Regelungen im Krankheitsfall für Referendare
Anfrage an:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Informationen über bestehende Regelungen für den Fall der Erkrankung eines Referendars.
Insbesondere interessieren folgende Fragen bezüglich der Schulpraktischen Seminare (SPS):
Gibt es einheitliche Regelungen hierzu?
Besteht eine Attestpflicht? Falls ja, bis wann muss dieses eingereicht werden?
Inwiefern müssen verpasste Inhalte nachgearbeitet werden? Kann über die Nacharbeit hinaus Zusatzarbeit gefordert werden?
Anfrage erfolgreich
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Datum7. Februar 2024
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9. März 2024
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