese Nachts nicht in Betrieb genommen werden können? 6.Sind Auflagen gegenüber den Herstellern denkbar, die eine nächtliche Inbetriebnahme ausschließen, während ältere Geräte einem Nachtfahrverbot unterliegen könnten? 7.Wie können Hersteller in die Pflicht genommen werden, sich diesem Schaden vieler getöteter Tieren einer geschützten Art zu stellen? Erste Petitionen gab es bereits 2018 und fünf Jahre später laufen aktuell bereits Zwei zeitgleich. 8.Wie lange dauert ein Prozess neue bereits eingeführte und vermarktete Geräte auf ihre Sicherheit und Umweltverträglichkeit zu überprüfen, wenn nachweislich Schäden bekannt sind? Fragen, die wir uns auf der Station stellen, wenn die vielen verletzten Tiere versorgt werden müssen und die Kosten nicht mehr zu stemmen sind! Wir sind fassungslos und sehen uns gegenüber einer mächtigen Industrie mit enormen Wachstumspotential, die weiterhin nicht für angerichtete Schäden aufkommt, oder ernsthaftes Interesse hat sich dem Thema zu stellen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289097/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit diesem Thema haben wir uns noch nie b…
Von
Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag
Betreff
AW: Regelungen für Mähroboter [#289097]
Datum
13. November 2023 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit diesem Thema haben wir uns noch nie beschäftigt und können daher keinerlei Informationen zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Gibt es einen Grund dafür, dass Sie sich nie mit diesem Thema befasst hab…
An Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Regelungen für Mähroboter [#289097]
Datum
13. November 2023 11:11
An
Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Gibt es einen Grund dafür, dass Sie sich nie mit diesem Thema befasst haben, obwohl es in der Presse seit 2018 immer wieder für Schlagzeilen sorgt? Auch eine Pressemitteilung des Bundestages hat sich bereits der Problematik gestellt. Wer müsste Sie beauftragen, dieses Thema zu untersuchen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289097/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Sehr << Antragsteller:in >> das TAB arbeitet ausschließlich im Auftrag des Deutschen Bundestages und …
Von
Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag
Betreff
AW: Regelungen für Mähroboter [#289097]
Datum
13. November 2023 15:17
Status
Sehr << Antragsteller:in >> das TAB arbeitet ausschließlich im Auftrag des Deutschen Bundestages und nur für diesen. Sie können sich gern hier informieren: https://www.tab-beim-bundestag.de/auftraggeber-und-adressaten.php Mit freundlichen Grüßen