Regelungen für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können

Seit Einführung von 3G, 3Gplus und 2G sind nicht vollständig geimpfte Personen von weiten Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen, seit Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz ist von ihnen nun auch in diesem Bereich erhöhter Zeit, Verwaltungs- und Kostenaufwand für Tests aufzubringen.

Mit welcher Begründung schließen diese Regelungen auch Personen ein, bei denen medizinische Gründe gegen die (weitere) Impfung sprechen?

Ist dies nicht als Diskriminierung zu betrachten, da diese Personen ja möglicherweise durchaus impfbereit wären, aber nun zusätzlich zu ihrer ohnehin bestehenden gesundheitlichen Einschränkung -für die sie ja nichts können - noch mit weiteren Benachteiligungen leben müssen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Einführung v…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Regelungen für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können [#234024]
Datum
28. November 2021 18:25
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Einführung von 3G, 3Gplus und 2G sind nicht vollständig geimpfte Personen von weiten Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen, seit Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz ist von ihnen nun auch in diesem Bereich erhöhter Zeit, Verwaltungs- und Kostenaufwand für Tests aufzubringen. Mit welcher Begründung schließen diese Regelungen auch Personen ein, bei denen medizinische Gründe gegen die (weitere) Impfung sprechen? Ist dies nicht als Diskriminierung zu betrachten, da diese Personen ja möglicherweise durchaus impfbereit wären, aber nun zusätzlich zu ihrer ohnehin bestehenden gesundheitlichen Einschränkung -für die sie ja nichts können - noch mit weiteren Benachteiligungen leben müssen? Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234024/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Regelungen für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen könne…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Regelungen für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können ... [#234024]
Datum
29. November 2021 06:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 3 UIG und § 1 VIG sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Wenn kein Ausschlussgrund entgegensteht, haben Sie nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Das bedeutet, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – eine Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage ist aus diesem Grund kein IFG-Antrag, sondern ein sonstiges Auskunftsersuchen und wurde daher an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken.. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
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An Bundesministerium für Gesundheit Details
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Betreff
AW: Abgabenachricht, Regelungen für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können ... [#234024]
Datum
4. Januar 2022 13:44
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können“ vom 28.11.2021 (#234024) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234024/
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Betreff
AW: Abgabenachricht, Regelungen für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können ... [#234024]
Datum
4. Januar 2022 13:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können“ vom 28.11.2021 (#234024) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234024/
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AW: Abgabenachricht, Regelungen für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen k…
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AW: Abgabenachricht, Regelungen für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können ... [#234024]
Datum
4. Juli 2022 12:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können“ vom 28.11.2021 (#234024) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 186 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Abgabenachricht, Regelungen für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen k…
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Betreff
AW: Abgabenachricht, Regelungen für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können ... [#234024]
Datum
4. Juli 2022 12:14
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können“ vom 28.11.2021 (#234024) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 186 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Regelungen für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können ... [#234024] S…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Regelungen für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können ... [#234024]
Datum
4. Juli 2022 12:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage würden wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weiterleiten. Dort würde Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, werden allerdings grundsätzlich nicht beantwortet (§ 14 Absatz 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Bitte teilen Sie uns daher Ihren Vor- und Nachnamen mit. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Regelungen für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können ... [#23402…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Regelungen für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen können ... [#234024]
Datum
28. Juli 2022 12:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich hatte meine Anfrage ja bereits im November 2021 gestellt und habe leider erst jetzt eine Rückmeldung dazu von Ihnen erhalten. Inzwischen hat sich die Situation bezüglich der Covid19-Regelungen deutlich geändert, derzeit gelten ja hierzulande keine 2G/3G-Regelungen mehr. Dennoch würde mich im Hinblick auf den kommenden Herbst / Winter, in dem ja wieder ein deutlicher Anstieg der Covid19-Infektionen zu erwarten ist, Folgendes interessieren: - Sind angesichts der neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse (dass die Impfung nicht wie erhofft vor Ansteckung oder Weitergabe des Virus schützt) erneut Regelungen zu erwarten, die Unterschiede zwischen Geimpften, Genesenen und Nicht-(vollständig) Geimpften machen und wenn ja, mit welcher Begründung? - Was soll hierbei für Personen wie mich gelten, bei denen eine weitere Impfung gegen Covid19 mit nicht kalkulierbaren gesundheitlichen Risiken verbunden wäre? Kurz zur Erläuterung: Ich wurde im April 21 mit Moderna erstgeimpft, hatte ab ca. 1 Stunde nach der Spritze eine starke Erstreaktion mit (unter anderem) Zuschwellen der Atemwege und musste mich zeitnah nach der Impfung in notärztliche Behandlung begeben. Seit nunmehr 15 Monaten habe ich tägliche Long Covid-artige Beschwerden (u.a. Nervenschmerzen, Muskelzuckungen, Taubheitsgefühle), die inzwischen unter dem Begriff "Post Vac" bekannt geworden sind. Es folgten zahlreiche Arztbesuche und Untersuchungen. Dennoch habe ich bis heute weder eine eindeutige Diagnose erhalten noch ärztliche Hilfe finden können. Aufgrund meines nicht wiederhergestellten Gesundheitszustandes raten mir die Ärzte von einer weiteren Impfung ab, dürfen dies aber offenbar nicht längerfristig attestieren. Ich mache mir folglich große Sorgen, ob ich wegen meiner nicht vollständiger Impfung den nächsten Herbst / Winter wieder gesellschaftlich isoliert verbringen muss. Bezüglich der "Anonymität" meiner Anfrage weise ich darauf hin, dass ich mich mit meinem Anliegen im letzten Herbst bereits unter vollständiger Angabe von Namen und Kontaktadresse an das Gesundheitsministerium und weitere Stellen gewandt, jedoch leider keine Antwort erhalten hatte. Eine einzige (sehr freundliche) Antwort erhielt ich vom Bürgerbeauftragten, der mir jedoch bezüglich der Gesamtsituation keine Auskunft geben konnte. Hieraus resultierte mein Versuch, über eine öffentliche Plattform einen Ansprechpartner zu finden. Im Anhang übermittle ich Ihnen somit meine Kontaktdaten und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 234024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234024/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, AW Regelungen für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen k…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, AW Regelungen für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid impfen lassen kön... [#234024]
Datum
1. August 2022 06:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 28. Juli 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr << Antragsteller:in >> ich n…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 28. Juli 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
5. August 2022 14:53
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage vom 28. Juli 2022. Hinsichtlich der Pandemievorsorge für Herbst und Winter wird auf die Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes und Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit hingewiesen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/fortentwicklung-infektionsschutzgesetzes-ifsg.html. Mit freundlichen Grüßen